Energieausweis: Kosten & Vorteile
Von Mike KinderZu wissen, wie viel Energie im Haus oder in der Wohnung benötigt wird, ist eine wichtige Information. Der Energieausweis fürs Haus gibt Aufschluss über genau diese Frage. Damit nützt das Dokument Hauseigentümern und Mietern gleichermaßen.
Der Energieausweis hilft bei der Suche nach einer geeigneten, energiesparenden Immobilie. Für Hausbesitzer kann er außerdem eine Hilfe bei der Wahl der richtigen Sanierungsmaßnahmen sein. Die Kosten für einen Energieausweis betragen meist ab 70 Euro aufwärts. Den Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis und alle Details, die Sie sonst wissen sollten, erläutern wir hier.
Energieausweis: Was ist das?
Der Energieausweis fürs Haus ist ein Dokument, aus dem der energetische Zustand des Gebäudes im Detail hervorgeht. Dabei werden alle zugehörigen Faktoren wie Energiebedarf, Energieverbrauch und die primäre Wärmequelle mit einbezogen.
Zweck des Energieausweises ist es, Immobilienbesitzern und -interessenten Aufschluss darüber zu geben, wie umweltverträglich ein Haus ist, aber auch, welche Energie-Kosten im Betrieb auf den Besitzer zukommen. Schon mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), einem der Vorgänger des Ende 2020 eingeführten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ist der Energieausweis ein essenzieller Bestandteil jedes Immobiliengeschäfts geworden.
Mehr Details im Energieausweis dank GEG
Mit Einführung des GEG zum Stichtag 1. November 2020 sind die Details im Energieausweis nochmals erweitert worden. Energieausweise fürs Haus enthalten nun auch Angaben, die direkt die Klimawirkung berücksichtigen. Konkret müssen Treibhausgasemissionen genannt werden, die sich aus dem Primärenergieverbrauch bzw. Primärenergiebedarf ergeben. Dadurch entsteht ein Informationsgewinn für den Hausbesitzer.
Außerdem neu ist, dass nach dem Hauskauf immer ein Gespräch zwischen Käufer (Neu-Besitzer) und einem Energieberater stattfinden muss. Der Energieberater soll dabei den Energieausweis und die Daten darin erklären. Dieses Beratungsgespräch muss - so sieht es das GEG vor - kostenlos sein. Der Neu-Besitzer des Hauses kann über den Verein „Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V.“ einen zertifizierten Energieberater ermitteln, der mit ihm den Energieausweis des neu gekauften Hauses bespricht.
Modernisierungsempfehlungen
Im Energieausweis für Wohngebäude können vom Aussteller, also dem Energieberater, „Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung“ angegeben werden (Seite 4). Diese Empfehlungen können als gewisse Grundlage für Sanierungen dienen und sind hilfreich, wenn der Energieausweis ohnehin erstellt werden muss.
Wenn es allerdings von vornherein nur um das Feststellen eines konkreten Sanierungsbedarfs zur Energieeinsparung geht, sind sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) deutlich besser beraten als mit einem Energieausweis. Im iSFP werden viel mehr individuelle Aspekte berücksichtigt und die Notwendigkeit der einzelnen Sanierungen im Detail priorisiert.
Energieausweis erstellen: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Energieausweis erstellen zu lassen, entweder anhand des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs. Den Energieverbrauch zu bestimmen, ist einfacher, aber auch weniger aussagekräftig.
Je nach Eckdaten des Gebäudes, für das Sie einen Energieausweis erstellen lassen möchten, ist entweder ein günstiger Verbrauchsausweis ausreichend oder der teurere (aber auch belastbarere) Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Das Energieausweis-Dokument für Wohngebäude besteht immer aus fünf Seiten - unabhängig davon, um welche der beiden Arten es sich handelt. Seite 2 ist beim Verbrauchsausweis leer und wird nur dann ausgefüllt, wenn ein Bedarfsausweis erstellt wird. Seite 3 ist ein Vordruck für den Verbrauchsausweis und bleibt beim Bedarfsausweis leer.
