Förderung für energetische Sanierung & Neubau: Alle Fördermittel im Überblick
Von Samira DehnEgal ob Hauskauf, Neubau oder energetische Sanierung – der Staat bietet zahlreiche Fördermittel, um Ihr Projekt finanziell zu unterstützen. Dabei werden nicht nur Komplettsanierungen, sondern auch Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungstausch gefördert. Ein Glück, denn die Kosten einer Sanierung können sich schnell summieren. Es ist also ratsam, die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu nutzen, so lange sie noch verfügbar sind.
Als Experten mit jahrelanger Erfahrung bieten wir Ihnen ausführliche und aktuelle Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen von BAFA und KfW. Außerdem erfahren Sie, welche Förderung für Ihre Sanierung in Frage kommt und welche Fördersumme Sie für die jeweiligen Maßnahmen erhalten.
Darum sollten Sie Fördermittel für Ihre energetische Sanierung nutzen
Die Kosten für Heizwärme und Warmwasser steigen kontinuierlich. Etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen dabei auf die Wärmeerzeugung in Wohngebäuden. Eine energetische Sanierung ist ein entscheidender Schritt, um Energiekosten zu senken, die Umwelt zu schonen und nebenbei noch den Wert einer Immobilie zu steigern.
Doch solche Maßnahmen sind oft kostenintensiv. Hier setzen staatliche Förderungen in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen an, die je nach Umfang der Sanierung oft bereits einen Großteil der Kosten decken können.
Anbieter dieser Programme sind im Rahmen der neu überarbeiteten BEG ("Bundesförderung für effiziente Gebäude") die KfW ("Kreditanstalt für Wiederaufbau") und das BAFA ("Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle"). Steuervergünstigungen müssen dagegen beim Finanzamt geltend gemacht werden.
BAFA und KfW: Die Anbieter und ihre Förderprogramme
Die Förderlandschaft im Bereich der energetischen Sanierung ist vielfältig und stets im Wandel. Um den aktuellen Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen und neue Anreize für Bau- oder Modernisierungs-Interessierte zu schaffen, hat die Bundesregierung zu Beginn 2021 die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Darin wurden die alten Programme der KfW und des BAFA zusammengefasst und neu strukturiert, um den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern.
Entstanden sind daraus drei neue Teilprogramme – Effizienzhaus, Effizienzgebäude und Einzelmaßnahmen – die wir Ihnen im nachfolgenden Abschnitt nochmal genauer erklären.
Förderung von Einzelmaßnahmen & Effizienzhaus
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, werden sowohl Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, als auch Komplettsanierungen und Neubauten nach gewissen Energieeffizienzstandards. Die BEG ist in drei Teilprogramme unterteilt, die je nach Art des Gebäudes oder der Maßnahme unterschiedlich gefördert werden:
Bezeichnung | Fördergeber | Umfang der Förderung |
---|---|---|
BEG EM (Einzelmaßnahmen) | BAFA | Einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch, sommerlicher Wärmeschutz), der Einbau von Lüftungsanlagen, das Gebäudenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich |
BEG EM (Heizungstausch) | KfW | Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf der Basis Erneuerbarer Energien und der Einbau von Anlagen zur Heizungsunterstützung |
BEG WG (Wohngebäude) | KfW | Maßnahmen für Wohngebäude, sowohl in Form einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch für energieeffiziente Neubauten |
BEG NWG (Nichtwohngebäude) | KfW | Analog zum BEG WG gilt dieses Programm für Nichtwohngebäude, die energieeffizient neu gebaut oder in einer Komplettsanierung zum Effizienzgebäude saniert werden |
Hinweis: Ursprünglich zählte auch der Heizungstausch zu den vom BAFA geförderten Maßnahmen, allerdings wurde im Januar 2024 die BEG überarbeitet, um die Förderung von energetischen Sanierungen weiter zu vereinfachen und Fördersätze anzupassen. Dabei ging dieser Bereich auf die KfW über. Folgende weitere Änderungen sind besonders relevant.
BEG-Änderungen: Neu in 2024
- Die KfW übernimmt die Förderung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme vom BAFA (Alle anderen Einzelmaßnahmen werden weiterhin vom BAFA bezuschusst)
- Die KfW stellt für Einzelmaßnahmen einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Verfügung
- Förderanträge für Einzelmaßnahmen können erst gestellt werden, wenn ein Handwerkerangebot unterschrieben wurde
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sinken auf 30.000 Euro.
