E-Ladestation

E-Mobilität und Wohnen: Vorgaben zur hauseigenen Ladeeinrichtungen sind bindend

Die E-Mobilität ist schon lange kein Zukunftsthema mehr, sondern voll und ganz im Alltag angekommen. Trotzdem geht es beim Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht so schnell voran, wie ursprünglich vorgesehen. Ein wichtiges Standbein der Mobilitätswende sind  Ladepunkte in und an Wohngebäuden und den zugehörigen Stellplätzen. Bereits seit 2021 gelten für Sanierungen und Neubauten daher strikte Vorgaben, die das Installieren von Anschlüssen für Ladesäulen unter bestimmten Voraussetzungen zur Pflicht machen. Obwohl die Gesetzesänderung ganz ohne Schonfrist für Bauherren und Hauseigentümer in Kraft getreten ist, erfüllen noch immer zu wenige Bauvorhaben die geltenden Anforderungen. Als Konsequenz drohen Bußgelder und es muss häufig teuer nachgerüstet werden.

Erneuerbare Energien und E-Mobilität: Ein dynamisches Duo

Sowohl Neubauten als auch umfangreiche Renovierungen gehen ins Geld. Daher wird oft lange Zeit im Voraus abgewogen, welche Investitionen sich später rentieren. Ein energieeffizientes Bauen lohnt sich dabei gleich aus mehreren Gründen. In diesem Kontext rückt auch das Zusammenspiel von dezentraler Stromerzeugung und der E-Mobilität immer mehr in den Fokus von Bauherren, Hausbesitzern und Experten. Nicht grundlos sind die gebäudetechnischen Anforderungen an die Mobilitätswende deshalb auch ein zentrales Thema auf wichtigen Branchen-Events wie der Fachmesse für Elektrotechnik in Dortmund. Die Installation einer Ladestation führt zu einer besseren Nachhaltigkeitsbewertung, welche sich wiederum ganz direkt auf den Wert am Markt auswirkt. Darüber hinaus bietet sich für viele Hausbesitzer aber auch die in mehrfacher Hinsicht praktische Kombination aus selbstproduziertem Solarstrom und E-Auto an. Vor einigen Jahren lohnte sich das Einspeisen des Stroms aus der Photovoltaikanlage, aufgrund deutlich höherer Einspeisevergütungen noch und wurde von vielen Hausbesitzern forciert. Hinzu kam häufig, dass sich die Solarenergie nur zu einem geringen Teil selbst verbrauchen ließ, da es an Speichervorrichtungen fehlte. Mit der flächendeckenden Verbreitung von E-Autos und einer sinkenden Einspeisevergütung ist der direkte Verbrauch vor Ort deutlich attraktiver geworden. Die Leistung einer 5-kWp-Anlage genügt bereits, um mit einem durchschnittlichen E-Auto jeden Monat bis zu 2.500 km weit zu fahren, ohne dabei auf Strom aus dem Netz angewiesen zu sein. Im Kontext steigender Energiepreise überzeugt diese Rechnung umso mehr. Besonders Bewohnern von Mehrparteienhäusern steht jedoch oft nicht einmal eine Möglichkeit zur Installation einer Wallbox zur Verfügung. Dieses Problem wurde auch vom Gesetzgeber längst erkannt.

Wen das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz zum Handeln auffordert

Bereits im März 2021 wurde das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Als wichtiger Teil der EU-Vorgaben zum Auf- und Ausbau einer europaweiten Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität dient es als Handhabe, um den Anforderungen der Verkehrswende gerecht zu werden. Damit fügt es sich nahtlos in die klimapolitischen Bestrebungen der Bundesregierung ein. Obwohl das Gesetz bereits vor fast zwei Jahren und ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist, wissen viele noch immer nicht, wer von den Richtlinien eigentlich betroffen ist. Generell bezieht sich der Gesetzestext sowohl auf Neubauten als auch auf großangelegte Sanierungen von Gebäuden. Wohngebäude und gewerblich oder öffentlich genutzte Immobilien sind jedoch in unterschiedlichem Ausmaß betroffen, da das GEIG an dieser Stelle einige Differenzierungen vornimmt. Komplett ausgenommen von der neuen Regelung sind hingegen kleine und mittelständische Unternehmen, sofern von einer Eigennutzung der Immobilie ausgegangen werden kann. Eine weitere Ausnahme greift, sobald die anfallenden Kosten für die vorgegebenen Maßnahmen zur Bereitstellung von Ladestationen mehr als sieben Prozent der Gesamtrenovierungskosten betragen.

Ladesäulenpflicht bei Neubauten und Sanierungen

Häufig wird im Zusammenhang mit dem GUIG auch vereinfacht von einer Ladesäulenpflicht gesprochen. Tatsächlich schreibt das Gesetz unter gewissen Voraussetzungen vor, dass Schutzrohre für Elektrokabel vorhanden sein müssen. Das bedeutet, es müssen die Voraussetzungen für die Installation einer Ladesäule oder Wallbox geschaffen werden. Bei Neubauten hängt dies von der Anzahl der Stellplätze und der Art der Gebäudenutzung ab. Die Schutzrohre müssen bei einem Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen für jeden dieser Plätze eingerichtet werden. Etwas anders sieht es bei Nichtwohngebäuden aus. Bei diesen genügen Schutzrohre für jeden dritten Stellplatz ab einer Gesamtstellplatzanzahl von sechs. Aber nicht nur Neubauten, sondern auch größere Renovierungsvorhaben sind von den Richtlinien betroffen. Hier greifen die Vorgaben für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab zehn Stellplätzen. Unterschiede gibt es jedoch auch hier bei der vorgeschriebenen Anzahl. Während jeder Stellplatz an einem renovierten Wohngebäude über ein eigenes Schutzrohr verfügen muss, betrifft dies bei Nichtwohngebäuden nur jeden fünften Platz. Die Vorgaben sind bindend und bei einem Verstoß können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden.

E-Auto wird geladen
Ein E-Auto | © Waldemar / unsplash.com

Nachträgliche Installation kann teuer werden

Noch fehlt es vielerorts an vor gerüsteten Stellplätzen und oft sind Bauträger oder Bauherren dafür verantwortlich, da die Richtlinien des GEIG zu wenig Beachtung finden. Dabei betrifft das Versäumnis nicht nur die unzureichend oder gar nicht präparierten Ladepunkte, sondern auch die Infrastruktur im Ganzen. Wo Leitungswege fehlen, muss unter Umständen mit einem empfindlichen Bußgeld gerechnet werden. Darüber hinaus kann die nachträgliche Installation ebenfalls einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. Experten für die Bauabnahme sind daher dazu angehalten, bei Kontrollen auf die Anforderungen des Gesetzgebers hinzuweisen und sicherzustellen, dass diese auch erfüllt werden. Der zu langsame Ausbau des Ladenetzes hat Folgen, da die Anzahl der E-Autos auf den Straßen seit 2021 noch einmal stark zugenommen hat. Vor dem GEIG kamen auf einen Ladeplatz ca. 14 E-Autos, mittlerweile sind es 23. Als Reaktion auf diesen konkreten und spürbaren Mangel reagieren einige Autohersteller mit eigenen Lösungen. Trotzdem sind die so zusätzlich geschaffenen Ladepunkte nur als kurzfristige Übergangslösung zu betrachten. Um die Mobilität geordnet in eine vollelektrische und damit emissionsfreie Zukunft zu führen, denkt die Bundesregierung aktuell über weitere Maßnahmen und Programme nach.

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Titelbild: unsplash.com © myenergi | Eine Wallbox

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