Förderung Wärmepumpe: KfW Förderung für Einzelmaßnahmen & Sanierungen
Von Carlo FörsterSie denken über den Einbau einer Wärmepumpe nach? Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) können Sie bei der Anschaffung einer Wärmepumpe erhebliche Kosten sparen. Mit der Maximalförderung von 70 Prozent ist ein Förderbetrag von bis zu 21.000 Euro erhältlich.
Wir erklären, welche Bedingungen für das Erreichen der maximalen Förderung der Wärmepumpe nötig sind und welche Unterschiede bei der Förderung verschiedener Wärmepumpen bestehen. Außerdem erläutern wir, wann Sie die Wärmepumpe als einzelne Sanierungsmaßnahme (BEG EM) und wann im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG) fördern lassen sollten. So sparen Sie mit der Wärmepumpenförderung der KfW in 2024.
Förderung Wärmepumpe: Wie hoch fällt sie aus?
Die Förderung einer Wärmepumpe in einem bestehenden Haus kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Wenn Sie eine neue Wärmepumpe als Einzelmaßnahme installieren (KfW 458), können Sie bis zu 21.000 Euro Zuschuss als einmalige Förderung erhalten. Diese Förderung für eine Wärmepumpe können Sie pro Wohneinheit an einem Standort theoretisch alle 10 Jahre in Anspruch nehmen.
Sie können die neue Wärmepumpe aber auch anteilig an den Gesamtkosten einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) fördern lassen. Je nachdem, welchen Effizienzhaus Standard Sie erreichen, erhalten Sie mehr Geld. Sie können hierfür einen Kredit von bis zu 150.000 Euro beantragen. Davon müssen Sie bis zu 45 Prozent, also bis zu 67.500 Euro, nicht zurückzahlen. Gefördert wird also in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss.
In beiden beschriebenen Fällen erhalten Sie die Förderung von der "Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)". Bis Ende 2023 wurde die Förderung einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme noch von dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bereitgestellt. In den nächsten beiden Kapiteln gehen wir genauer auf die beiden Alternativen ein.
Die Höhe der Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird seit 2021 durch die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) festgelegt. Einzelmaßnahmen können neben dem Heizungstausch unter anderem auch die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau neuer Fenster sein. Alle Einzelmaßnahmen außer dem Heizungstausch werden auch in 2024 von dem BAFA gefördert. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einen Überblick:
Sanierungsmaßnahme | Förderinstitut | Förderprogramm | Förderung Wärmepumpe |
---|---|---|---|
Neue Wärmepumpe/Heizung als Einzelmaßnahme | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) | Zuschuss: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM) | Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 € |
Neue Wärmepumpe/Heizung im Rahmen einer Komplettsanierung | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) | Kredit 261 (BEG WG) | Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 € (Kredit: 150.000 €) |
Sonstige Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung etc. | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | Zuschuss: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM) | Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten von höchstens 60.000 €* |
*Die Basisförderung für sonstige Einzelmaßnahmen (Effizienzmaßnahmen) liegt eigentlich bei 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro. Wenn die Maßnahme zuvor jedoch in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde, erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung und die förderfähigen Kosten erhöhe sich auf 60.000 Euro. Dieser iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch.
Es ist zu beachten, dass die Förderung für den Heizungstausch und die Förderung weiterer Einzelmaßnahmen aus unterschiedlichen Töpfen erfolgt. Es ist möglich, Förderungen zu kombinieren. Wenn Sie beispielsweise eine neue Wärmepumpe installieren und Ihre Fassade dämmen, können Sie bis zu 90.000 Euro als förderfähige Investitionskosten anrechnen lassen. Jedes Gewerk wird mit seinem individuellen Prozentsatz gefördert.
Wärmepumpe Förderung: Als Einzelmaßnahme (BEG EM)
Wie bereits erwähnt, wird die Höhe der Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) festgelegt. Für die Installation einer neuen Wärmepumpe erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen einmaligen Zuschuss als Förderung. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 Euro. Die Förderung für eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme kann also höchstens 21.000 Euro betragen.