Energieausweis | Inhalt |
---|---|
Seite 1 | Grundlegende Gebäudedaten, Registriernummer |
Seite 2 | Vordruck für den Bedarfsausweis (bleibt beim Verbrauchsausweis leer): Übersicht zum berechneten Energiebedarf des Gebäudes |
Seite 3 | Vordruck für den Verbrauchsausweis (bleibt beim Bedarfsausweis leer): Verbrauchserfassung und Vergleichswerte |
Seite 4 | Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung (vom Aussteller individuell einzutragen) |
Seite 5 | Allgemeine Erläuterung von Fachbegriffen |
Verbrauchsausweis - mit Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
Energieverbrauchsausweise kommen heute nur noch bei Bestandsgebäuden zum Einsatz, welche die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Der Verbrauch wird anhand der Heizkosten- und Stromabrechnungen der letzten drei Abrechnungsperioden aufgelistet.
Grundlage ist also der tatsächliche Verbrauch ohne weitere Berücksichtigung einzelner Aspekte wie Dämmung und Heizung. Für den Verbrauchsausweis ist nicht zwingend ein Vor-Ort-Termin mit dem Energieberater nötig, wenn Sie ihm die benötigten Dokumente zur Verfügung stellen.
Bedarfsausweis: ausführliche Begutachtung des Gebäudes
Der Energiebedarfsausweis ist der Standard für alle Neubauten und Altbauten, die nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Der Bedarf wird bei einem Neubau bereits während der Planungsphase vom Architekten bestimmt, der alle dämmenden Gebäudeteile und die Gebäudetechnik mit der Nutzfläche in Relation setzt.
Auf diese Weise erhalten Sie den Energieausweis bei der Fertigstellung des Gebäudes praktisch „dazu“. Wenn der Ausweis nicht beim Bau erstellt wurde, muss der Bedarf im Nachhinein zum Beispiel von einem Energieberater berechnet werden. Der Vorgang ist identisch, erfordert aber mehr Zeit, weil im Vergleich zum Verbrauchsausweis mehr erforderliche Daten für den Energieausweis gesammelt werden müssen. Dementsprechend sind die Kosten höher.
Welchen Energieausweis benötigen Sie (Verkauf / Vermietung)?
Anhand unserer Grafik können Sie recht genau erkennen, welchen Energieausweis Sie zum Beispiel beim Verkauf Ihres Hauses benötigen. Ob es sich dabei konkret um einen Verkauf oder doch nur um eine Vermietung handelt, hat erst mal nichts mit der benötigen Art des Energieausweises zu tun - vielmehr ist das Baujahr der Immobilie samt Dämm-Standard entscheidend!
Energieausweis: Übliche Kosten
Ein Energieausweis erstellen zu lassen kostet je nach Art und Anbieter üblicherweise ab rund 70 Euro aufwärts. Der genannte Betrag bezieht sich auf einen Energieverbrauchsausweis. Ein Bedarfsausweis kostet in der Regel 400 Euro oder mehr.
Googelt man „Energieausweis Kosten“, stößt man schnell auf extrem günstige Angebote. Bei Preisen unter 50 Euro muss man aber davon ausgehen, dass diese Inserate nicht seriös sind. Gerade wenn angeboten wird, dass man die Daten selbst eintragen kann und dann seinen Energieausweis zugeschickt bekommt, ist Vorsicht geboten. Sehr wahrscheinlich werden die eingegebenen Daten dann nicht fachmännisch geprüft. Die Kosten, online einen solchen Energieausweis erstellen zu lassen, sind zwar gering, die Qualität ist es aber auch.
