Eu Verbietet Niedertemperaturkessel2

Ineffiziente Heizkessel: Produktion vieler Niedertemperaturkessel ist verboten

Hier kommt das Aus für viele Heizkessel: Seit September 2015 ist das Produzieren von ineffizienten Heizkesseln EU-weit verboten. Betroffen sind viele, aber nicht alle Niedertemperaturkessel.

Ähnlich wie bei dem Verbot von Glühbirnen verbietet die EU nur die weitere Produktion, nicht aber den Verkauf. Niedertemperaturkessel, die vor dem 26. September 2015 produziert wurden, dürfen weiterhin verkauft und eingebaut werden. Ebenfalls dürfen solche Kessel weiterhin produziert werden, die eine Mindestraumheizungs-Energieeffizienz von 86 Prozent erreichen (was bei fast keinem der alten Heizkessel zutrifft). Die EU will mit dem Verbot veraltete und ineffiziente Heizwerttechnik aus europäischen Haushalten verbannen.

Die EU will ineffiziente Niedertemperaturkessel vom Markt drängen, um die Preise für die effizienteren Brennwertkessel zu senken. Dabei verfolgt sie die gleiche Strategie wie bei dem Glühbirnen-Verbot vor sechs Jahren. Vielleicht erinnern Sie sich noch daran: EU-weit durften keine 100 Watt Glühbirnen mehr auf den Markt gebracht werden. Glühbirnen, die vor September 2009 auf dem Markt gebracht wurden, durften aber weiterhin verkauft werden. Das Verbot der ineffizienten Heizkessel läuft nach dem gleichen Prinzip. Die EU erhofft sich von dem Verbot, dass die Preise für Brennwertkessel fallen und diese nach und nach die ineffizienteren Niedertemperaturkessel aus den europäischen Haushalten verdrängen.

Die Fakten zum Verbot vieler Niedertemperaturkessel

1. Es besteht keine Austauschpflicht
Verbraucher sind nicht direkt von dem Verbot der ineffizienten Niedertemperaturkessel betroffen. Wenn Sie also mit einer Niedertemperaturheizung heizen, müssen Sie diese nicht austauschen.

2. Kauf und Einbau von Niedertemperaturkesseln sind weiterhin erlaubt
Das EU-weite Verbot betrifft nur die Produzenten ineffizienter Niedertemperaturkessel. Solange der Handel alte Niedertemperaturkessel auf Lager hat, die vor dem 26. September 2015 produziert wurden, dürfen Sie diese kaufen und installieren.

3. Produktion effizienter Niedertemperaturkessel weiterhin erlaubt
Eine Auflistung aller weiterhin verfügbaren Niedertemperaturkessel finden Sie hier. Sofern ein Niedertemperaturkessel zu diesen Ausnahmen zählt oder eine Raumheizungs-Energieeffizienz von 86 Prozent (Effizienzlabel A) erreicht, darf dieser auch weiter produziert und verkauft werden. Für einen normalen Heizungstausch sind diese Ausnahmen aber irrelevant.

4. Verbot nur für ineffiziente Niedertemperaturkessel mit einer Leistung unter 400 kW
Niedertemperaturkessel mit einer Leistung von über 400 kW dürfen weiterhin produziert, verkauft und eingebaut werden.

Ausnahme zum Verbot: Etagenheizungen

Ausgenommen von dem Verbot der Niedertemperaturkessel sind raumluft-abhängige Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, die sich einen Schornstein teilen.

Der Grund für diese Ausnahme ist, dass wenn auch nur eine dieser Gasetagenheizungen durch eine Gasetagenheizung mit Brennwerttechnik ersetzt werden müsste, alle anderen Gasetagenheizungen auch ersetzt werden müssten. Deswegen dürfen raumluftabhängige Gasetagenheizungen mit Niedertemperaturkesseln weiter produziert, verkauft und eingebaut werden. Sie sind nicht von dem Verbot betroffen.

Nach dieser Logik müssten aber auch raumluftunabhängige Gasetagenheizungen von dem Verbot für Niedertemperaturkessel ausgenommen sein. Das ist aber (noch) nicht der Fall. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) setzt sich derzeit dafür ein. Eine Entscheidung steht noch aus. (Wir werden ggf. berichten.)

