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Solarthermie Förderung: Zuschüsse & Kredite

Von Nina Grimmeiß
Bild: Solarthermie-Anlage auf Dach
Solarthermie-Anlage | © PublicDomainPictures / pixabay.com CC0

Mit einer Solarthermieanlage wandeln Sie Sonnenenergie in nutzbare Wärme um. Die gewonnene Wärme können Sie nutzen, um Ihre Heizung zu unterstützen oder Ihr Trinkwasser zu erwärmen – oder beides. In jedem Fall können Sie eine staatliche Förderung für Solarthermie in Anspruch nehmen.

Dabei stehen Ihnen verschiedene Förderungen zur Auswahl. Welche das sind, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie Sie die Solarthermie Förderung beantragen, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.

Inhalt


    Das Wichtigste in Kürze

    • Zuschüsse für Solarthermie: Zuschüsse von 30 bis 70 %, maximal 21.000 €
    • Kredite für Sanierung und Neubau: Zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 € und 45 % Tilgungszuschuss für Sanierungen und bis zu 150.000 € für Neubauten
    • Steuerbonus: Bis zu 20 % der Kosten steuerlich absetzbar, maximal 40.000 €
    • Planung, Optimierung und Erweiterung gefördert: KfW und BAFA fördern weitere Maßnahmen rund um Solarthermieanlagen

    Solarthermie: Welche Maßnahmen sind förderfähig?

    Neben der Installation von Solarthermieanlagen sind noch weitere Maßnahmen förderfähig:

    MaßnahmeFörderinstitutFörderung
    Installation einer SolarthermieanlageKfW30 bis 70 % von 30.000 € (förderfähigen Kosten), also max. 21.000 €
    Erweiterung einer SolarthermieanlageKfW30 bis 70 % von 30.000 € (förderfähigen Kosten), also max. 21.000 €
    Planung einer Solarthermieanlage (Energieberatung)BAFAEin- und Zweifamilienhäuser: 50 % von 1.300 € (förderfähige Kosten), also max. 650 € Mehrfamilienhäuser: 50 % von 1.700 € (förderföhige Kosten), also max. 850 €
    Optimierung einer SolarthermieanlageBAFA15 % von 30.000 € (förderfähige Kosten), also max. 4.500 €
    + iSFP*: 20 % von 60.000 € (förderfähige Kosten), also max. 12.000 €

    *individueller Sanierungsfahrplan

    Welche Förderung für Sie die passende ist, erfahren Sie in einem Gespräch mit dem Energieberater. Dieser kennt sich nicht nur perfekt im Förderdschungel aus, sondern weiß auch, wie Sie das meiste Geld für Ihr Vorhaben herausholen können. Wenden Sie sich gerne für ein kostenloses Gespräch an uns.


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    Übersicht über alle Solarthermie Förderungen

    Förderung für Solarthermie gibt es auf Bundesebene durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung, zur Heizungsunterstützung sowie die Kombination aus beidem werden gleichermaßen gefördert. Dabei können Sie zwischen zwei Förderungen für Solarthermie entscheiden:

    • Zuschussförderung im Rahmen des Programms BEG EM als Einzelmaßnahme (KfW 458)
    • Kreditförderung im Rahmen des Programms BEG WG & NWG anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung (KfW 261)
    FörderprogrammArt der FörderungFörderhöhe
    KfW Zuschuss 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen (BEG EM)Zuschuss für Solarthermie im Bestand30 bis 70 % der förderfähigen Kosten (max. 21.000 €)
    KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358Förderkredit zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderungbis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit
    KfW Wohngebäude Kredit 261 (BEG WG)Kredit für Sanierung zum Effizienzgebäudebis zu 45 % der Kreditsummer (max. 67.500 €)
    KfW Klimafreundlicher Neubau Kredit 297, 298 (BEG WG)Förderkredit für Neubau und Erstkaufbis zu 150.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit
    BAFA - Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (BEG EM)Zuschuss für Effizienzsteigerung im Bestand15 % Grundfördersatz, 5 % iSFP-Bonus, 50 % für Fachplanung und Baubegleitung
    Bild: Energieheld-Tipps

