Die lästige Sache mit der Photovoltaik-Steuer
Hätten Sie gewusst, dass Sie mit dem Verkauf von Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage offiziell zum Unternehmer werden?
So spektakulär wie das zunächst klingen mag, ist es in der Realität dann zwar nicht, aber der neugewonnene Status ist trotzdem mit einigen Besonderheiten verbunden. Lassen Sie sich nicht als Kleinunternehmer eintragen, um von verschiedenen Steuervergünstigungen zu profitieren, dann müssen Sie stattdessen als richtiger Unternehmer auftreten und eine Steuer für den Umsatz der eigenen Photovoltaikanlage entrichten. Wir zeigen Ihnen, worauf es hierbei ankommt und wann Sie sich lieber als Kleinunternehmer eintragen lassen sollten.
Darum müssen Sie für Ihre Photovoltaikanlage eine Steuer entrichten
Sofern der produzierte Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll, geht aus rechtlicher Sicht mit dem Kauf einer Photovoltaikanlage auch eine Existenzgründung einher, welche beim Finanzamt angemeldet werden muss. Man wird Ihnen dann einen Fragebogen zur Existenzgründung zusenden, weil Sie nun mit Ihrer Solaranlage einen Umsatz erwirtschaften und deshalb theoretisch die Umsatzsteuer fällig wird.
Bis 10 kWp muss keine Steuer gezahlt werden
Auf dem Fragebogen zur Existenzgründung können Sie sich theoretisch als Kleinunternehmer (Anlagen bis 10 kWp) eintragen und damit von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dieser Schritt bedeutet jedoch auch, dass die Erstattung der Vorsteuer entfällt. Die Vorsteuer umfasst die gesetzliche Mehrwertsteuer (19 Prozent), die beim Kauf der Photovoltaikanlage an den Verkäufer gezahlt werden muss. Als „regulärer Unternehmer“ können Sie diese Kosten (normalerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro) vom Finanzamt zurückverlangen. Als eingetragener Kleinunternehmer entgeht Ihnen diese Chance.
Unternehmensform | Investitionskosten | Erstattete Steuer |
---|---|---|
Kleinunternehmer | 8.000 € | 0 € |
Unternehmer | 8.000 € | 1.520 € |
So berechnen Sie die Steuer auf Ihren PV-Gewinn
Als waschechter „Photovoltaik-Unternehmer“ müssen Sie die Umsatzsteuer auf den Reingewinn Ihrer Anlage entrichten. Um diesen zu berechnen, müssen Sie alle anfallenden Betriebskosten von den Einnahmen durch die Einspeisevergütung abziehen. Auch der Eigenverbrauch muss bei neuen Anlagen seit dem 31.3.2012 als Betriebseinnahme versteuert werden und lässt sich auf verschiedene Arten berechnen. In der folgenden Tabelle sehen Sie die beispielhaften Steuerabgaben für eine 5 kWp Photovoltaikanlage:
Einnahmen, Ausgaben und Gewinn | Beschreibung | Summe pro Jahr |
---|---|---|
Betriebseinnahmen | Hier wird die Summe der ausgezahlten Einspeisevergütung und die des Eigenverbrauchs addiert. Inklusive Umsatzsteuer. | 914 € |
Betriebsausgaben | Abschreibung der Anfangsinvestition (auf 20 Jahre verteilt), Kreditzinsen, Wartungskosten, Versicherung etc. Inklusive Umsatzsteuer. | 700 € |
Zu versteuernder Gewinn | Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. | 214 € |
Steuerabgabe | Hier müssen 19 % des Reingewinns als Steuer abgegeben werden. Hinzu kommen 19 % des Eigenverbrauchs. | Ca. 117 € |
Unterm Strich müssen Sie in diesem Beispiel jährlich ca. 117 Euro an Photovoltaik-Steuer abführen, sodass tatsächlich abzuwägen ist, ob eine Eintragung als Kleinunternehmer ohne Steuerabgaben nicht der bessere Weg wäre. Auf eine Betriebsdauer von 20 Jahren sind die Einsparungen ohne Steuer höher, als der anfängliche „Vorsteuer-Bonus“ über 1.520 Euro.
PV-Eigenverbrauch lohnt sich auch ohne Steuer-Vorteile
Weil die Einspeisevergütung stetig sinkt, lohnt es sich immer mehr, bei der eigenen Photovoltaikanlage fast gänzlich auf Eigenverbrauch zu setzen. In solch einem Fall rentiert es sich dann ganz besonders, auf die Steuer-Sonderregelung für Kleinunternehmer zurückzugreifen. Schon mit einer 5 kWp Anlage und einem geschickten Verbrauchsmanagement können Sie die Anlage problemlos abbezahlen und jährlichen Stromkosten trotzdem um bis zu 30 Prozent senken, ohne dafür eine Steuer zahlen zu müssen:
Leistung / Kosten pro Jahr | Ohne PV-Anlage | Mit PV-Anlage |
---|---|---|
Strombedarf | 4.000 kWh | 4.000 kWh |
Stromerzeugung | 0 kWh | 5.000 kWh |
Eigenverbrauch | 0 kWh | 2.800 kWh |
Einspeisvergütung (12,28 Cent/kWh) | 0 € | 270 € |
Abschreibungen (PV-Anlage) | 0 € | 700 € |
Stromkosten | 1.120 € | 336 € |
Gesamtkosten pro Jahr | 1.120 € | 766 € |
Unser Fazit zur Photovoltaik-Steuer
Sie sollten genau überlegen, für welche Steuer-Klasse Sie sich entscheiden. Als regulärer „Photovoltaik-Unternehmer“ können Sie von Steuer-Erstattungen über bis zu 4.000 Euro profitieren. Im Gegensatz dazu entgeht Ihnen als „Kleinunternehmer“ zwar die Vorsteuer, dafür müssen Sie sich im Nachhinein nicht mit einer komplizierten Steuererklärung herumärgern und sparen mit der Photovoltaikanlage trotzdem genug Kosten ein. Sie sollten sich schon bei der Planung der Anlage für eine Variante entscheiden, um die notwendigen Abgaben korrekt einschätzen zu können.
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Bildquelle: © Andreas-Troll / pixabay.com CC0