KfW 261: Förderkredit fürs Effizienzhaus
Von Carlo FörsterIm Rahmen des KfW Programms 261 "Haus und Wohnung energieeffizient sanieren" steht Ihnen ein zinsgünstiger Kredit mit einem Fördersatz bereit, der vom zurückzuzahlenden Betrag abgezogen wird. Der Fördersatz beinhaltet einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni.
Um den Kredit zu erhalten, müssen Sie Ihr Haus zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren und einen Energieeffizienz-Experten an Ihrer Seite haben. Wann sich der KfW 261 besonders eignet, welche Maßnahmen gefördert werden können, welche Konditionen für KfW 261 gelten und wie hoch die einzelnen Förderungen sind, erfahren Sie hier.
KfW 261 Konditionen: Das gilt in 2024
Der Kredit KfW 261 fördert energieeffiziente Sanierungen von Bestandsgebäuden, sowohl für Wohngebäude (BEG WG) als auch für Nichtwohngebäude (BEG NWG). Welche Konditionen gelten für den KfW 261? Um Förderung zu erhalten, muss das Haus nach der Sanierung einen von der KfW definierten Effizienzhaus (EH) Standard erreichen.
Die Stufen EH 40 - 85 sind förderfähig. Je kleiner die Zahl der EH Stufe ist, desto energieeffizienter ist das Haus und desto mehr Förderung erhalten Sie. Gefördert wird in Form eines Kredits inklusive Tilgungszuschuss. Für die höchste Effizienzhausstufe, EH 40, können Sie unter Berücksichtigung aller möglichen Boni einen Fördersatz von bis zu 45 Prozent auf einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro erhalten. Das bedeutet, dass Sie bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Weitere Informationen zu dem KfW Effizienzhaus finden Sie in unserem entsprechenden Artikel. Neubauten können seit Juli 2022 nicht mehr über das KfW Programm 261 gefördert werden. Hier steht Ihnen das Programm KfW 297 zur Verfügung.
KfW-Effizienzhaus-Standard | Höhe der Förderung nach KfW 261 BEG WG (Kredit + Fördersatz)* |
---|---|
KfW-Effizienzhaus Denkmal | Tilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 6.000 € |
KfW-Effizienzhaus Denkmal EE** | Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 15.000 € |
KfW-Effizienzhaus 100 | Wird seit 2022 nicht mehr gefördert |
KfW-Effizienzhaus 100 EE** | Wird seit 2022 nicht mehr gefördert |
KfW-Effizienzhaus 85 | Tilgungszuschuss von 5 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 6.000 € |
KfW-Effizienzhaus 85 EE** | Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 15.000 € |
KfW-Effizienzhaus 70 | Tilgungszuschuss von 10 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 12.000 € |
KfW-Effizienzhaus 70 EE** | Tilgungszuschuss von 15 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 22.500 € |
KfW-Effizienzhaus 55 | Tilgungszuschuss von 15 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 18.000 € |
KfW-Effizienzhaus 55 EE** | Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 30.000 € |
KfW-Effizienzhaus 55 EE**, WPB*** | Tilgungszuschuss von 30 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 45.000 € |
KfW-Effizienzhaus 55 EE**, WPB***, SSB**** | Tilgungszuschuss von 40 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 60.000 € |
KfW-Effizienzhaus 40 | Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme von höchstens 120.000 €, max. 24.000 € |
KfW-Effizienzhaus 40 EE** | Tilgungszuschuss von 25 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 37.500 € |
KfW-Effizienzhaus 40 EE**, WPB*** | Tilgungszuschuss von 35 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 52.500 € |
KfW-Effizienzhaus 40 EE**, WPB***, SSB**** | Fördersatz von 45 % der Kreditsumme von höchstens 150.000 €, max. 67.500 € |
* pro Wohneinheit. Der Fördersatz enthält einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni; ** Erneuerbare-Energien-Klasse; erhöhte Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien und / oder vermeidbarer Abwärme (Deckung von mind. 65 % des Wärmebedarfs); *** Worst-Performing-Buildungs-Bonus **** Serielle-Sanieurng-Bonus
Seit Januar 2023 gibt es weitere technische Anforderungen an die Effizienzhaus-Stufen. Für Gebäude der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Zudem müssen alle Effizienzhäuser (mit Ausnahme des EH Denkmal) Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, dass eine Vorlauftemperatur von 55 °C im Betrieb nicht überschritten werden darf.