    Die Förderung von Solarthermie ist durch Novellierungen der BEG in den letzten Jahren deutlich gestiegen und zudem übersichtlicher geworden. Dadurch amortisieren sich die Ausgaben für die Solarthermieanlage früher als bisher. Die Anschaffung einer solchen Anlage senkt die Heizkosten also nachhaltig und entlastet so deren Besitzer finanziell.


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    BEG EM: Zuschuss-Förderung für Solarthermie

    Für die Heizungstausch-Förderung (KfW 458) als Einzelmaßnahme ist seit 2024 die KfW verantwortlich. Darunter fällt auch die Förderung für Solarthermie.

    Von der KfW erhalten Sie einen Zuschuss von mindestens 30 und maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über alle möglichen Boni.

    Zuschussförderung für Solarthermie (KfW 458) im Detail

    KfW 458 BausteinFörderung
    Grundförderung30 %
    Klimageschwindigkeitsbonus+ 20 %
    Einkommensbonus+ 30 %
    Maximale Förderung70 %


    Die Installation einer neuen Solarthermieanlage wird von der KfW mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert (Grundförderung). Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro. Das bedeutet, dass Ihnen mindestens ein Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro zusteht. Der Fördersatz kann durch verschiedene Boni erhöht werden. Die Gesamtförderung von Solarthermie ist auf 70 Prozent gedeckelt. Somit können Sie einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro erhalten.

    Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Boni. Wir erklären, wann Sie Anspruch auf welchen Bonus haben.

    Klimabonus

    Der Klimabonus, auch Klimageschwindigkeitsbonus genannt, erhöht den Fördersatz um weitere 20 Prozent, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Er gilt auch für Gasetagenheizungen und mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen. Der Bonus gilt allerdings nur für Selbstnutzer.

    Beachten Sie, dass der Klimabonus in 2029 und danach alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt wird. Sollten Sie die Installation einer solarthermischen Anlage planen, ist eine baldige Planung ratsam.

    Einkommensbonus

    Sollte Ihr Haushalt ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro nicht überschreiten, haben Sie Anspruch auf den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent.

    Auch der Einkommensbonus gilt nur für selbst nutzende Eigentümer und lässt sich nicht für vermietete Objekte beantragen.

    Ergänzungskredit (KfW 358)

    Ergänzend zur Zuschussförderung stellt die KfW seit 2024 einen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro zur Verfügung: den Ergänzungskredit (KfW 358). Der Kredit kann von jedem selbstnutzenden Immobilieneigentümer beantragt werden. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 90.000 Euro pro Jahr liegt, erhalten Sie zudem eine Zinsvergünstigung.

    Fallbeispiele

    Fall* Grundförderung KlimabonusEinkommensbonus Fördersatz
    Neue Solarthermieanlage wird installiert. 30 % -- 30 %
    Eine Solarthermieanlage ersetzt eine alte Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe. 30 % 20 %**- 50 %

    Eine neue Solarthermieanlage wird installiert und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € pro Jahr.

    30 %-30 %60 %

    Eine Solarthermieanlage ersetzt eine alte Heizung und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € pro Jahr.

    30 % 20 %**30 % 70 %***

    *Eine Solarthermieanlage wird so gut wie nie alleine verbaut, sondern in der Regel als Unterstützung für eine andere Heizungsanlage; **Der Klimabonus ist nur bis Ende 2028 in dieser Höhe verfügbar; ***Der Fördersatz ist auf maximal 70 Prozent gedeckelt.


