Einblasdämmung Förderung: Das steht Ihnen zu
Von Carlo FörsterDie Einblasdämmung wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert und ist die günstigste Möglichkeit, Ihr Zuhause energetisch zu sanieren. Sie profitieren auch langfristig: Gut 20 Prozent Ihrer Heizkosten lassen sich durch die Dämmung einsparen.
Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie die maximalen Fördermittel für Ihre Einblasdämmung erhalten und so die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen.
Einblasdämmung: Was ist das?
Die Einblasdämmung ist eine besonders kostengünstige und wirtschaftliche Dämm-Methode, die häufig bei Alt- und Bestandsbauten eingesetzt wird. Sie ermöglicht es, ungedämmte Hohlräume schnell und unkompliziert zu isolieren – ideal für zweischalige Mauerwerke oder Dachstühle.
Auch bei der Geschossdeckendämmung wird der Dämmstoff einfach eingeblasen oder aufgeschüttet, was die Maßnahme besonders flexibel macht.
Die Kosten der Einblasdämmung variieren je nach zu dämmendem Bauteil, sind grundsätzlich aber relativ gering. Dadurch rechnet sich diese simple Form der energetischen Sanierung schon nach wenigen Jahren.
Was die Einblasdämmung noch lukrativer macht, ist die hohe staatliche Förderung.
Einblasdämmung Förderung
Sie erhalten für Ihre Einblasdämmung Förderung. Es gibt vier verschiedene Szenarien, in denen Sie vom Staat Geld für Ihre Sanierung erhalten.
BAFA Förderung für Einblasdämmung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen einmaligen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 30.000 Euro, also max. 4.500 Euro Förderung, für eine neue Einblasdämmung.
Der Fördersatz kann sogar auf 20 Prozent erhöht werden, wenn die Maßnahme vorher in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eines dafür zertifizierten Energieberaters angeraten wurde. Dadurch steigen auch die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro und der maximale Zuschuss auf 12.000 Euro.
Ergänzungskredit der KfW (358/359)
Sollten Ihnen die Kosten der Einblasdämmung trotz Förderung zu hoch sein, besteht die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit über die KfW zu beantragen. Die maximale Kreditsumme beträgt hierbei 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bekommen außerdem einen zusätzlichen Zinsvorteil. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Förderung des BAFA bereits zugesagt wurde.
KfW-Förderung Einblasdämmung (KfW 261)
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Einblasdämmung anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus Standard mit fördern zu lassen.
Hierfür steht der KfW Kredit 261 mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. In diesem Rahmen können Sie einen Kredit von bis zu 150.000 Euro mit einem Fördersatz von bis zu 45 Prozent, also 67.500 Euro erhalten.
Steuerliche Förderung für Einblasdämmung
Die steuerliche Förderung umfasst alle Sanierungsmaßnahmen, die auch beim BAFA oder der KfW förderfähig sind. Es gelten ähnliche Fördervoraussetzungen und Mindeststandards wie bei der KfW.
Insgesamt lassen sich 20 Prozent der förderfähigen Kosten steuerlich absetzen, wobei die Kosten auf 200.000 Euro gedeckelt sind. Das bedeutet, maximal 40.000 Euro können eingespart werden.
Wichtig: Diese Förderung ist nicht mit der BEG oder den aktuellen Programmen der KfW kombinierbar.
Programm | Einblasdämmung Förderun |
---|---|
BAFA BEG EM (Zuschuss) | 15 % – 20 % (mit iSFP) der förderfähigen Kosten von 30.000 € - 60.000 € (mit iSFP) – also bis zu 12.000 € |
KfW 358/359 (Kredit) | Max. 120.000 Euro (pro Wohneinheit) + Zinsvergünstigung |
KfW 261 (Kredit) | Kredit von bis zu 150.000 € (Gesamtsanierung) mit Fördersatz von bis zu 45 %, max. 67.500 € (pro Wohneinheit) |
steuerliche Förderung | 20 % der förderfähigen Kosten von bis zu 200.000 € – also bis zu 40.000 € |
Energieheld-Whiteboard: Förderung von Einblasdämmung & Co.
In diesem Energieheld-Whiteboard informieren wir über die Kosten und die Förderungen der Einblasdämmung sowie den weiteren gängigen Arten der Fassadendämmung.
Achtung: Wir beziehen uns hierbei auf durchschnittliche Werte für ein bereits bestehendes Ein- bzw. Mehrfamilienhaus. Alle Zahlen und Kosten sind als ungefähre Näherungswerte zu verstehen.
Die Angaben zu Förderungen beziehen sich in den Energieheld-Whiteboards immer auf den aktuellen Stand der Videoveröffentlichung und haben sich zuletzt im Januar 2024 geändert. Alle Veränderung im Überblick finden Sie hier.
Quelle: © Energieheld / youtube.com
Förderung Einblasdämmung: nur mit Energieberater erhältlich
Ein Energieberater – auch Energie-Effizienz-Experte genannt – spielt eine zentrale Rolle, um die Förderung für Ihre Einblasdämmung zu sichern.
Ohne die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters erhalten Sie keine Förderung – weder von der BAFA noch über das KfW-Programm 261.
BAFA-Förderung: Technische Nachweise
Für die BAFA-Förderung benötigen Sie unter anderem:
- Eine technische Projektbeschreibung vor Beginn der Maßnahme.
- Einen technischen Projektnachweis nach Fertigstellung.
- Der Energieberater erstellt alle notwendigen Berechnungen und Dokumente, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
KfW 261: Baubegleitung ist Pflicht
Auch bei der KfW 261-Förderung ist die Baubegleitung durch einen Energieberater zwingend erforderlich. Er überwacht die Umsetzung und sorgt dafür, dass alle Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen.
Energieberater-Kosten werden gefördert!
Die gute Nachricht: Die Kosten für den Energieberater werden ebenfalls gefördert! Der Staat übernimmt 50 Prozent der Energieberater-Kosten – maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.
Mehr Förderung durch individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt sich besonders. Wenn die Einblasdämmung darin empfohlen wird:
- Erhöhen sich die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
- Der Fördersatz steigt von 15 Prozent auf 20 Prozent.
Das bedeutet: Statt maximal 4.500 Euro Förderung, können Sie bis zu 12.000 Euro erhalten!
Die richtige Beantragung
Die durchaus komplizierte Antragstellung für die Förderung Ihrer Einblasdämmung übernimmt ebenfalls ein Energie-Effizienz-Experte.
Wichtig zu beachten ist, dass sich der Antragsprozess der Förderung von BAFA Einzelmaßnahmen und von Komplettsanierungen (KfW 261) in einem wesentlichen Punkt unterscheidet.
Für die BAFA Förderung müssen Sie das Angebot eines Handwerksbetriebs angenommen haben, bevor der Antrag auf Förderung gestellt werden kann. Das Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
Das bedeutet, dass die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Fördermittel geknüpft ist.
Für das Programm KfW 261 muss die Antragstellung vor der Beauftragung eines Handwerksunternehmens erfolgen.
Tipp:
Sichern Sie sich jetzt einen Termin bei einem Energieberater! Lassen Sie sich zur optimalen Förderung beraten und die Planung Ihrer Einblasdämmung professionell begleiten. Jetzt loslegen und Förderung sichern!
Zum Autor: Carlo Förster
Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern. Hier gelangen Sie zu Carlos LinkedIn Profil.