Zunächst stellt sich die Frage, wie es um die Ölheizung in 2026 streht. Die Ankündigung von Robert Habeck, ein Gas- und Ölheizungsverbot schon 2024 einzuführen, hat für einige Verwirrung unter den Verbrauchern gesorgt, was ab wann gilt. Bereits gültig ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt wurde. Danach müssen Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind (also Bj. 1993 oder älter, Stand: September 2023) ausgetauscht werden. Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel haben nach GEG jedoch Bestandsschutz.
In der am 08. September 2023 verabschiedeten GEG-Novelle wurde nun beschlossen, dass Öl- und Gasheizungen ab 2024 und vor dem Eintreten einer kommunalen Wärmeplanung weiterhin eingebaut werden dürfen, solange sie bis 2029 mit 15 Prozent Biogas, blauem oder grünem Wasserstoff bzw. Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Ab 2035 wird dieser Prozentsatz auf 30 Prozent steigen und soll schließlich ab 2040 bei 60 Prozent liegen. Wenn ein Gasnetzbetreiber innerhalb der nächsten 10 Jahren einen vollständigen Umstieg auf Wasserstoff plant, sollen neue Gasheizungen weiterhin eingebaut werden können.
Zusätzlich können Öl- und Gasheizungen weiterhin als Hybridheizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien eingebaut werden und diese Anlagen werden weiterhin förderfähig bleiben.
Wie lange kann man noch mit Öl heizen?
Ein Ölheizungsverbot wird es nicht geben, die neuen GEG-Novellierungen vom 08. September 2023 haben das Heizen mit Öl jedoch etwas eingeschränkt. Dazu kommt, dass die Verknappung des Rohstoffs einerseits und die steigende Nachfrage andererseits den Preis für Heizöl mittelfristig in die Höhe treiben und das Heizen mit Öl im Vergleich mit anderen Heizungen unrentabel machen wird - die CO2-Steuer forciert diesen Trend bereits jetzt.
Das Heizen mit Öl wird es jedoch noch lange geben, da das Ölheizungsverbot lediglich die Neuinstallation bzw. den Ersatz alter Ölheizungen verbietet. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden, bis sie kaputtgehen. Dazu kommen die jetzt installierten Hybrid-Heizungen, die auch noch viele Jahre betrieben werden. Nach der GEG-Novellierung wurde nun der 31. Dezember 2044 als Enddatum für die Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen festgelegt.