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BEG: Alles zur BEG Förderung & BEG 2024

Von Carlo Förster
Bild: Symbol für die Förderungen des BEG
Welche Förderungen gelten ab Januar 2024? | © pogonici / shutterstock.com

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Durch ihre Einführung wurden die Institute KfW und BAFA zusammengefasst. Es ist das Ziel der BEG, Immobilieneigentümer zu energetischen Sanierungen zu bewegen. In den letzten Jahren wurden die BEG Förderungen mehrfach novelliert. 

Die fortlaufenden Änderungen in der BEG sollen den Zugang zu Fördermitteln erleichtern, unterstützen und den Antragsprozess verschlanken. Das Wichtigste zu den aktuellen Änderungen für 2024 lesen Sie im folgenden Artikel.

Inhalt


    BEG 2024: Überblick zu den wichtigsten Anpassungen

    • Fördersätze für effiziente Heizungen wurden auf bis zu 70 Prozent erhöht

    • Es wurden hohe Förder-Boni eingeführt, die teilweise zeitlich begrenzt sind - schnelles Handeln lohnt sich!

    • Die förderfähigen Investitionskosten für Heizungen sinken auf 30.000 Euro

    • Auch die Investitionskosten für Einzelmaßnahmen (BEG EM) liegen nun bei 30.000 Euro

    • Durch einen Sanierungsfahrplan (iSFP) lassen sich die förderfähigen Kosten für BEG EM (außer Heizungstausch) auf 60.000 Euro erhöhen!

    • Es gibt einen neuen zinsvergünstigten Ergänzungskredit zur BEG EM Förderung in Höhe von bis zu 120.000 Euro

    • Handwerkerangebote für Sanierungen müssen jetzt vor der Beantragung von Förderung vorliegen 

    Beratung zur Förderung erhalten

    BEG: Die Drei Säulen & was es zu beachten gilt

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus drei Säulen oder Bereichen. Diese Bereiche sind Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM).

    Generell hat die BEG das Ziel, durch die Sanierung des Gebäudebestands in Deutschland große Mengen an Energie und CO2 einzusparen. Energieeffizienz im Gebäudebereich hat das Potenzial, einen enormen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele zu leisten. Je weniger Energie verbraucht wird, desto weniger Energie muss überhaupt erst erzeugt werden. Um Eigentümern von Wohnimmobilien und Nichtwohngebäuden einen Anreiz zu schaffen, energetisch sinnvolle Sanierungen vorzunehmen, werden diese gefördert.

    Bild: Infografik Förderungen 2024
    KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse: Die Förderungen 2024 im Überblick | © Energieheld

    Jede Privatperson, jedes Unternehmen, jede Gemeinde oder gemeinnützige Einrichtung kann einen Antrag für die BEG Förderung der Sanierung eines Bestandsgebäudes stellen. Seit Januar 2024 dürfen nur noch Eigentümer einen Antrag stellen, keine Mieter mehr. Neu ist zudem, dass auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) antragsberechtigt sind. 

    Es muss das Angebot eines Handwerkers vorliegen, bevor Anträge beim BAFA oder bei der KfW gestellt werden können. Das Angebot muss zudem eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten und bereits unterschrieben worden sein. Das bedeutet, dass das Angebot nur dann gültig ist, wenn die BEG Förderung genehmigt wird (aufschiebend) bzw. sofort ungültig wird, sollte die Förderung abgelehnt werden (auflösend). Bis Ende 2023 musste die Beantragung der Förderung vor der Beauftragung des Handwerkers erfolgen. Bei einigen regionalen Förderungen ist das immer noch der Fall. Wie Sie trotzdem regionale und bundesweite Förderungen kombinieren können, erklärt Ihnen Ihr Energieberater. 