Sanierung zum Effizienzhaus - bis 150.000 Euro
Für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steht Ihnen mit dem KfW Programm 261 ein Kredit zwischen 120.000 und 150.000 Euro zum Abruf bereit. Die Fördersätze sind abhängig vom erreichten Standard sowie möglichen Boni und liegen zwischen 5 und 45 Prozent. So lassen sich angesichts der maximalen Kreditsummen zwischen 6.000 und 67.500 Euro vom Rückzahlungsbetrag abziehen. Für die Sanierung eines "Worst-Performing Buildings" (WPB) erhalten Sie 10 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Ein WPB ist Gebäude, das hinsichtlich seines energetischen Zustands zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehört. Für eine serielle Sanierung erhalten Sie weitere 15 Prozent Tilgungszuschuss, vorausgesetzt Ihre Immobilie erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Dann spricht man vom Serielle-Sanierungs-Bonus (SSB). Serielle Sanierung bedeutet, Sie verwenden vorgefertigte Bauelemente für Fassade und ggf. Dach. Allerdings ist die Kombination aus WPB-Bonus und SSB-Bonus zusammen auf 20 Prozent gedeckelt. Somit ist ein Bonus von maximal 45 Prozent möglich.
Zinssätze für KfW-Kredite 2024
Wenn Sie den KfW 261 in Anspruch nehmen, sind die Zinssätze abhängig von der Art des Darlehens bzw. der Laufzeit. Sie haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen. Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren nur die Zinsen und in den Folgejahren den Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Raten zurück.
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den Kreditbetrag in einer Summe zurück. Die Zinsbindung beträgt in allen Fällen - sowohl beim Annuitätendarlehen als auch beim endfälligen Darlehen - 10 Jahre und die Bereitstellungsprovision 0,15 Prozent p. M., beginnend ab dem 13. Monat. Nachfolgend eine Kompakt-Übersicht, Stand Januar 2024:
Kredit | Zinsen* | Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit |
---|---|---|---|
Annuitätendarlehen | 0,24 % (0,24 %) | 4 bis 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre |
1,37 % (1,38 %) | 11 bis 20 Jahre | 1 bis 3 Jahre | |
1,66 % (1,65 %) | 21 bis 30 Jahre | 1 bis 5 Jahre | |
Endfälliges Darlehen | 1,77 % (1,78 %) | 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre |
* Sollzins pro Jahr (Effektivzins pro Jahr)
Achtung: Die Zinskonditionen der KfW sind teilweise sehr dynamisch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Zinssätze nicht auf tagesaktuellem Stand halten können. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf der Website der KfW.
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
KfW 261: Welche Maßnahmen werden gefördert?
Welche Förderungen stehen Ihnen neben den KfW Programmen zur Verfügung? Einzelmaßnahmen werden seit der BEG Novelle vom Juli 2022 nur noch über die BAFA abgewickelt - abgesehen vom Heizungstausch. Dieser wird seit 2024 von der KfW gefördert. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Fördersätze.