Aktuell heizen wir noch zu 3/4 mit Niedertemperatur

In Deutschland sind 14 von 19 Millionen Öl- und Gaskesseln noch Niedertemperaturkessel. Hier besteht also eine große Chance, den Energieverbrauch deutschlandweit zu senken.

Drei Viertel aller Kessel in Deutschland sind noch Niedertemperaturkessel

Kosten der Brennwerttechnik

Für einen normalen Brennwertkessel in einem Standard-Einfamilienhaus mit ca. 150 Quadratmetern (30.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr) und zwei Geschossen zahlen Sie aktuell insgesamt etwa  6.000 bis 9.000 Euro. Insgesamt zahlen Sie dabei für die Brennwerttechnik in etwa 1.000 bis 2.000 Euro mehr als für die herkömmliche Heizwerttechnik in Niedertemperaturkesseln. Das liegt auch daran, dass im Zuge der Installation der Brennwerttechnik auch Arbeiten am Schornstein anfallen.

Allerdings amortisieren sich diese Kosten relativ schnell, da die laufenden Kosten mit der Brennwerttechnik um einiges geringer sind. Die jährlichen Betriebskosten für eine Niedertemperaturheizung liegen etwa bei 2.000 Euro jährlich. Durch die moderne Technik der Brennwertheizung sparen Sie etwa 10 Prozent an Energie und damit entsprechende Heizkosten ein.

Die Sanierung der Heizung auf Brennwerttechnik hat sich demnach nach etwa 5 bis 10 Jahren selbst bezahlt gemacht. Die Dauer dieser Amortisation ist abhängig von den anfallenden Kosten der Heizungsmodernisierung. Die Lebensdauer einer neuen Heizung liegt in der Regel bei 25 Jahren.

Heizkessel Heizkosten pro Jahr Anschaffungskosten
Niedertemperaturkessel 2.000 € 5.000 – 7.000 €
Brennwertkessel 1.800 € 6.000 – 9.000 €

Warum ist die Brennwerttechnik so effizient?

Ein Grund für das Verbot der Niedertemperaturkessel ist die höhere Effizienz der Brennwerttechnik. Ein Brennwertkessel hat einen Nutzungsgrad von beinahe 100 Prozent. Das liegt daran, dass die Brennwerttechnik auch die Wärme der Abgase nutzt, um das Heizungswasser zu erwärmen. Im Gegensatz zur Heizwerttechnik verpufft die Wärme der Abgase also nicht einfach durch den Schornstein, sondern wird weiter verwertet. Deswegen arbeiten Brennwertkessel um bis zu 15 Prozent effizienter als ein Niedertemperaturkessel.

Allerdings ist nur ein Drittel der circa 5 Millionen Brennwertkessel in Deutschland optimal eingestellt. Die anderen zwei Drittel arbeiten also nicht mit der maximal möglichen Effizienz.

Optimale Einstellung des Heizsystemes erhöht die Effizienz

Um Ihren Brennwertkessel optimal ausnutzen zu können, müssen Sie die komplette Heizung bestmöglich einstellen:

1. Lassen Sie einen hydraulischen Abgleich durchführen.

Der hydraulische Abgleich ermöglicht eine optimale Verteilung des Heizwassers im kompletten Rohrnetz Ihrer Heizungsanlage. So werden alle Heizkörper gleichmäßig warm und die Rücklauftemperatur des Heizungswassers bleibt gering. Der hydraulische Abgleich sollte von einem Fachmann durchgeführt werden. Der hydraulische Abgleich umfasst in der Regel auch die folgenden Punkte 2 und 3.

2. Berechnen Sie die genaue Heizlast Ihres Haushalts.

Oftmals sind Heizkessel überdimensioniert, weil die Hausbesitzer oder Handwerker die Heizlast nur schätzen oder sich an dem alten Gerät orientieren. Ein überdimensionierter Heizkessel verschleißt schneller, da er öfter aus und anschaltet und verursacht durch diese ineffiziente Betriebsweise mehr Kosten.

3. Wählen Sie eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur.

Damit die heißen Abgase optimal kondensieren und ihre Wärme an das Heizungswasser abgeben können, muss die Rücklauftemperatur des Heizungswassers möglichst gering sein. Das erreichen Sie über eine niedrige Vorlauftemperatur. Die Vorlauftemperatur können Sie über die Heizkurve einstellen. Achten Sie aber darauf, dass die Räume noch ausreichend warm werden.