    In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine kleine Übersicht über die BEG Förderlandschaft in 2024:

    Tab 1. Überblick über die Förderlandschaft für effiziente Gebäude: 

    BEG  2024 Gültig seit Träger Zuschuss Träger Kredit
    Einzelmaßnahme (BEG EM) 2024 BAFA (BEG EM); KfW (BEG EM Heizungstausch) KfW (neuer Ergänzungskredit für BEG EM)
    Komplettsanierung Wohngebäude (BEG WG) 2021 Keine Zuschussförderung mehr. KfW 461 wurde 2022 eingestellt KfW (Programm KfW 261)
    Komplettsanierung Nichtwohngebäude (BEG NWG) 2021 Keine Zuschussförderung mehr. KfW 461 wurde 2022 eingestellt KfW (Programm KfW 261)

    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie z.B. Fassadendämmungen, Fenstertausch etc.), an der Anlagentechnik sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden von dem BAFA per Zuschuss gefördert. Die KfW fördert Komplettsanierungen, bei denen mindestens die Effizienzhausstufe 85 erreicht wird, mit Krediten inkl. Tilgungszuschuss. Anfang 2024 ist die Zuschussförderung für den Heizungstausch von dem BAFA an die KfW übergegangen. Zudem gibt es einen neuen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. 

    Förderung für Energieberatung

    Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten bei einem Energieberater oder Sanierungsexperten. So erfahren Sie, welche Maßnahmen am sinnvollsten für Sie sind. Zudem können Sie durch die Einbindung eines solchen Experten ggf. weitere Fördermittel erhalten und können sich wiederum die Kosten für diese professionelle Unterstützung teilweise zurückerstatten lassen.

    Energieberatungsleistungen werden durch die KfW gefördert. Es ist möglich, bis zu 10.000 Euro Beratungskosten fördern zu lassen. Dabei liegt die Förderung bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten von 10.000 Euro, also bei maximal 5.000 Euro, wenn es sich um eine Förderung nach BEG WG handelt. 

    Bild: Energieheld-Tipps

    Durch die Novellierungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Förderungen für energetische Sanierungen in den letzten Jahren stetig erhöht. Es ist möglich, bis zu 45 % der Investitionskosten bei Komplettsanierungen als Förderung zu erhalten. Für die Installation einer effizienten Heizung erhalten Sie bis zu 70 % Förderung

    Beratung zur Förderung erhalten

    BEG: Wohngebäude (BEG WG) & Nichtwohngebäude (BEG NWG)

    Im Bereich BEG WG & BEG NWG gab es zu 2024 keine Änderungen. Die Regelungen zur BEG Förderung bleiben daher gleich. Für Normalverbraucher ist es oft schwierig, den Förderdschungel zu durchschauen. Um Ihnen dennoch eine Übersicht zu verschaffen, haben wir in den folgenden beiden Kapiteln alle in 2024 gültigen Förderprogramme zusammengetragen.

      Tab. 2: Förderung der Effizienzhaus-Stufen nach Sanierung
      EH Stufe Tilgungs­zuschuss
      neu
      EE* NH 
      (nur NWG)
      Worst Performing

      Building

      Serielle-Sanierung-BonusMaximaler
      Fördersatz
      EH/EG
      Denkmal
      5 % 5 % 5 %--10 %
      EH 85
      (nur WG)
      5 % 5 %

      -

      --10 %
      EH/EG 70 10 % 5 % 5 %

      10 %

      -25 %
      EH/EG 55 15 % 5 % 5 %10 %15 %40 %
      EH/EG 40 20 % 5 % 5 %10 %15 %45 %

      * Wenn Ihr Gebäude die jeweilige Klasse EE erreicht, erhalten Sie nicht nur 5 Prozent mehr Förderung, sondern der mögliche Kreditrahmen erhöht sich von 120.000 Euro auf 150.000 Euro.
      Quelle: In Anlehnung an BMWK: “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” 

      Für Sanierungen zu Effizienzhäusern steht Ihnen nach wie vor ein Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro inkl. Tilgungszuschuss zur Verfügung. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt dabei 45 %, was einer effektiven Förderung von bis zu 67.500 Euro entspricht. Die Spalte “EE” der Tabelle steht für die Klasse “Erneuerbare Energien”. Diese Klasse wird im Rahmen einer Sanierung erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Energieversorgung eines Gebäudes erneuerbaren Energiequellen entspringt. Seit 2023 ist in der EE-Klasse zudem der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Die Spalte “NH” bezeichnet die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse. Diese Klasse wird erreicht, indem eine Zertifizierung zu einem nachhaltigen Gebäude ausgewiesen wird. Die Boni zu EE und NH können nicht miteinander kombiniert werden. Ein iSFP Bonus findet keine Anwendung mehr. Insgesamt sind für ein EH 40 EE so bis zu 45 Prozent Förderung möglich. Anträge für Effizienzhäuser werden auch in Zukunft nur über die KfW abgebildet.