- Dafür steigt die maximale Förderung für den Heizungstausch auf bis zu 70 Prozent der Investitionskosten
- Wenn eine Einzelmaßnahme (BAFA) explizit in einem iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) empfohlen wird, steigt der Fördersatz von 15 auf 20 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten steigen in diesem Fall von 30.000 auf 60.000 Euro
- Der höchstmögliche Fördersatz für den Heizungstausch steigt auf bis zu 70 Prozent
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
Achtung: Folgende Programme sind veraltet und können nicht mehr beantragt werden. Sie werden nun durch die Teilprogramme des BEG abgedeckt:
KfW 430, KfW 431, KfW 461, KfW 262, KfW 151, KfW 167
Energetische Sanierung: Mögliche Förderhöhe
Wie hoch die Förderung für eine energetische Sanierung im Einzelnen genau ist, ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und lässt sich hier nicht pauschal sagen. Dennoch möchten wir Ihnen gern einen ersten Überblick darüber geben, wie hoch die Förderbeträge (pro Wohneinheit) nach den BEG-Neuregelungen Anfang 2024 im konkreten Fall ausfallen können.
Komplettsanierung Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG WG & NWG)
Seit 2021 ist es möglich, durch das KfW Programm 261 bei Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard einen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen. Der Kredit gilt sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude.
Für das Erreichen der höchsten Effizienzhausstufe (EH 40) liegt der maximale Fördersatz inklusive aller Boni bei 45 Prozent auf einen Kredit von maximal 150.000 Euro. Sie können also bis zu 67.500 Euro an Förderung erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Für Neubauten gibt es seit 2023 das KfW Programm 297/298. Gefördert werden klimafreundliche Neubauten, die die Effizienzhausstufe 40 erreichen. Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergünstigte Kredite von bis zu 150.000 Euro.
Zusätzlich gibt es ausschließlich für Nichtwohngebäude noch den Kredit KfW 263, mit welchem Bauherren für Effizienzgebäude ebenfalls einen Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 10 Mio. Euro erhalten können.
Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM)
Einzelmaßnahmen gemäß BEG EM, etwa Dämmungen oder der Austausch von Fenstern oder Außentüren, werden vom BAFA gefördert. Die Höhe der Förderung fällt hier folgendermaßen aus: Sie erhalten eine Basisförderung von 15 Prozent sowie einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Diesen erhalten Sie, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) angeraten wurde.
Die förderfähigen Investitionskosten belaufen sich generell auf 30.000 Euro – mit einem iSFP verdoppeln sich diese auf 60.000 Euro. Demnach können Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 4.500 Euro bzw. bis zu 12.000 Euro (mit iSFP) erhalten.
KfW Ergänzungskredit
Die KfW stellt einen Ergänzungskredit (KfW 358/359) von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für alle Einzelmaßnahmen zur Verfügung – darunter fällt etwa der Heizungstausch, aber auch Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Selbstnutzenden Eigentümern mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro wird zudem ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. Hier muss ein Nachweis über die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung erbracht werden. Um den Kredit zu erhalten, müssen Sie zuerst einen Handwerker beauftragen, dann den Antrag beim BAFA stellen und bei Genehmigung erhalten Sie den Kredit von der KfW.
Förderung für den Heizungstausch (BEG EM)
Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung, sprich beim Heizungstausch, können Sie über das Programm KfW 458 einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, maximal also 21.000 Euro, erhalten. Dabei steht Ihnen immer eine Grundförderung von 30 Prozent, also 9.000 Euro zu. Hinzu können je nach Situation die untengenannten Boni kommen. Die Förderung für einen Heizungstausch steht Ihnen pro Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre einmal zu.
Klimabonus (Geschwindigkeitsbonus)
Der Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus, von 20 Prozent ersetzt den ehemaligen Heizungstausch-Bonus. Den Klimabonus erhalten Sie, wenn Sie Ihre alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen. Dieser Bonus gilt auch für Gasheizungen, welche mindestens 20 Jahre in Betrieb sind und für Gasetagenheizungen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Feste Biomasseheizungen erhalten den Klimabonus nur, wenn das Warmwasser über eine zusätzliche Solaranlage, Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe gedeckt wird. Der Klimabonus gilt nicht für vermietete Objekte. Aber Achtung: Die Höhe des Klimabonus ist auf fünf Jahre begrenzt. Ab 2029 (und danach alle zwei Jahre) wird der Bonus um 3 Prozent reduziert.
