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Förderung beantragen: Bestandsaufnahme vor der energetischen Sanierung

Bis 2045 sollen alle Gebäude in Deutschland klimaneutral werden. Damit das gelingt, wurden mit dem Gebäude-Energie-Gesetz rechtliche Vorgaben zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden beschlossen. Die Investition in eine solche Sanierung zahlt sich langfristig immer aus und viele Maßnahmen werden durch Förderungen staatlich unterstützt.

Dabei kann es sich um das Dämmen von Fassaden oder dem Dach, einen Fenstertausch, oder auch den Austausch einer alten Heizungsanlage gegen ein effizientes Modell handeln. Bevor eine Förderung beantragt und die Sanierung umgesetzt werden kann, ist jedoch eine umfassende Bestandsaufnahme des bestehenden Gebäudes nötig.

Die Bestandsaufnahme: Entscheidungs- und Planungsgrundlage

Die Sanierungskosten, die für den Gebäudebesitzer oder die -besitzerin im Rahmen einer energetischen Sanierung anfallen, können durch diverse Förderungen erheblich reduziert werden. Bevor die Sanierungsförderung beantragt werden und mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann, ist eine genaue Bestandsaufnahme des zu sanierenden Gebäudes notwendig. 

Eine Bestandsaufnahme für ein energetisches Sanierungsvorhaben umfasst in der Regel folgende Leistungen:

  • Energetische Bestandsaufnahme (Energieverbrauch, Heiztechnik, Wärmedämmung, Luftdichtigkeit, Nutzungsverhalten)
  • Maßliche Bestandsaufnahme (Überprüfung und Kontrolle vorhandener Pläne, ggf. Neuerfassung fehlender Maße)
  • Technische Bestandsaufnahme (Prüfung der Bauteile und Konstruktionen auf Beschaffenheit und eventuelle Bauwerksschäden)

Für die Notwendigkeit einer umfassenden Bestandsaufnahme gibt es gleich mehrere Gründe: zum einen kann im Rahmen einer Voruntersuchung abgeleitet werden, welche Schwerpunkte bei der energetischen Sanierung gesetzt werden sollten und welche Maßnahmen möglich sind.

Ein Energieberatungsbüro kann Ihnen aufzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge zu den höchstmöglichen Einsparungen sowie Fördermitteln führen können.

Die energetische Bestandsaufnahme resultiert oft in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Wenn Sie empfohlene Maßnahmen daraus umsetzen, erhalten Sie mehr Förderung. Die Kosten für den iSFP selbst sind ebenfalls förderfähig. Aktuelle architektonische und topografische Bestandspläne geben außerdem Aufschluss darüber, welche Sanierungsmöglichkeiten überhaupt bestehen.

Mithilfe der Ergebnisse der Bestandsaufnahme lässt sich weiterhin ermitteln, wie viel Zeit das Sanierungsvorhaben voraussichtlich in Anspruch nehmen wird und welche Kosten die Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen verursachen werden. Sie dienen somit als wichtige Entscheidungsgrundlage für den Bauherren oder die Bauherrin für das Vorgehen bei der Sanierung. 

Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung 

Zu 2024 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erneut angepasst. Die BEG legt fest, welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Ausmaß gefördert werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Förderprogramme:

BAFA: BEG für Einzelmaßnahmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mindestens 15 Prozent der Sanierungskosten – u. a. für folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken und Dächern
  • Austausch von Außentüren und Fenstern 
  • Austausch, Einbau und Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Installation eines Efficiency Smart Home-Systems

Der Fördersatz wird auf die anrechenbaren Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro angewendet. Wie bereits erwähnt, erhalten Sie für eine Sanierungsmaßnahme mehr Förderung, wenn sie zuvor in einem iSFP empfohlen wurde. In diesem Fall steigt der Fördersatz auf 20 Prozent und die Investitionskosten auf 60.000 Euro.

Beachten Sie, dass der Austausch von Heizungsanlagen seit 2024 nicht mehr vom BAFA, sondern von der KfW mit dem Programm KfW 458 gefördert wird. Hierfür gelten gesonderte Richtlinien und Fördersätze. In dem verlinken Artikel finden Sie weiterführende Informationen.

Zinsgünstige Kredite 

Sollte Ihnen trotz der Förderung die nötige Liquidität für eine Sanierung fehlen, können Sie den Kredit KfW 358 beantragen und bis zu 120.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre BAFA Förderung bereits bewilligt wurde. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten zudem eine Zinsvergünstigung.

KfW 261: für Komplettsanierungen

In einigen Fällen ist es sinnvoll, Ihre Immobilie von Grund auf zu sanieren. Wenn Ihr Haus daraufhin einen Effizienzhaus-Standard der KfW erreicht, erhalten Sie Förderung in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss – KfW 261. Je besser der Effizienzhaus-Standard, desto höher fällt die Förderung aus. Im besten Fall können Sie einen Kredit bis 150.000 Euro erhalten, bei dem Sie bis zu 45 Prozent, also bis zu 67.500 Euro nicht zurückzahlen müssen.

Seit 2024 besteht wieder die Möglichkeit, die Förderung für Komplettsanierungen und die für Einzelmaßnahmen zu kombinieren. So könnten Sie z. B. eine Fassadendämmung von der BAFA als Einzelmaßnahme fördern lassen, alle übrigen Sanierungsmaßnahme aber für ein Effizienzhaus anrechnen lassen. Hierbei darf allerdings kein Gewerk doppelt gefördert werden.

Förderung korrekt beantragen

Um die Förderung für Ihre Sanierung zu erhalten, müssen Sie darauf achten, beim Antragsprozess keine Fehler zu machen. Seit 2024 gilt nämlich für die BEG Förderung für Einzelmaßnahmen, dass die Maßnahme vor Antragstellung beauftragt worden sein muss. Es muss also ein Angebot eines Handwerksbetriebs angenommen worden sein. Dieses Angebot ist in seiner Gültigkeit aber an die Zusage der Förderung gebunden. Bis Ende 2023 musste zunächst der Antrag gestellt werden.

Im Fall der Förderung für Effizienzhäuser gilt noch die ursprüngliche Reihenfolge. Hier muss zuerst der Antrag gestellt werden, bevor Handwerker beauftragt werden können. Wenn Sie die Förderungen für Einzelmaßnahmen mit der für Effizienzhäuser oder mit anderen regionalen Förderungen kombinieren wollen, kann der Antragsprozess sehr kompliziert werden. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten von einem Energie Effizienz Experten der dena beraten. Die Einbindung eines Energieberaters ist für den Erhalt der meisten Förderungen ohnehin verpflichtend.

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Titelbild: freepik.com © Freepik | Architektur Konzept

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