      Es können nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss über das Programm KfW 261 in Anspruch genommen werden, da das Programm KfW 461 gestrichen wurde. Zudem müssen seit Januar 2023 alle Effizienzhäuser, mit Ausnahme der Klasse “EH Denkmal”, Niedertemperatur-ready (NT-ready) sein. Sie dürfen demnach eine Vorlauftemperatur von 55° C nicht überschreiten. Seit Januar 2023 werden Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, nicht mehr mit gefördert. Dazu gehören z.B. PV Anlagen oder Stromspeicher. Vorbereitende Maßnahmen für solche Anlage werden, wie z.B. eine statische Ertüchtigung des Dachs, werden jedoch noch anteilig mit gefördert.

      Serielle-Sanierung-Bonus

      Zu 2023 wurde der “Serielle-Sanierung-Bonus” eingeführt. Er wird fällig, wenn mehrere Gebäude in einem standardisierten Verfahren und zeiteffizient zu einem Effizienzhaus 40 oder 55 saniert werden. Der Bonus beträgt 15 Prozent und kann mit allen anderen Boni kombiniert werden. Wenn jedoch gleichzeitig der Worst-Performing-Building-Bonus beansprucht werden kann, ist die Förderung für diese beiden Boni auf 20 Prozent begrenzt. 

      Worst-Performing-Buildings

      Seit dem Herbst 2022 gibt es einen Bonus für “Worst-Performing-Buildings”. Es geht hierbei um Gebäude, die gemessen an ihrer Energieeffizienz zu den 25 Prozent der schlechtesten Bestandsgebäude in Deutschland gehören. Der Bonus beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Er ist allerdings nur dann geltend zu machen, wenn das Gebäude durch die Sanierung das Level eines Effizienzhauses (EH) 40 EE, 55 EE oder 70 EE erreicht. Für EH 85 und EH Denkmal kann der Bonus nicht in Anspruch genommen werden. Was genau Effizienzhaus ist, lesen Sie in dem markierten Artikel. Es ist weiterhin zu beachten, dass dieser Bonus mit dem EE Bonus und dem NH Bonus kombinierbar ist.

      Konditionen für den Kredit KfW 261

      Wie wir bereits ausgeführt haben, kann man von der KfW Kredite bis zu 150.000 Euro für eine energetische Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau erhalten. Doch wie genau sind die Kreditkonditionen? Eine wichtige Frage. Nachfolgend haben wir daher die Konditionen für den Kredit KfW 261 zur Übersicht für Sie aufgelistet. Es sei noch angemerkt, dass Sie zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehensmodell wählen können. 

      • Maximale Zinsbindung 10 Jahre

      • Die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit beträgt 12 Monate

      • Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht möglich

      • (Stand Januar 2024) Annuitätendarlehen, Sollzins / Effektivzins pro Jahr: 0,24 % / 0,24 % (4 - 10 Jahre); 1,37 % / 1,38 % (11 - 20 Jahre); 1,65 % / 1,66 % (21 - 30 Jahre)

      • (Stand Januar 2024) Endfälliges Darlehen: 1,77 % / 1,78 % (4 - 10 Jahre)

      • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Je nach Laufzeit 1 bis 2 Jahre, 1 bis 3 Jahre oder 1 bis 5 Jahre

      • Mögliche Laufzeiten: 4 bis 10 Jahre / 11 bis 20 Jahre / 21 bis 30 Jahre

      Die offizielle KfW-Produktinfo

      Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.