Effizienzbonus für Wärmepumpen
Einen Effizienzbonus von 5 Prozent können Sie erhalten, wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe als neues Heizungsmedium einbauen. Das bedeutet eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich verwendet, oder ein natürliches Kältemittel nutzt.
Einkommensbonus
Selbstnutzern, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro im Jahr beträgt, steht zudem eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent zu. Der Einkommensbonus gilt nicht für vermietete Objekte. Notwendig ist auch hier ein Nachweis über die Einkommenssteuerbescheide der Jahre 2 und 3 vor Antragstellung.
Wichtig: Die Förderung ist auf insgesamt 70 Prozent gedeckelt – maximal können Sie also 70 Prozent von 30.000 Euro erhalten – sprich 21.000 Euro. Biomasseheizungen können inklusive der Extra-Förderung mit bis zu 23.500 Euro gefördert werden. Beachten Sie außerdem, dass Klimabonus sowie Einkommensbonus nur für selbst nutzende Immobilieneigentümer erhältlich sind.
Extra Förderung für Biomasseheizungen
2.500 Euro extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag) erhalten Sie beim Einbau einer Biomasseheizung, wenn Sie die Obergrenze von maximal 2,5 mg/m³ für Feinstaub einhalten.
Hinweis: Im Rahmen des Tausches von Heizungsanlagen findet ein iSFP keine Anwendung mehr. Die Förderungen für den Heizungstausch und weitere Einzelmaßnahmen sind aber kombinierbar, wodurch sich die maximal förderfähigen Kosten auf bis zu 90.000 Euro erhöhen.
Weitere Fördermittel
Photovoltaik / Solaranlage
Die frühere BEG-Förderung (über den KfW-Kredit 261) inklusive Tilgungszuschuss ist seit Januar 2023 für PV-Anlagen und Stromspeicher nicht mehr verfügbar. Eine Photovoltaik-Anlage lässt sich jedoch über verschiedene andere Optionen finanzieren. Das Programm KfW 270 bietet Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Kredits von maximal 50 Mio. Euro, jedoch ohne Zuschuss; das heißt, der gesamte Betrag muss zurückgezahlt werden. Zusätzlich gibt es regionale und kommunale Fördermöglichkeiten. Alternativ kann überschüssiger, selbst erzeugter Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ins Netz eingespeist und vergütet werden – So amortisiert sich die Investition in eine Solaranlage nach einigen Jahren.
Förderung für Heizungsoptimierung
Möchten Sie Ihre Heizung optimieren, erhalten Sie vom BAFA eine Förderung von 50 Prozent zur Emissionsminderung (weniger Ausstoß von Feinstaub) und eine Förderung von 15 Prozent bis 20 Prozent zur Effizienzverbesserung (geringere Heizkosten).
„Jung kauft Alt“ – eine KfW Förderung für junge Familien
Bei „Jung kauft Alt“ handelt es sich um ein neues Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 308). Es soll jungen Familien oder Alleinerziehenden mit kleinem bis mittlerem Einkommen und mindestens einem minderjährigen Kind ermöglichen, einen sanierungsbedürftigen Altbau zu erwerben. Gefördert wird dabei der Kaufpreis der Immobilie, inklusive der Kosten für das Grundstück, mit bis zu 150.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist einerseits, dass das Haus oder die Wohnung einer schlechten Energieeffizienzklasse (F, G oder H) angehört. Andererseits muss die Immobilie anschließend in einem Zeitraum von 4,5 Jahren energieeffizient saniert werden – genauer gesagt zum „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“. Durch dieses Programm sollen bestehende Bauwerke genutzt werden, um jungen Menschen den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.
Förderung für Energieberatung
Die Beauftragung eines Energieberaters kann durch die KfW gefördert werden. Dabei können bis zu 10.000 Euro an Beratungskosten zu 50 Prozent gefördert werden. Das bedeutet, dass maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich sind.
