Neue Energieeinsparverordnung 2014

Neue EnEV 2014 – Was ändert sich?

Der Countdown läuft. Zum Glück geht es nicht um den Weltuntergang, sondern nur um die neue Energieeinsparverordnung (EnEV), welche nun am 1. Mai 2014 in Kraft tritt.

Im Zuge dieser, werden hauptsächlich die Standardanforderungen für die Neubauten in Deutschland verschärft, aber auch für Besitzer alter Heizungsanlagen wird es einige Änderungen geben. Grund zur Aufregung besteht trotzdem nicht.

Wir von energieheld erläutern für Sie alle relevanten Aspekte und wichtige Ausnahmen der neuen EnEV 2014!

Die Zeiten ändern sich nun mal und wer ständig der Vergangenheit nachtrauert, kann nur schwerlich einen Schritt Richtung Zukunft machen. Die EnEV Verordnung soll in diesem Sinne auch nicht allen Hauseigentümern das Leben schwer machen, sondern den Weg für eine umweltfreundlichere Zukunft bereiten. Genauso wie eine Vielzahl rauchender Fabrikschornsteine bereits heute Geschichte sind, sollte es auch im Interesse aller sein, Gebäude mit allzu großen Energieverlusten aus dem Alltag zu verbannen. Und wer Energie spart, der spart immer auch Kosten. Hier einmal die Agenda der EnEV 2014 im Überblick:

Die allgemeinen Ziele der EnEV

  • Zweck der Verordnung ist die Einsparung von Energie in privaten Gebäuden.
  • Bis 2050 soll in Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
  • Betroffen sind alle Gebäude, die Einrichtungen und Anlagen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung besitzen.
  • Um den Primärenergiebedarf deutscher Gebäude zu senken, werden Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnungen kombiniert angewendet.

Schön und gut, doch was muss man als Bauherr nun beachten? Was sind die konkreten Neuerungen in der EnEV 2014?

Wer ist von der EnEV 2014 betroffen?

Eine Personengruppe kann schon mal aufatmen: Künftige Hausbesitzer und Hausbauer sind nicht akut von den neuen Regelungen der EnEV 2014 betroffen. Die neuen geforderten Mindestwerte des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes werden in Zukunft einfach von den verantwortlichen Gebäudeplanern berücksichtigt.

Besitzen Sie bereits ein eigenes Haus, so könnten in der nächsten Zeit eine neue Heizung und/oder die Dämmung der obersten Geschossdecke auf Ihrer To-do-Liste stehen. Mit pochendem Herzen stellen sich an dieser Stelle bestimmt alle Betroffenen genau zwei Fragen:

„Bin ich von den Änderungen betroffen? – Und wenn ja, was kostet mich das?“

Allgemein besteht jedoch kein Grund zur Aufregung, denn ab dem 1. Mai 2014 tritt die erweiterte EnEV-Regelung zunächst nur erstmalig in Kraft. Notwendige Änderungen haben dann eine zweijährige Frist, bevor sie bei Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit gelten. Was sind nun also genau die Änderungen?

Darstellung neue Regelungen der EnEV 2014

In dieser Infografik sehen Sie die Änderungen der EnEV 2014 und wer von ihnen betroffen ist. Im Folgenden werden diese Punkte noch einmal genauer erläutert.

EnEV 2014, § 10

Veraltete Heizungsanlagen müssen erneuert werden

Handwerker begutachtet Heizung mit Besitzerin

Haben Sie nach dem 1. Februar 2002 ein Haus gekauft, dessen Heizung bereits vor 1985 installiert wurde, fällt diese Anlage in den Bereich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen der EnEV 2014 und muss innerhalb von 24 Monaten durch ein effizienteres Modell ersetzt werden (Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Regelung ausgeschlossen). Auch wenn das nicht jedem gefällt, aber die Energiewende lässt sich nicht allein durch Worte realisieren. Fragt man sich außerdem einmal ehrlich, wie lange eine 30 Jahre alte Heizungsanlage tatsächlich noch nutzbringend funktioniert hätte, so wird wohl den meisten klar, dass hier eine Neuanschaffung ohnehin bald notwendig gewesen wäre. Der Kauf einer neuen Heizung wird darüber hinaus vielfältig gefördert.

Je nachdem, für welche Art Heizung man sich entscheidet, ist generell mit Kosten zwischen 1.500 und 7.000 Euro für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen zu rechnen. Komplexere Anlagen wie Pelletheizungen und Wärmepumpen kosten zwischen 7.000 und 15.000 Euro.