      Energieheld-Hinweis

      Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind sehr dynamisch und haben sich zuletzt teilweise täglich geändert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.


      BEG EM: Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden

      Das Wichtigste zu den BEG Einzelmaßnahmen in 2024:

      • Es wird ein neuer Klimabonus eingeführt
      • Es wird ein neuer Einkommensbonus eingeführt
      • Seit 2024 wird der Zuschuss für den Heizungstausch von der KfW gestellt
      • Fördersätze für Heizungen werden erhöht
      • Es gibt keinen iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung
      • Der iSFP gewinnt an Bedeutung
      • Ein neuer Ergänzungskredit wird eingeführt

      Heizungstausch: Die Förderung in 2024

      Für den Heizungstausch zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes erhalten Sie einen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 458). Die maximal förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen betragen 30.000 Euro. In 2024 hat sich der maximale Fördersatz für die Installation einer effizienten Heizung auf 70 Prozent erhöht. Somit ist eine maximale Förderung von 21.000 Euro möglich. 

      Die 70 Prozent setzen sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent sowie möglichen Boni zusammen. Diese Förderung steht Ihnen pro Wohneinheit alle 10 Jahre für den Heizungstausch zu. 

      Klimabonus

      Der Klimabonus, auch Klimageschwindigkeitsbonus genannt, ersetzt den früheren Heizungstausch-Bonus. Für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen erhalten Sie weitere 20 Prozent mehr Förderung. Zudem wird ein Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen gewährt, wenn deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. 

      Bei Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgezahlt. Ab 2029 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um drei Prozent. Es ist also ratsam, einen geplanten Heizungstausch zeitnah vorzunehmen.  

      Einkommensbonus

      Wenn Sie Selbstnutzer Ihrer Immobilie sind und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr liegt, haben Sie Anspruch auf den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent. Der Einkommensbonus und der Klimabonus gelten nur für selbst nutzende Eigentümer und können nicht für vermietete Objekte beantragt werden. 

      Effizienzbonus

      Wird eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben oder bezieht sie Ihre Energie aus der Erde oder dem Wasser, dann gilt sie als effiziente Wärmepumpe. In diesem Fall erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung. Der Effizienzbonus war früher auch als Wärmepumpen Bonus bekannt. 

      Extraförderung Biomasse

      Wenn Sie eine Biomasseheizung installieren, die höchstens 2,5 mg/m³ Feinstaub ausstößt, erhalten Sie eine zusätzliche Förderung von 2.500 Euro. Diese Summe ist unabhängig vom maximalen Fördersatz. Sie können also eine Förderung von maximal 23.500 Euro für eine emissionsarme Biomasseheizung erhalten.  

      Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass die Grundförderung mit allen möglichen Boni in Summe über 70 Prozent hinausgehen kann. Der maximale Fördersatz ist dennoch bei 70 Prozent gedeckelt. Nur im Fall einer emissionsarmen Biomasseheizung sind weitere 2.500 Euro Förderung möglich. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Förderungen für alle Heizungen im Überblick:

      Tab. 3: Neue Fördersätze für den Heizungstausch in 2024

      Effiziente HeizungZuschussEffizienzbonusKlimabonusEinkommensbonusMaximaler
      Fördersatz
      Solarthermie30 %-

      20 %

      30 %70 %
      Biomasse *30 %-20 %30 %70 %
      Wärmepumpe30 %5 %20 %
      30 %
      70 %
      Brennstoffzellenheizung
      30 %
      -
      20 %
      30 %
      70 %
      Innovative Heizungstechnik
      30 %
      -20 %
      30 %
      70 %
      Wärmenetzanschluss
      30 %
      -20 %
      30 %
      70 %
      Gebäudenetzanschluss
      30 %
      -
      20 %
      30 %
      70 %
      Wärmenetzanschluss30 %
      -
      20 %
      30 %
      70 %
      Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)30 %-20 %30 %70 %

      *Beachten Sie, dass der Klimabonus für Biomasseheizungen nur dann erhältlich ist, wenn die Warmwasseraufbereitung über Solarthermie, Photovoltaik oder eine Wärmepumpe abgedeckt wird.