Regionale Fördermittel
Zuletzt sollten Sie auch das Potenzial regionaler Fördermöglichkeiten nicht unterschätzen, da die meisten Bundesländer ihre eigenen Förderprogramme und Förderbanken haben, von denen Sie profitieren können. Hierzu beraten Sie unsere ausgebildeten Energieberater gern – Zögern Sie nicht, ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren!
Kombination mehrerer Förderprogramme
Seit 2024 ist es wieder möglich, die Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG zu kumulieren. Das bedeutet, dass Sie manche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen können, andere wiederum als Einzelmaßnahme fördern lassen können. Eine Maßnahme darf hierbei aber nicht doppelt gefördert werden. Damit Sie alles Mögliche an Förderung herausholen können, sollten Sie immer einen erfahrenen Energieberater heranziehen.
Mögliche Kosten und Förderung je Gebäudeteil/Maßnahme
In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen, mit welchen Kosten und Förderungen für energetische Sanierung Sie rechnen können. Bei den hier genannten Preisen gehen wir von einem 140 Quadratmeter großen Einfamilienhaus mit Satteldach und qualitativ hochwertigen Geräten bzw. Materialien aus.
Gewerk | Einzelmaßnahme | Übliche Kosten inkl. Montage | Förderprogramm Träger | Mögliche Förderung |
---|---|---|---|---|
Heizung | Öl-Brennwertheizung | ca. 11.250 € | n/a | keine |
Heizung | Gas-Brennwertheizung | ca. 12.500 € | n/a | keine |
Heizung | Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" (inkl. Speicher- und Regelungstechnik) | ca. 18.125 € | n/a | Seit 2022 nicht mehr förderfähig |
Heizung | Hybridheizung aus Gas-Brennwert + EE*-Heizung (z.B. Solarthermie) | ca. 22.500 € | n/a | Nur der EE-Teil mit min. 30 % - max. 70 % förderbar |
Heizung | Luft-Luft-Wärmepumpe | ca. 25.000 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 7.500 € - 17.500 € |
Heizung | Luft-Wasser-Wärmepumpe | ca. 30.000 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 9.000 € - 21.000 € |
Heizung | Sole-Wasser-Wärmepumpe | ca. 55.000 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 35 % (inkl. Effizienzbonus) - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 16.500 € - 35.750 € |
Heizung | Wasser-Wasser-Wärmepumpe | ca. 65.000 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 35 % (inkl. Effizienzbonus) - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 19.500 € - 42.250 € |
Heizung | Pelletheizung | ca. 25.000 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 € extra Förderung, ca. 7.500 € - 20.000 € |
Heizung | Hackschnitzelheizung | ca. 27.500 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 € extra Förderung, ca. 8.250 € - 21.750 € |
Heizung | Holzvergaser | ca. 12.500 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten + 2.500 € extra Förderung, ca. 3.750 € - 11.250 € |
Heizung | Brennstoffzelle | ca. 44.000 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten (förderbar bei rechenrischen Nachweis der 65 %-EE-Regel), ca. 9.000 € - 21.000 € |
Heizung | BHWK (kein Öl-BHKW) | ca. 44.000 € | n/a | Direkte Förderung ist 2020 eingestellt worden |
Heizung | Optimierung der Heizung | Je nach Maßnahme bis ca. 1.500 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % bis max. 20 % (bei Effizienzverbesserung), 50 % bei Emissionsminderung der förderfähigen Investitionskosten, ca. 225 € - 750 € |
Solarthermie | Solarthermie-Anlage (HU**) | ca. 13.750 € | Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 4.125 € - 9.625 € |
Photovoltaik | Photovoltaik-Anlage (6kWp) | ca. 9.750 € | KfW 270 | Kreditsumme von maximal 50.000.000 €, Zinssatz min. 1,00 % - max. 9,10 %; kein Tilgungszuschuss |
Photovoltaik | Photovoltaik-Anlage (6kWp) | ca. 9.750 € | Einspeiservergütung (Stand Januar 2024) | 8,20 ct / kWH |
Anlagentechnik | Klima-Lüftung etc. (keine Heizung) | 2.810 € - 13.750 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, 420 € - 2.750 € |
Dämmung | Kerndämmung | ca. 4.290 € - 10.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.000 € |
Dämmung | WDVS | ca. 18.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. ca 3.600 € |