4. Dämmen Sie Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen.

Werden neue Heizungsleitungen in unbeheizten Bereichen verlegt, so müssen diese nach EnEV gedämmt werden, da hier sonst viel Energie ungenutzt an den Keller abgegeben wird. Sollten Sie noch ungedämmte oder nur schlecht gedämmte Leitungen im Keller oder Flur haben, so können Sie diese einfach nachträglich mit speziell dafür geformten runden Rohrisolierungen dämmen.

Nur mit einer optimal eingestellten Brennwertheizung sparen Sie bare Münze. Sie sollten also nicht am falschen Ende sparen, indem Sie versuchen, Ihre Brennwertheizung auf eigene Faust optimal einzustellen. Investieren Sie lieber in die Arbeit eines Profis und profitieren Sie langfristig.

Nur ein Drittel aller Brennwertkessel in Deutschland sind optimal eingestellt.

Fazit und Ausblick

Die EU will mit dem Verbot der Niedertemperaturkessel die alte und ineffiziente Heizwerttechnik aus den europäischen Haushalten verbannen. Stattdessen soll die neue, effizientere Brennwerttechnik Einzug erhalten. Durch das Verbot der Niedertemperaturkessel erhofft sich die EU also, den EU-weiten Energieverbrauch zu senken. Allein in Deutschland sind 14 von insgesamt 19 Millionen Öl- und Gaskesseln noch Niedertemperaturkessel – Hier schlummert also ein riesiges Einsparpotenzial. Durch das Verbot der Niedertemperaturkessel sollen auch die Preise für Brennwertkessel fallen, denn diese sind seit 2000 um 25 Prozent gestiegen.

Auch Sie können mit einem neuen Brennwertkessel Ihre Heizkosten senken. Sollten die Preise für Brennwertkessel wie von der EU angestrebt tatsächlich fallen, würden sich zudem die Investitionskosten schneller amortisieren. Sie sollten aber darauf achten, dass Sie mit einem Brennwertkessel nur Geld sparen, wenn Sie alles korrekt eingestellt haben. Generell gilt aber: Es besteht keine Austauschpflicht. Sie dürfen also auch weiterhin mit Ihrem Niedertemperaturkessel heizen und sollten diesen auch nicht pauschal tauschen. Ist der bestehende Kessel aber älter als 20 Jahre, dann sollten Sie über den Tausch der Heizung nachdenken, da Sie hier bares Geld sparen können.

Sie fragen sich, welche neue Heizung für Sie die richtige ist? Dann schauen Sie doch mal auf unserer Website vorbei, um mehr Informationen zu erhalten.

Weitere Informationen:

Verfasst von: Friedrich Niemeyer

Bildquelle Beitragsbild:

© OpenClipartVectors / pixabay.org CC0

Stephan Thies

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Efried

    OMG – der Begriff Niedertemperaturkessel wird hier total falsch und sinnstörend verwendet – es muss „nichtkondensierende Therme“ heissen.

    1. Philipp Kloth

      Hallo Efried,

      schön, dass Sie der Artikel so bewegt hat. Gott hat mit dieser Angelegenheit aber sicherlich nicht direkt zu tun. „Niedertemperaturkessel“ ist ein sehr geläufiger Begriff und wird nur von den Wenigsten misverstanden. Die Abgrenzung zum Konstanttemperaturkessel und zum Brennwertkessel sollte klar ersichtlich sein.

      „Nichtkondensierende Therme“ ließe sich in diesem Artikel möglichweise synoynm verwenden, aber ich frage mich wirklich, ob das nicht zu viel mehr Problemen führen könnte. Das Prinzip des „Niedertemperaturkessels“ lässt sich immerhin schnell recherchieren oder wird schon aus dem Kontext ersichtlich.

      Die Bezeichnung „nichtkondensierende Therme“ offenbart dem Leser doch aber die inhärente Frage, ob alle anderen Heizkessel stattdessen in Gänze kondensieren – wie soll man da wissen, ob die Therme oder die Abgase gemeint sind? Am Ende wird die eine oder andere Person dann vielleicht sogar auf total sinnstörende Weise verunsichert und erwartet nun, dass demnächst die eigene Heizung verdampft. So ein Missverständnis wollten wir tunlichst vermeiden.

      Die Bezeichnung „Niedertemperaturkessel“ scheint mir da schon eindeutiger und praktikabler zu sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Philipp Kloth von energieheld

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