Der Fördersatz setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent sowie möglichen Boni zusammen. Wenn Sie bei der Installation der Wärmepumpe eine alte Öl,- Kohle,- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, erhalten Sie den Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, in Höhe von weiteren 20 Prozent.
Der Klimabonus ersetzt den ehemaligen Heizungstauschbonus und wird auch für den Tausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen sowie von Gasetagenheizungen gewährt. Die Höhe des Klimabonus ist auf fünf Jahre begrenzt. Zu 2029 (und danach alle zwei Jahre) wird der Bonus um 3 Prozent reduziert.
Wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, haben Sie zudem Anspruch auf einen Einkommensbonus in Höhe von weiteren 30 Prozent. Einkommensbonus sowie Klimabonus gelten nur für selbst nutzende Immobilieneigentümer und somit nicht für vermietete Objekte.
Zuletzt gibt es noch einen Effizienzbonus, früher als Wärmepumpenbonus bekannt, in Höhe von 5 Prozent. Er gilt für die Installation von effizienten Wärmepumpen oder Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Eine effiziente Wärmepumpe ist z. B. die Erd-Wärmepumpe oder die Wasser-Wärmepumpe.
Beachten Sie, dass die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt ist, auch wenn Sie die Anforderungen für alle möglichen Boni erfüllen. Seit 2024 bietet die KfW zu der Zuschussförderung für den Heizungstausch auch noch einen Ergänzungskredit (KfW 358, 359), der zusätzlich zu allen BEG EM Förderungen beantragt werden kann. Der Ergänzungskredit kann maximal 120.000 Euro betragen. Wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, gewährt Ihnen die KfW zudem eine Zinsvergünstigung. So soll allen Haushalten eine Sanierung ermöglicht werden.
In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Förderung von Wärmepumpen als Einzelmaßnahme:
Einzelmaßnahme |
Grundförderung | Klimabonus | Einkommensbonus | Effizienzbonus | höchster Fördersatz* | höchste Förderung |
---|---|---|---|---|---|---|
Neue Luft-Luft-Wärmepumpe wird installiert | 30 % | - | - | - | 30 % | 9.000 € |
Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung | 30 % | 20 % | - | - | 50 % | 15.000 € |
Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt eine alte Öl-Heizung und das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € | 30 % | 20 % | 30 % | 70 % | 21.000 € | |
Neue Wasser-Wasser-Wärmepumpe (effizient) ersetzt eine alte Kohle-Heizung und das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 € | 30 % | 20 % | 30 % | 5 % | 70 % | 21.000 € |
Neue Sole-Wasser-Wärmepumpe (effizient) wird installiert | 30 % | - | - | 5 % | 35 % | 10.500 € |
*Der Fördersatz wird auf die förderfähigen Investitionskosten angerechnet. Diese betragen höchstens 30.000 Euro. Zudem ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt.
Wärmepumpe Förderung: Im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & NWG)
Die zweite Möglichkeit, für den Einbau einer Wärmepumpe Förderung zu erhalten, besteht im Rahmen einer Komplettsanierung (BEG WG & BEG NWG), wenn ein Effizienzhaus Standard erreicht wird. Auch hier wird die Förderung von der KfW gewährt, und zwar in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss (KfW 261). Der Kredit kann höchstens 150.000 Euro betragen. Auf die Kreditsumme wird ein Fördersatz von höchstens 45 Prozent angerechnet. Das bedeutet, dass Sie im besten Fall bis zu 67.500 Euro Ihrer Sanierungskosten als Förderung erhalten und nicht zurückzahlen müssen.