Dämmung | Kellerdämmung (Perimeter mit Erdarbeiten) | ca. 15.250 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. ca. 3.050 € |
Dach | Aufsparrendämmung (mit Dacheindeckung) | ca. 25.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 5.000 € |
Dach | Zwischensparrendämmung | 6.250 € - 10.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max ca. 2.000 € |
Dach | Geschossdeckendämmung | 1.875 € - 5.000 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, ca. 1.000 € |
Fenster | Dreifachverglasung | ca. 7.500 € | Zuschuss BAFA (BEG EM) | Zuschuss von min. 15 % - max. 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Investitionskosten, max. 1.125 € - 1.500 € |
* Erneuerbare Energien; **Heizungsunterstützung
Wie läuft ein Förderantrag ab? Schritt-für-Schritt zur Förderung
Energieberatung: Zunächst sollten Sie einen Energieberater beauftragen, da die Beteiligung eines dena-qualifizierten Energieberaters für den Erhalt der Förderung vorausgesetzt wird. Lediglich für die Förderung einer Heizung bzw. der Heizungsoptimierung des BAFA reicht auch eine Fachunternehmererklärung aus. Er berät Sie zu den geplanten Maßnahmen, erstellt bei Bedarf mit Ihnen einen iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan) und erstellt auch die sogenannte „Technische Projektbeschreibung“ (TPB).
Handwerker beauftragen: Bevor Sie den Förderantrag stellen können, müssen Sie einen Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag mit einem Handwerksunternehmen unterzeichnen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, was bedeutet, dass die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung geknüpft ist. Das Datum der Umsetzung muss ebenfalls in dem Angebot enthalten sein und muss innerhalb der nächsten 36 Monate liegen.
Antragstellung: Anschließend kann der Antrag unter Angabe der TPB-ID online bei KfW oder BAFA gestellt werden. Das können aber auch unsere Energieberater für Sie erledigen. Wichtig: Die Anträge müssen immer vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Bei den Krediten der KfW ist es zumeist auch nötig, eine Zustimmung der kreditgebenden Bank vorzulegen.
Maßnahmen durchführen: Nachdem die Förderung bewilligt wurde, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und die geplanten Sanierungsmaßnahmen können umgesetzt werden.
Erfolgreiche Umsetzung und TPN: Nach erfolgreicher Umsetzung muss der Energie-Effizienz-Experte einen „Technischen Projektnachweis“ (TPN) erstellen. Dieser ist nötig, um im Anschluss die Förderung zu erhalten.
Fördermittel abrufen: Der Online-Verwendungsnachweis inkl. TPN-ID wird zuletzt beim Förderinstitut eingereicht – Dann können Sie die Fördermittel abrufen.
Fazit
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung
Eine energetische Sanierung lohnt sich in vielerlei Hinsicht: Sie senkt Ihre Energiekosten, steigert den Wert Ihrer Immobilie und schont die Umwelt. Doch die Investitionskosten sind oft erheblich. Nutzen Sie daher die staatlichen Förderprogramme von BAFA, KfW & Co., um Ihre Sanierung finanziell abzusichern.
Die Auswahl der richtigen Fördermittel kann komplex sein. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Fördermittelberatung – Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie Ihre energetische Sanierung oder Ihren Neubau optimal finanzieren können und stehen Ihnen mit individueller Beratung zur Seite. Holen Sie sich die bestmögliche Unterstützung für Ihr Projekt!
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich mehrere Förderprogramme miteinander kombinieren?
Wer kann Fördermittel beantragen?
Was ist ein Effizienzhaus?
Welche Voraussetzungen gelten für BEG EM?
Können barrierefreie Maßnahmen auch gefördert werden?
Zur Autorin: Samira Dehn
Samira Dehn ist seit 2024 im Redaktionsteam von Energieheld. Sie bringt umfassende Erfahrung aus dem Bereich Online-Content ein. Nach ihrer Ausbildung zur Kauffrau für Marketingkommunikation arbeitete sie unter anderem als Autorin und Copywriterin.
Ihre Leidenschaft gilt der Vermittlung von Themen wie Energieeffizienz und energetisches Sanieren, stets mit dem Fokus, diese Themen verständlich zu vermitteln. Hier gelangen Sie zu Samiras LinkedIn Profil.