    Voraussetzungen für Solarthermie Förderung

    Um die KfW-Förderung für Solarthermie als Einzelmaßnahme zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Tausch einer alten Heizung in einem Bestandsgebäude (Bauantrag muss mindestens 5 Jahre zurückliegen)
    • Solarthermieanlage muss die Energieeffizienz verbessern oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen
    • Kosten müssen die Bagatellgrenze von 2.000 € überschreiten
    • Anlage muss in der „Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen“ aufgeführt sein
    • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems bzw. Anpassung der Luftvolumenströme erforderlich

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    Kosten für Solarthermie mit Förderung

    Damit Sie einen Überblick über mögliche Kosten für Solarthermie erhalten, haben wir für Sie im Folgenden einige Beispiele zusammengestellt:

    Bauart Gebäudeart Bruttokollektorfläche Anschaffungskosten Solarthermie Förderung Gesamtkosten
    abzgl. Förderung
    Heizungsunterstützung EFH* (Gebäudebestand) Flachkollektor 12 m² ca. 9.400 € 30 - 70 %:
    2.820 - 6.580 €
    2.820 - 6.580 €
    MFH** (Gebäudebestand) Flachkollektor 50 m² ca. 38.000 € 30 - 70 %:
    11.400 - 26.600 €
    11.400 - 26.600 €
    Warmwasserbereitung EFH* (Gebäudebestand) Flachkollektor 6 m² ca. 5.100 € 30 - 70 %:
    1.530 - 3.570 €
    1.530 - 3.570 €
    MFH** (Gebäudebestand) Flachkollektor 30 m² ca. 26.200 € 30 - 70 %:
    7.860 - 18.340 €
    7.860 - 18.340 €

    * Einfamilienhaus, ** Mehrfamilienhaus


    Bild: Energieheld-Tipps

    Förderung pro Quadratmeter eingestellt

    Für Anlagen mit bis zu 14 Quadratmetern Kollektorfläche erhielt man früher mindestens 500 Euro Solarthermie Förderung. Zusätzlich gab es noch eine Förderung pro Quadratmeter, die ab dieser Kollektorgröße ausgezahlt wurde. Diese Förderungen sind durch die prozentuale Förderung von Solarthermie ersetzt worden und stehen nicht mehr zur Verfügung.


    Förderung für Solarthermie erhalten!


    Kredit für Solarthermie (Komplettsanierung)

    Geldscheine, Notizblock und Stift
    KfW-Förderung für Solarthermie | © Mehaniq / shutterstock.com

    Sie können eine Solaranlage außerdem im Rahmen einer Komplettsanierung mitfördern lassen. Dafür können Sie den Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschuss nutzen. So können Sie einen Fördersatz von bis zu 45 Prozent der Kreditsumme von höchstens 150.000 Euro, also bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten. Dabei gilt: Je effizienter das Gebäude, desto mehr Förderung erhalten Sie. Beachten Sie, dass eine Solarthermieanlage dabei nur anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung gefördert wird.

    In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zur aktuellen BEG WG Förderung durch die KfW:

    Programm Art der Maßnahme Solarthermie Förderung

    KfW 261

    Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme von höchsten 150.000 €, max. 67.500 € (inkl. Boni)

    Die offizielle KfW-Produktinfo

    Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.


    Solarthermie Förderung im Neubau (KfW 297)

    Für den Neubau steht eine ähnliche Förderung zur Verfügung, wie für eine Komplettsanierung. Auch hier können Sie die Solarthermieanlage anteilig an den Gesamtkosten des Neubaus mitfördern lassen. Über das Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297) der KfW steht ein Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Einen Tilgungszuschuss gibt es in diesem Fall nicht.

    Die Kredithöhe wird beeinflusst von der Energieeffizienz. Es wird zwischen zwei Stufen unterschieden:

    Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit

    • Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
    • Erfüllen der An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des Qualitäts­siegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“
    • Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (kein Gas, Öl oder Biomasse)

    Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

    • Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
    • Erfüllen der An­forderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) und Bestätigung durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat
    • Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (kein Gas, Öl oder Biomasse)
    Programm Art der Maßnahme Solarthermie Förderung
    KfW 297 Neubau eines Effizienzhauses (BEG WG) Kreditsumme von höchsten 150.000 €

    Wie beantrage ich die Förderung für Solarthermie?