Die Höhe des Fördersatzes hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe Ihre Immobilie nach der Komplettsanierung erreicht. Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt natürlich die Förderung aus. Die Kosten für die Wärmepumpe werden in diesem Fall anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung gefördert. Wenn Sie Interesse an einer Komplettsanierung haben, finden Sie weiterführende Informationen in unserem Artikel zum Programm KfW 261.
Förderung Wärmepumpe 2024: Beispielhafte Kosten & Förderungen
In der folgenden Tabelle haben wir die Kosten inkl. Förderung für verschiedene Modelle von Wärmepumpen aufgelistet. Die Förderung bezieht sich dabei auf die Wärmepumpe im Altbau.
Wärmepumpe | Höhe der Wärmepumpen-Förderung* | Kosten inkl. Förderung (50 %) |
---|---|---|
Erdwärmepumpe (Erdsonde) | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 25.000 - 35.000 € |
Erdwärmepumpe (Kollektor) | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 20.000 - 35.000 € |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 12.500 - 17.500 € |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 25.000 - 40.000 € |
Luft-Luft-Wärmepumpe | mind. 30 %; inkl. Klimabonus 50 % möglich | 10.000 - 15.000 € |
*Unter Berücksichtigung aller verfügbaren Boni wären sogar bis zu 70 Prozent Förderung möglich.
Effizienz-Bonus: Für Wärmequelle oder Kältemittel
Der sogenannte Effizienz-Bonus tritt in Kraft, wenn die Wärmepumpe entweder das Erdreich, das Grundwasser oder das Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird. So kann für nahezu jede Form der Wärmepumpe der Bonus beantragt werden, mit Ausnahme der Luft-Luft-Wärmepumpe.
Folgende Kältemittel gelten als umweltfreundlich: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid. Zu beachten ist, dass der Effizienz-Bonus auch bei Erfüllung beider Voraussetzungen nur einmal ausgezahlt wird. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an einen Heizungsinstallateur oder einen Energieberater. Um sicherzugehen, dass Ihre Wärmepumpe förderfähig ist, können Sie das Modell außerdem mit den Stammdaten der BEG EM abgleichen.
Förderung Erdwärmepumpe
Für eine Erdwärmepumpe beträgt die Förderung in jedem Fall 35 Prozent, da die Grundförderung mit dem Effizienz-Bonus kombiniert werden kann. Hierbei ist irrelevant, ob die Erdwärme über eine Erdsonde oder Kollektoren jeglicher Art gewonnen wird. Kommt zusätzlich der Klimabonus-Bonus infrage, kann für eine Erdwärmepumpe 55 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden.
Im Altbau liegen die Kosten für die Installation einer Erdwärmepumpe mit Erdsonde im Durchschnitt bei 60.000 Euro. Eine Wärmepumpe mit Erdkollektoren kostet im Schnitt 55.000 Euro. Bei einer Förderhöhe von 55 Prozent entspricht das einem Förderbetrag von 16.500 Euro – für Erdsonde und Kollektor, da die maximalen förderfähigen Kosten 30.000 Euro betragen.
Die Kosten liegen damit nur noch bei ca. 43.500 Euro für eine Wärmepumpe mit Erdsonde und bei 38.500 Euro für eine Wärmepumpe mit Erdkollektoren.
Förderung Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann ebenfalls 55 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Zwar fällt die Wärmequelle Luft nicht unter die förderfähigen Wärmequellen für den Effizienz-Bonus, dieser kann jedoch mit einem umweltfreundlichen Kältemittel erreicht werden. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur daher am besten gezielt nach dem Kältemittel.
Die üblichen Anschaffungskosten samt Installation liegen bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Altbau bei etwa 30.000 Euro. Die Förderung liegt dementsprechend ebenfalls bei 16.500 Euro und die Kosten reduzieren sich dank der Förderung auf ca. 13.500 Euro.