      Effizienzmaßnahmen: Die Förderung in 2024

      Das BEG EM umfasst alle Einzelmaßnahmen. Als Effizienzmaßnahmen werden dabei alle Einzelmaßnahmen außer dem Heizungstausch bezeichnet. Unter anderem sind das alle Gewerke, die die Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder eine Heizungsoptimierung betreffen. Der Bereich Gebäudehülle beinhaltet dabei alle Maßnahmen zur Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen, den sommerlichen Wärmeschutz sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Der Bereich Anlagentechnik umfasst u.A. den Einbau, den Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen.

      Auch bei den Effizienzmaßnahmen liegen die förderfähigen Investitionskosten bei 30.000 Euro. Anders als beim Heizungstausch, können die Investitionskosten aber auf 60.000 Euro erhöht werden, wenn die Maßnahme zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch einen iSFP Bonus, wodurch sich Ihr Fördersatz von 15 Prozent auf 20 Prozent erhöht. Die Beauftragung eines iSFP lohnt sich also sehr, da sich Ihr höchstmöglicher Förderzuschuss von 4.500 Euro auf 12.000 Euro erhöht. 

      Für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle etc. und den Heizungstausch gelten unterschiedliche Töpfe. Wenn Sie beispielsweise einen Heizungstausch und eine Dachsanierung vornehmen, können die förderfähigen Investitionskosten kombiniert werden und damit bei bis zu 90.000 Euro liegen. 

      In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Förderungen von Effizienzmaßnahmen in 2024:

      Tab. 4: Neue Fördersätze für Effizienzmaßnahmen in 2024

        Effizienzmaßnahme

        Zuschuss iSFP BonusMaximaler
        Fördersatz
        Gebäudehülle 15 % 5 %20 %
        Anlagentechnik 15 % 5 %20 %
        Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 %20 %
        Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 %-50 %


        Ergänzungskredit

        In der BEG für Einzelmaßnahmen gibt es seit 2024 einen neuen Kredit – das Programm KfW 358, 359 - für Personen, die sich eine Sanierung nicht aus dem Stegreif leisten könnten. Der Kredit beträgt maximal 120.000 Euro und kann, wie der Name sagt, ergänzend zu der Bezuschussung des BAFA oder der KfW genommen werden. Für Haushalte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter 90.000 Euro liegt, vergibt die KfW eine Zinsvergünstigung. 

        Auch der Kredit 358/359 ist nur für selbst nutzende Immobilieneigentümer erhältlich. 

        Antragstellung für Förderung

        Im Folgenden erklären wir Ihnen genauer, wie die Antragstellung für die Förderung des BAFA funktioniert. Wenn Sie sich für die Antragstellung für die Förderung des Heizungstauschs interessieren, finden Sie alle Informationen in unserem Artikel zum Programm KfW 458

        Für die BAFA Förderung müssen Sie zunächst einen Energie-Effizienz-Experten mit einer „Technischen Projektbeschreibung“ (TPB) beauftragen. Anschließend können Sie einen Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen unterzeichnen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, was bedeutet, dass die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung geknüpft ist. Das Datum der Umsetzung muss ebenfalls in dem Angebot enthalten sein und muss innerhalb der nächsten 36 Monate liegen. 

        Anschließend kann der Antrag Online, unter Angabe der TPB-ID gestellt werden. Das können aber auch unsere Energieberater für Sie erledigen. Nachdem die Förderung bewilligt wurde, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und die Sanierungsmaßnahme kann umgesetzt werden. 

        Nach erfolgreicher Umsetzung muss ein Energie-Effizienz-Experte einen „Technischen Projektnachweis“ (TPN) erstellen. Zuletzt muss der Online-Verwendungsnachweis inkl. TPN-ID eingereicht werden. Dann erhalten Sie Ihre Förderung.

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        Zum Autor: Carlo Förster

        Autorenbild Carlo Foerster

        Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern. Hier gelangen Sie zu Carlo’s LinkedIn Profil.