Dämmung der obersten Geschossdecke wird zur Pflicht

Hier gilt eine ähnliche Regelung wie bei Heizungen: Haben Sie Ihr Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft, wird im Zuge der EnEV bis Ende 2015 ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²*K) für die oberste Geschossdecke vorgeschrieben. Um diesen Wert durch eine Dämmung zu erreichen, sind allgemein nur Investitionen zwischen 1.000 und 3.100 Euro notwendig. Hat man diesen Schritt erst einmal hinter sich gebracht, lassen bei einer Deckenfläche von 100 m² gut 1.200 Euro an Heizkosten pro Jahr sparen.

Es muss nicht gedämmt werden, wenn das Dach oder die oberste Geschossdecke bereits den gefordeten U-Wert besitzen oder durch eine frühere Sanierung der Míndestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen. Letzteres entspräche einem Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) von mindestens 0,90 (K*m²K)/W.

Das Prinzip der Geschossdeckendämmung lässt sich einfach erklären: Warme Luft steigt immer nach oben, sodass in schlecht gedämmten Gebäuden auf diesem Weg viel Wärme über die Decke verloren geht. In diesem Aspekt kann man die Physik leider nicht austricksen, aber ihr immerhin entgegenwirken. Dämmt man daher die oberste Geschossdecke, lässt sich der Wärmeverlust eines Hauses deutlich verringern. Ebenso sinken die Heizkosten merklich, da weniger Energie ungenutzt verloren geht. Um nun eine Aussage über die Qualität einer Dämmung machen zu können, nutzt man den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert), der im Wesentlichen durch die Wärmeleitfähigkeit und Dicke der verwendeten Materialien, aber auch durch die Wärmestrahlung an den Oberflächen bestimmt wird.

Grafik Wärmeverluste unterschiedlicher Deckendämmungen

Dieses Bild zeigt den unterschiedlichen Wärmeverlust über die Decke. Je stärker gedämmt ist, desto weniger Wärme und damit Heizkosten gehen in den Wintermonaten verloren.

EnEV 2014, § 16

Energieausweis – Pflicht zur Vorlage bei Kauf oder Vermietung

Möchte man ein Gebäude nach Inkrafttreten der EnEV-Regelung vermieten oder verkaufen, so muss dem Interessenten ein Energieausweis vorgelegt und beim Vertragsabschluss übergeben werden. Neben den bisherigen Exemplaren wird dieses Jahr ebenfalls eine neue Variante eingeführt, die neben der bekannten Grün-bis-Rot-Skala für die Energiekennwerte, zusätzlich neue Effizienzklassen beinhaltet. Wie bei Kühlschränken oder Wäschetrocknern reicht die Skala hier von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).
Ausstellen dürfen den Energieausweis eine ganze Reihe von Personen, die gewisse Qualifikationen (durch die EnEV 2014 vorgegeben) besitzen müssen. Der einfachste Weg zum Energieausweis ist immer der Weg zum Energieberater Ihres Vertrauens.

Weitere Ausnahmen und Sonderregelungen der EnEV

Nicht alle Häuser fallen in das Raster der EnEV-Regelungen. Die Vorgaben existieren hauptsächlich für Wohngebäude, die nach den Sanierungsmaßnahmen merkbar von den Kostenersparnissen profitieren. Daher bestehen Sonderregelungen für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt, oder nur für kurze Dauer errichtet werden. Darunter fallen Ferienhäuser, Zelte, Traglufthallen, Ställe und Gewächshäuser. In jenen Fällen steht der Aufwand einer Sanierung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. Auch Gebäude, deren Sanierungskosten die letztendlichen Einsparungen deutlich übersteigen, sind von der Modernisierungspflicht ausgenommen.

Fazit – Verordnung für mehr Energieeffizienz

Sieht man einmal davon ab, dass die aktuelle Form der EnEV-Regelung nicht urplötzlich verabschiedet wurde, muss man auch als Betroffener nicht gleich den Kopf verlieren. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 30 Jahren, stehen ältere Heizungen zwar beispielhaft für vortreffliche Verarbeitungsqualität, ihre Blütezeit haben sie aber dennoch längst hinter sich. Genauso ist die vorgeschriebene Dämmung der obersten Geschossdecke kein grausames Werkzeug eines totalitären Staates, um seine Bürger zu unterdrücken, sondern verhilft allen Hauseigentümern zu einer dauerhaften Senkung der Heizkosten. Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen sparen langfristig Geld und schonen darüber hinaus noch die Umwelt. Es bleibt zwar abzuwarten, wie konkret die Vorgaben umgesetzt und kontrolliert werden können, aber die EnEV 2014 ist zweifellos der richtige Weg in eine umweltfreundlichere Zukunft.

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Geschrieben von: Philipp Kloth

Bildverzeichnis:
Neue Heizung – Lisa S. / shutterstock.com

Stephan Thies

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