Allerdings ist es mit Einführung des GEG für wenig seriöse Anbieter schwieriger geworden, Energieausweise online zu Dumping-Preisen anzubieten. Um die Qualität der Energieausweise zu verbessern, gelten nun strengere Sorgfaltspflichten für die Aussteller. Wenn die vom Hauseigentümer bereitgestellten Daten nicht oder nur unzureichend geprüft werden, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die Kosten für einen seriösen, rechtskräftigen Energieausweis beginnen wie erwähnt bei etwa 70 Euro (Verbrauchsausweis). Ein örtlicher Energieberater kann einen Verbrauchsausweis nicht unter 150 Euro anbieten, ohne Verlust zu machen.
Bei sehr alten Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen wird fast immer ein Energiebedarfsausweis benötigt, der deutlich teurer ist. Für die Begehung vor Ort und die genaue Berechnung des Energiebedarfs fallen oft mindestens 400 bis 600 Euro an. Wollen Sie auch hier kein Preis-Dumping unterstützen, dann sollten Sie eher mit 600 bis 800 Euro rechnen. Bei sehr aufwendigen Berechnungen kann ein Energiebedarfsausweis auch mehr als 1.000 Euro kosten.
Energieausweis | Einsatzbereich | Kosten mind. | Übliche Kosten |
---|---|---|---|
Verbrauchsausweis | Die meisten Gebäude ab Bj. 1980 und größere Mehrfamilienhäuser | 70 € | 150 - 180 € |
Bedarfsausweis | Neubauten und viele Altbauten vor Bj. 1980 | 400 € | 600 - 800 € |
Besteht eine Energieausweis-Pflicht?
Es besteht aktuell in Deutschland keine Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen für Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Sie benötigen also einen Energieausweis für Ihr Eigenheim, wenn der Verkauf unmittelbar bevorsteht oder wenn Sie Wohnraum vermieten wollen.
Da der Energieausweis vor allem beim Besitzerwechsel einer Immobilie wichtig ist, muss einem potenziellen Käufer oder Mieter der Energieausweis jederzeit zugänglich gemacht werden. Die Ausnahme stellen denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern dar. Bei beiden sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen - sinnvoll kann es aber dennoch sein.
Energieausweis im Mehrfamilienhaus
Ist ein Energieausweis im Mehrfamilienhaus Pflicht? Prinzipiell gelten hier die gleichen Regeln. Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten (Mehrfamilienhäusern) können Sie sich den Energieausweis aber auch nur für eine oder mehrere Wohneinheiten ausstellen lassen, anstatt für das gesamte Gebäude. Die Kosten für einen Energieausweis im Mehrfamilienhaus ergeben sich dementsprechend.
Bei öffentlich und gewerblich genutzten Immobilien muss für das gesamte Gebäude ein Energieausweis erstellt werden. Bei öffentlichen Gebäuden ab einer Größe von 250 Quadratmetern muss das Dokument öffentlich zugänglich gemacht werden, zum Beispiel durch einen Aushang.
Bußgelder und Strafen
Bei Missachtung der Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - vormals EnEV -, vor allem beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ohne gültigen Energieausweis, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Entsprechend kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
Haus ohne Energieausweis verkaufen?
Gebäude, die keinen Energieausweis benötigen (Denkmalschutz oder Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche), können selbstverständlich auch ohne Energieausweis verkauft werden. Prinzipiell ist dies auch bei ausweispflichtigen Gebäuden möglich, frei nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Empfehlenswert ist dies im Hinblick auf mögliche Strafen aber definitiv nicht!
Zum Autor: Mike Kinder
Mike Kinder hat einen Master of Engineering im Bereich „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ und ist seit 2017 in der Bau- und Sanierungsbranche tätig. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude setzt er sich leidenschaftlich für innovative und nachhaltige Sanierungslösungen ein.
Wenn er nicht gerade für Energieheld schreibt, trägt er dazu bei, Ansätze zu entwickeln, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Hier gelangen Sie zu Mikes LinkedIn Profil.