KfW 458: Die KfW-Förderung für Heizungen
Von Nina Grimmeiß2024 wurde die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) erneuert und umgestaltet. Die BEG fasst viele unterschiedliche Förderungen in einem Programm zusammen. Darunter Förderungen des BAFA und der KfW. Bei der letzten Novellierung der BEG 2024 wurde insbesondere die Förderung für Heizungen verändert.
So wird der Heizungstausch nicht länger vom BAFA, sondern von der KfW gefördert. Die Förderung für den Heizungstausch trägt den Programm-Namen KfW 458. Wie viel Förderung Sie erhalten können, welche Heizung gefördert und was es beim Beantragen zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Förderung für Heizungen: Neu seit 2024
Die Förderung für die Sanierung von Gebäuden wird seit 2021 von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Seither gab es immer wieder Änderungen und Novellierungen, die letzte Änderung Anfang 2024.
Dabei wurde die Förderung für den Heizungstausch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. In diesem Zuge wurden die Fördersätze teilweise deutlich erhöht – insbesondere die Förderung für Heizungen.
Mit der Förderung für den Heizungstausch will die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen. Mit der KfW Förderung für Heizungen können Sie mindestens 30 und maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erstattet bekommen. Daraus ergibt sich eine Förderung von bis zu 23.500 Euro.
KfW 458: Was wird gefördert?
Mit dem KfW 458 wird der Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert.
Zu den im KfW 458 geförderten Heizungen gehören:
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (hier nur die Investitionsmehrkosten*)
- Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Ebenfalls im KfW 458 gefördert werden provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz sowie die akustische Fachplanung durch einen Akustiker, sprich die Lärmschutz-Planung, z. B. bei Wärmepumpen.
*Investitionsmehrkosten sind die Ausgaben, die notwendig sind, um die Heizungsanlage für den Betrieb mit Wasserstoff vorzubereiten oder umzurüsten.
Voraussetzungen
Die KfW Förderung für den Heizungstausch gilt ausschließlich für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Dabei muss die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien der Heizung erhöhen. Weitere Voraussetzung ist die Optimierung des Heizungsverteilungssystems, inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme im Zuge des Heizungstauschs.
KfW 458: Wer erhält den Förderzuschuss?
Der KfW 458 richtet sich an private Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Unternehmen, Gemeinden oder gemeinnützige Einrichtungen. Seit Januar 2024 dürfen allerdings nur noch Eigentümer einen Antrag stellen, nicht mehr Mieter. Ebenfalls neu ist, dass auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) antragsberechtigt sind.
Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt. Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, die Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind (seit dem 27.02.2024).
- Privatpersonen, die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum* (seit Mai 2024).
- Privatpersonen, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sind sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften mit Maßnahmen am Sondereigentum* (voraussichtlich ab August 2024).
* Sondereigentum liegt in der Verfügungsgewalt eines einzelnen Eigentümers, Gemeinschaftseigentum wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortet.
Förderung Heizungstausch: Alle Boni in der Übersicht
Sie können mit dem KfW 458 für den Heizungstausch zwischen mindestens 30 und maximal 70 Prozent Zuschuss erhalten. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro. Erhalten Sie 70 Prozent als Zuschuss, wären das also bis zu 21.000 Euro Förderung.
Der maximale Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent und weiteren Bonusförderungen zusammen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Boni vor.
Klimabonus
Den Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus oder Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Sie, wenn Sie eine der folgenden, funktionstüchtigen Heizungen gegen eine neue, energieeffiziente Heizung austauschen:
- Ölheizung
- Kohleheizung
- Gas-Etagenheizung
- Nachtspeicherheizung
- mindestens 20 Jahre alte Gasheizung
- mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung
Tauschen Sie eine dieser Heizungen gegen eine Biomasseheizung aus, erhalten Sie den Klimabonus nur, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombinieren.
Achtung: Der Klimabonus ist in dieser Höhe nur bis 2029 verfügbar. Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent. Ab 2029 liegt die Förderung somit bei 17 Prozent.
Einkommensbonus
Mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro Brutto im Jahr erhalten Sie einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Dieser Bonus sowie der Klimabonus richten sich an selbstnutzende Eigentümer. Die beiden Boni können nicht für vermietete Objekte geltend gemacht werden. Mieter dürfen zudem keinen Antrag stellen. Um den Bonus zu erhalten, benötigen Sie einen Nachweis über die Einkommenssteuerbescheide der Jahre zwei und drei vor Antragstellung (für Anträge im Jahr 2024 also der Durchschnitt von 2022 und 2021).
Effizienzbonus
Mit dem Effizienzbonus, ehemals Wärmepumpenbonus, erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung. Sie erhalten den Bonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Der Bonus gilt zudem für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
Emmissionsminderungszuschlag
Den Emissionsminderungszuschlag können Sie beim Einbau einer Biomasseheizung erhalten. Diese muss nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag liegt bei 2.500 Euro.
Deckelung der Förderung
Die Boni sind untereinander kumulierbar, aber bitte beachten Sie, dass die maximal mögliche Förderung bei 70 Prozent liegt. Das heißt, auch wenn Sie Anspruch auf alle verfügbaren Boni haben, kann die Förderung die Maximalhöhe von 70 Prozent nicht übersteigen.