Sanierungs-Maßnahme | Förderung | Höhe der Förderung* |
---|---|---|
Dämmung von Wänden, Dachflächen, Kellern und Geschossdecken | BAFA (BEG EM) | 15 % (+5% Bonus für einen iSFP möglich) |
Neue Fenster und Außentüren | BAFA (BEG EM) | |
Einbau/Austausch von sommerlichem Wärmeschutz | BAFA (BEG EM) | |
Einbau Lüftungsanlage | BAFA (BEG EM) | |
Anlagen zur Optimierung des Energieverbrauchs / Smart-Home-Anlagensteuerung | BAFA (BEG EM) | |
Optimierung der Heizungsanlage | BAFA (BEG EM) | |
Wichtig: Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ wird seit Juli 2022 nicht mehr gefördert! | n/a | |
Gas-Hybridheizung | KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | Werden seit Juli 2022 nicht mehr gefördert! |
Solarthermie-Anlage | KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | 30 % (Grundförderung) - 70 % (inkl. Klimabonus** + Einkommensbonus***) |
Wärmepumpe | KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | 30 % (Grundförderung) - 70 % (inkl. Klimabonus + Effizienzbonus**** + Einkommensbonus) |
Biomasse-Anlagen ohne Emissionsgrenzwert | KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | 30 % (Grundförderung) - 70 % (inkl. Klimabonus + Einkommensbonus) |
Anschluss an ein Gebäudenetz | KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) | 30 % (Grundförderung) - 70 % (inkl. Klimabonus + Einkommensbonus) |
* Zuschuss; ** Der Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, ersetzt seit dem 1.1.2024 den Heizungstausch-Bonus. Der Bonus in Höhe von 20 Prozent wird für den Austausch mindestens 20 Jahre alter Gas-, Kohle-, Öl, oder Nachtspeicherheizung angerechnet. Ab 2029 verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent. Feste Biomasseheizungen erhalten den Klimabonus nur, wenn Warmwasser über Solaranlage, PV-Anlage oder Wärmepumpe gedeckt wird; *** Der Einkommensbonus gilt für Selbstnutzer mit max. 40k € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen; **** Der Effizienzbonus gilt für effiziente Wärmepumpen (Sole, Wasser) in Höhe von 5 Prozent und/oder die Verwendung eines natürlichen Kältemittels.
Es kann zudem immer auch eine Förderung für die Baubegleitung in Anspruch genommen werden. Beim KfW 261 gibt es für die Baubegleitung im Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus einen Zuschuss von 50 Prozent bis 10.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr, also bis zu 5.000 Euro.
Förderung: Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung?
Ergänzungskredit der KfW
Mit der letzten BEG Novelle stellt sich diese Frage nicht mehr. Denn seit 2024 haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW zu beantragen. Die maximale Kreditsumme beträgt hierbei 120.000 Euro pro Wohneinheit. Selbstnutzenden Eigentümern mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € wird zudem ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. Die Kreditförderung mitsamt Zinsvergünstigung kann mit den Förderungen für Einzelmaßnahmen für Heizung, Gebäudehülle und Co kumuliert werden.
Außerdem ist es nun wieder möglich, die Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG, worunter auch das KfW Programm 261 fällt, zu kumulieren. Das bedeutet, dass Sie manche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen können, andere wiederum als Einzelmaßnahme fördern lassen können. Eine Maßnahme darf hierbei aber nicht doppelt gefördert werden.
Der Kredit KfW 261 inkl. Tilgungszuschuss ist aktuell die einzige Förderung (der KfW), die für Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) zur Verfügung steht.
KfW Programm 261: Kredite beantragen bei der KfW
Der KfW 261 kann von Immobilienbesitzern nicht selbst beantragt werden. Sie müssen über einen Finanzierungspartner beantragt werden, also meist die Hausbank.
Im ersten Schritt beurteilt ein dena-zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) das Vorhaben und stellt eine zwingend benötigte „Bestätigung zum Antrag“ aus - bei der Heizungsoptimierung oder Modernisierung genügt ggf. eine Erklärung des Fachunternehmers.
Im zweiten Schritt legt der Hausbesitzer dem Finanzierungspartner das Dokument vor und dieser wird den Kreditantrag bei der KfW stellen. Sobald die Zusage der KfW eingegangen ist, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Um den Tilgungszuschuss zu erhalten, muss nach Abschluss des Projekts ein Energie-Effizienz-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung“ ausstellen, mit der er die fachmännische Arbeit und die Einhaltung der geforderten Standards garantiert.
Zum Autor: Carlo Förster
Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern. Hier gelangen Sie zu Carlos LinkedIn Profil.