Heizungsgesetz und Wärmewende – was sich durch die GEG-Novelle ändert
Lange Zeit wurde verhandelt, aber am 8. September 2023 hat der Bundestag eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Ende September wurde das hart verhandelte Heizungsgesetz im Bundesrat verabschiedet und Anfang 2024 sollen die neuen Regeln gelten, aber was ändert sich wirklich? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was die voraussichtlichen neuen Änderungen für Sie bedeuten.
Die Neuerungen der GEG 2023
Nach langen Verhandlungen hat sich die Ampelkoalition im September 2023 auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Die Auseinandersetzung darüber wurde über die letzten Monate deutschlandweit zu einem kontroversen Thema. Dem Gegenstand nach war das Gesetz von Anfang an Chefsache des von Robert Habeck (Bündnis 90/ Grüne) geführten Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte Habecks Heizungspolitik massiv kritisiert. Der größte Kritikpunkt war, dass die Umrüstungskosten für einen Heizungsaustausch zu hoch für Eigentümer wären.
Außerdem sollten Immobilienbesitzer genügend Zeit haben, um eine passende Wärmepumpe zu finden, die preislich attraktiv ist und den Bedingungen vor Ort gerecht wird. Über die Sommermonate wurde gerungen, jetzt steht der Kompromiss der Koalition fest. Was wurde konkret beschlossen und mit welchen Vorgaben müssen Verbraucher rechnen?
Das sind die wichtigsten Kernpunkte:
- 65-Prozent-Regel: Bei der Neuinstallation sollte das Heizungssystem wenigstens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
- Weiterbetrieb: Vorhandene Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Es wird kein sofortiges Heizungsverbot geben.
- Ausnahmeregelungen: Moderne Öl- und Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, wenn sie bestimmten Vorgaben genügen.
- Härtefallregelungen: Für einkommensschwache und ältere Menschen gelten Ausnahmeregelungen.
Grundsätzlich bezieht sich die Novelle auf Heizungen in Neubauten. Wer in einem Altbau oder älteren Wohnblock wohnt, hat weniger Zeitdruck. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass zunächst die Kommunen neue Konzepte zur Wärmeplanung selbst beschließen sollen. Erst wenn diese vorliegen, wird die 65-Prozent-Regel auf Altbauten und Bestandswohnblöcke angewandt. Während große Metropolen ihre Wärmplanung bis 2026 vorlegen sollen, dürfen sich kleinere Gemeinden bis 2028 Zeit lassen. Für die Installation von Heizungen oder einer Wärmepumpe bleibt damit meist noch genug Zeit.
Alternativen zu einer alten Heizungsanlage
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, alte Heizungen durch eine Anlage zu ersetzen, die dem neuen Heizungsgesetz entspricht. Es ist vernünftig, dass die Kommunen zunächst ihre Pläne auf den Weg bringen müssen. Von der energetischen Infrastruktur vor Ort hängt ab, wie Gebäude optimal versorgt werden. Wo die Möglichkeit dazu gegeben ist, dürften sich viele Verbraucher für eine Wärmepumpe entscheiden. Diese bieten in Zeiten steigender Ölpreise eine umweltfreundliche und kostengünstige Energieversorgung. Außerdem können moderne Wärmepumpen Gebäude heizen und kühlen. Es handelt sich um ein multifunktionales Wärmesystem.
Diese nachhaltigen Alternativen gibt es neben Wärmepumpen noch:
- Biomasseheizung
- Stromheizung
- Wasserstoffheizungen
- Hybridtechnologie
- Systeme mit Koppelung an Solaranlagen
So wird die Modernisierung gefördert
Um die Energiewende zu vereinfachen und dabei Eigentümer zu unterstützen, hat die Bundesregierung für 2024 neue Förderung für Heizung beschlossen. Durch diese neuen Fördermittel können beim Austausch einer alten Heizungsanlage voraussichtlich bis zu 75 Prozent der Investitionskosten durch staatliche Förderung abgedeckt werden.
Eine Grundförderung von 30 Prozent ist bei Wärmepumpen und Heizungsanlagen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien sicher, weitere Fördermittel hängen von verschiedenen Faktoren ab. Für Eigentümer mit einem zu versteuerbaren Einkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr wird es einen Einkommensbonus in der Höhe von 30 Prozent geben.
Sollte die neue Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzen, wird es dazu einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent geben.
Wenn eine alte Heizung bis 2025 ausgetauscht wird, soll es dafür einen Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent geben. Dieser Bonus wird jeweils 2026 und 2027 um 5 Prozent gesenkt und wird danach jedes Jahr um weitere 3 Prozent gesenkt. Dieser Bonus ist für Eigentümer gültig, die eine 20 Jahre alte Gasheizung oder eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung besitzen. Es ist zu beachten, dass die neuen Förderungen Stand Anfang Oktober 2023 noch nicht final beschlossen sind und sich ggf. noch ändern könnten.
Fazit
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bietet Eigentümern attraktive Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf eine effiziente Heizungsanlage. Es wird weder ein Verbot für Öl- und Gasheizungen, noch eine allgemeine Austauschpflicht geben. Dennoch lohnt es sich durchaus, einen Heizungstausch früher als später durchzuführen.
Bildverzeichnis
Titelbild: pixabay.com © globalenergysystems | Eine neue Wärmepumpe im Keller