    Pärchen freut sich über Nachricht auf Handy
    Förderung bewilligt! | © tsyhun / shutterstock.com

    Je nachdem, welche Solarthermie-Förderung – ob Zuschussförderung oder Kreditförderung – Sie in Anspruch nehmen möchten, läuft die Antragstellung anders ab:

    Antrag für Zuschussförderung (KfW 458)

    Seit Februar 2024 können Sie Ihren KfW Antrag über das Online-Portal Meine KfW stellen. Registrieren Sie sich dafür im Portal, machen Sie alle notwendigen Angaben und laden Sie alle notwendigen Dokument hoch.

    Neu seit 2024: Bevor der Zuschuss für die Solarthermie beantragt werden kann, muss ein Angebot eines Handwerkers angenommen worden sein. Bis Ende 2023 musste man den Förderantrag vor der Beauftragung eines Handwerkers stellen. Das Angebot muss zudem eine aufschiebende bzw. auflösende Klausel enthalten. Das bedeutet, dass die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung gebunden ist. Nach Zusage der Förderung muss die neue Solarthermieanlage innerhalb von 36 Monaten installiert werden.

    Wichtig für die Solarthermie-Förderung ist, dass die Anlage, die Sie installieren lassen möchten, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderfähig gelistet ist. Unabhängig von Kollektorfläche oder sonstigen Spezifikationen bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn die BAFA die Solarthermieanlage explizit erwähnt hat. Doch keine Sorge: Die Liste beinhaltet derzeit weit mehr als 1.000 verschiedene Produkte. Beachten Sie, dass die BEG EM Förderung für den Heizungstausch bis Ende 2023 noch beim BAFA lag und es bis dahin vom BAFA Förderung für Solarthermie gab. Deshalb führt das BAFA auch noch die Liste mit förderfähigen Anlagen.

    Nachdem die Solarthermieanlage eingebaut wurde, müssen Sie alle notwendigen Nachweise im Portal Meine KfW hochladen; nach der Prüfung bekommen Sie das Geld ausgezahlt.

    Antrag für Kreditförderung (KfW 261)

    Für den Kredit für eine Komplettsanierung gilt: Leistungsverträge dürfen erst nach der Antragstellung für den Kredit geschlossen werden. Zuallererst müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten finden. Dieser prüft Ihr Bauvorhaben und erstellt eine Bestätigung zum Antrag. Anschließend müssen Sie einen Finanzierungspartner finden, denn den Antrag können Sie nicht direkt bei der KfW stellen.

    Nach Abschluss der Arbeiten stellt Ihnen Ihr Energieeffizienz-Experten eine Bestätigung nach Durchführung aus. Damit wird bestätigt, dass alle Maßnahmen wie geplant durchgeführt wurden und zum entsprechenden Ergebnis geführt haben.

    Antrag für Neubauförderung (KfW 297)

    Auch für den Kredit KfW 297 brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten, der Ihr Bauvorhaben prüft und Ihnen die Bestätigung zum Antrag ausstellt. Anschließend muss Ihr Finanzierungspartner den Antrag stellen.

    Der Antrag für den Kredit muss gestellt werden, bevor Sie Ihr Vorhaben beginnen. Das heißt, bevor Sie Lieferungs- und Leistungsverträge mit Handwerkern oder Unternehmen abschließen. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, stellen Sie also zuerst den Antrag.