Einzige Ausnahme hierbei: Biomasseheizungen mit Emmissionsminderungszuschlag. Hier wird der Zuschlag von 2.500 Euro auf die 70 Prozent, bzw. die 21.000 Euro addiert, sodass eine Förderung von bis zu 23.500 Euro möglich ist.
Heizung | Grundförderung | Effizienzbonus | Klimabonus | Einkommensbonus | Maximale Förderung |
Solarthermieanlage | 30 % | 20 % | 30 % | 70 %* | |
Biomasseheizung** | 30 % | 20 % | 30 % | 70 %* | |
Wärmepumpe | 30 % | 5 % | 20 % | 30 % | 70 %* |
Brennstoffzellenheizung | 30 % | 20 % | 30 % | 70 %* | |
Wasserstofffähige Heizung*** | 30 % | 20 % | 30 % | 70 %* | |
Innovative Heizungstechnik | 30 % | 20 % | 30 % | 70 %* | |
Gebäudenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % | 70 %* | |
Wärmenetzanschluss | 30 % | 20 % | 30 % | 70 %* |
* Die Förderung ist auf 70 % gedeckelt; ** Biomasseheizungen erhalten den Klimabonus nur, wenn Sie mit einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden; *** hier werden ausschließlich die Investitionsmehrkosten gefördert, welche die Heizung wasserstofffähig machen.
KfW 458: Antrag stellen und Voraussetzungen
Um eine Förderung für einen Heizungstausch zu erhalten, der ab September 2024 umgesetzt wird, müssen Sie die folgenden Schritte gehen. Zunächst benötigen Sie eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA), die Sie von einem Heizungsbau-Unternehmen oder einem Energie-Effizienz-Experten erstellen lassen können. Die BzA enthält Angaben zur geplanten Heizung, den förderfähigen Kosten sowie eine Bestätigung über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Zudem müssen Sie bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterschrieben haben, bevor Sie einen Antrag stellen können. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, sprich an die Förderzusage geknüpft sein. Der Vertrag tritt also erst dann in Kraft, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten haben und verfällt, falls der Förderantrag abgelehnt wird. Außerdem muss der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten. Dieses darf maximal 36 Monate in der Zukunft liegen.
Anschließend können Sie sich im Portal "Meine KfW" registrieren und den Zuschuss beantragen. Sobald Sie die Zusage haben, kann die Umsetzung beginnen. Nach der erfolgreichen Durchführung des Heizungstauschs brauchen Sie von Ihrem Fachunternehmen oder Ihrem Energie-Effizienz-Experten noch ein weiteres Dokument – eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).
Nun fehlt nur noch ein Schritt zu Ihrer Förderung. Sie müssen sich im Portal "Meine KfW" identifizieren und die Nachweise einreichen. Ohne die Identifikation erhalten Sie keine Förderung. Der Identitätsnachweis ist selbst nutzenden Eigentümern von Einfamilienhäusern ab September 2024 möglich. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder WEGs können ab November 2024 ihre Identität nachweisen.
Förderung für Heizung kombinieren
Die KfW Förderung für Heizungen ist kombinierbar mit dem KfW-Kredit BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359). Durch diesen können Sie die restlichen Kosten, die nicht durch den Zuschuss abgedeckt sind, zinsgünstig finanzieren. So soll auch Haushalten, die sich einen Heizungstausch sonst nicht leisten könnten, der Zugang zu Sanierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
Außerdem sind Einzelmaßnahmen seit 2024 mit der BEG WG kombinierbar. Dazu zählt der Kredit 261, den Sie für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus in Anspruch nehmen können. Im Rahmen des Programms KfW 261 erhalten Sie einen Kredit inkl. Tilgungszuschuss. Die Kosten für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen werden dabei anteilig an den Gesamtkosten gefördert.
Wenn Sie die Förderung KfW 261 und KfW 458 kombinieren wollen, darf die Heizung nicht mehr für den geplanten Effizienzhaus-Standard angerechnet – also auch nicht doppelt gefördert werden
Fazit und Empfehlung
Durch den KfW 458 für Heizungen werden nicht nur die Kosten für den Heizungstausch reduziert, sondern auch die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessert. So können Sie mit der Förderung für den Heizungstausch den ökologischen Fußabdruck Ihres Hauses verringern und gleichzeitig langfristig Energiekosten sparen. Insgesamt ist die Förderung eine interessante Option für private Eigentümer von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften, die in jedem Fall in Anspruch genommen werden sollte.
Es gibt jedoch einige Hürden, die es bei der Antragstellung zu beachten gibt. Wichtig ist, dass die Antragstellung über einen zertifizierten Energieeffizienzexperten erfolgt und bestimmte Voraussetzungen, wie etwa der Abschluss eines Handwerker-Vertrags vor Antragstellung, erfüllt werden. Wenden Sie sich bei Fragen am besten an einen unserer Energieberater.
Zur Autorin: Nina Grimmeiß
Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.