Förderung Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe zählt zu den teuersten, aber auch effizientesten Heizungen überhaupt. Da die Installation sehr aufwändig ist, entstehen hierbei hohe Kosten, die sich aber durch die sehr niedrigen Heizkosten relativieren. Bei durchschnittlichen Kosten von rund 65.000 Euro entspricht die Förderung für die Wasser-Wasser-Wärmepumpe auch 16.500 Euro (inkl. Effizienz-Bonus, Klimabonus & unter Berücksichtigung der förderfähigen Investitionskosten). Entsprechend liegen die Kosten noch bei 48.500 Euro.
Beachten Sie, dass der höchstmögliche Fördersatz in allen Fällen 70 Prozent betragen kann. Für den Erhalt des Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent darf das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen nur bis zu 40.000 Euro betragen.
Wärmepumpen-Förderung: So klappt die Beantragung
Je nachdem, ob Sie eine Wärmepumpe als einzelne Sanierungsmaßnahme installieren möchten oder ob Sie die neue Heizung anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung mit fördern lassen wollen, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Beantragung der Förderung.
Förderung einer Einzelmaßnahme
Wenn Sie nur die Installation der neuen Wärmepumpe fördern lassen wollen, müssen Sie seit 2024 zunächst das Angebot eines Handwerkers angenommen haben. Erst dann kann die Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragt werden. Das Angebot muss zudem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Diese Bedingung knüpft die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung. Aus dem Angebot muss auch hervorgehen, dass die Maßnahme innerhalb der Bewilligungsfrist von 36 Monaten durchgeführt wird. Wichtig: einige regionale Förderungen sind zu beantragen, bevor die Sanierungsmaßnahme beauftragt und begonnen wurde. Ihr Energieberater kann Ihnen erklären, wie Sie regionale und bundesweite Förderungen kombinieren können.
Förderung einer Komplettsanierung
An der Beantragung der Förderung für die Sanierung zu einem Effizienzhaus hat sich seit 2023 nichts geändert. Hier ist es wichtig, dass die Beantragung vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgt ist. Ein Handwerker darf also erst nach der Antragstellung mit der Sanierung beauftragt werden.
Wird bei der Sanierung mit einem Energieberater bzw. Energie-Effizienz-Experten zusammengearbeitet, kann Sie dieser umfänglich beraten und sogar die Beantragung sämtlicher Förderungen übernehmen.
Seit 2024 können die Förderungen für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen im Übrigen wieder kumuliert werden. Sie können z.B. einige Maßnahmen für einen Effizienzhausstandard anrechnen und andere als Einzelmaßnahme fördern lassen. Dabei dürfen Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden.
Wärmepumpenförderung: Unser Fazit & Hinweise
Wer seine alte Heizung, wie die Ölheizung gegen Wärmepumpe tauschen will, kann hierbei über die Bundesförderung für effiziente Gebäude einiges an Kosten sparen. Für Sanierungsmaßnahmen dieser Art kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online ein Antrag auf Förderung eingereicht werden.
Ein Handwerkerangebot muss angenommen worden sein, bevor ein Antrag gestellt werden kann. Soll jedoch eine Komplettsanierung gefördert werden, muss der Antrag vor Beginn der Umsetzung eingehen, ansonsten gilt er als unzulässig. Nachträglich lässt sich die Wärmepumpe höchstens über einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen „fördern“.
Damit bei einem Heizungsaustausch das bestmögliche Ergebnis erzielt wird und von möglichst viel Förderung profitiert werden kann, sollten Hausbesitzer am besten mit einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zusammenarbeiten. Dieser übernimmt die Planung des Projekts und kümmert sich um alle Förderanträge. Energieheld vermittelt Ihnen gerne einen zertifizierten Energieberater für Ihre Sanierung.
Ist der Einbau der Wärmepumpe im Neubau geplant, läuft die Förderung der BEG ebenfalls über die KfW (297/298). Hier können zinsgünstige Kredite für den Bau von Energieeffizienzhäusern beantragt werden.
Zum Autor: Carlo Förster
Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern. Hier gelangen Sie zu Carlos LinkedIn Profil.