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    Förderung für Solarthermieanlage optimieren

    Ebenfalls Förderung erhalten Sie, wenn Sie Ihre Solarthermieanlage optimieren möchten. In diesem Fall erhalten Sie einen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA-Förderung für Solarthermie fällt wie folgt aus: 

    FörderhöheVoraussetzungZuschuss
    10 % von 30.000 €-max. 4.500 €
    20 % von 60.000 €individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)max. 12.000 €


    Hier ist das Sparpotential besonders groß, da Sie die Effizienz Ihrer Anlage steigern können. Ob sich eine Solarthermie-Optimierung auch in Ihrem Fall lohnt, erfahren Sie in einem Gespräch mit einem Energieberater.


    Kann ich verschiedene Förderungen miteinander kombinieren?

    Seit 2024 ist es wieder möglich, die Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG zu kumulieren.

    Das heißt Sie können Einzelmaßnahmen – wie das Programm KfW 458, also den Einbau einer Solarthermieanlage im Zuge eines Heizungstauschs – mit der BEG WG kombinieren. Dazu gehört der Kredit 261, der Förderung für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.

    Wichtig: Wenn Sie die Förderungen KfW 261 und KfW 458 kombinieren möchten, darf die Solarthermieanlage nicht mehr für den geplanten Effizienzhaus-Standard angerechnet werden. Generell darf in diesem Fall keine Sanierungsmaßnahme doppelt gefördert werden. Das bedeutet, dass Sie manche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen können, andere wiederum als Einzelmaßnahme fördern lassen können.


    Steuerbonus statt Förderung für Solarthermie

    Wer keine Förderung für Solarthermie der KfW in Anspruch nehmen möchte, oder es versäumt hat, der kann die Solarthermieanlage immer noch von der Steuer absetzen und so vom Steuerbonus profitieren. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert: Im ersten und zweiten Jahr um sieben Prozent und im dritten Jahr um sechs Prozent. Insgesamt werden 20 Prozent der förderfähigen Kosten über die Einkommenssteuererklärung erstattet. Die förderfähigen Kosten liegen bei 200.000 Euro, so können maximal 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Die maximale Steuererstattung erhalten Sie aber nur dann, wenn Sie entsprechend hohe Steuern zahlen.

    Wichtige Voraussetzungen:

    • Haus oder Wohnung müssen mehr als zehn Jahre alt sein
    • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen, (Unter-) Vermieter werden steuerlich nicht gefördert
    • Es gelten die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW-Förderung
    • Ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Umsetzung bescheinigen

    Unsere Energieberater empfehlen den Steuerbonus nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Eigentümer vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen. Denn der KfW-Zuschuss ist höher als der Steuerbonus und somit lohnt sich diese Variante in der Regel weniger.


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    Fazit: Welche Solarthermie Förderung ist die richtige für Sie?

    Handwerker installieren Solarthermie Kollektoren
    Kollektoren einer Solarthermieanlage | © ROTEX

    Die Auswahl der passenden Förderung für Ihre Solarthermieanlage hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Besteht die Immobilie bereits oder handelt es sich um einen Neubau? Wird eine neue Anlage installiert oder eine bestehende optimiert? Und welche finanziellen Rahmenbedingungen treffen auf Ihre Situation zu? Die Förderlandschaft ist vielfältig und die richtige Kombination aus Zuschüssen und Krediten kann Ihnen viel Geld sparen.

    Um die beste Solarthermie-Förderung für Ihr Vorhaben zu finden, ist eine Beratung durch einen Energieberater unerlässlich. Die Energieexperten von RENEWA – die große Schwester von energieheld – sind mit den Förderprogrammen durch ihre jahrelange Erfahrung bestens vertraut und unterstützen Sie dabei, die höchst mögliche Förderung aus Ihrem Projekt herauszuholen. Sie begleiten Sie durch den gesamten Prozess, prüfen die Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen, von den maximalen Zuschüssen zu profitieren. Lassen Sie sich kostenfrei beraten und sichern Sie sich Ihre Solarthermie-Förderung!


    Zur Autorin: Nina Grimmeiß

    Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.