Achtung, Förderung KfW 461 eingestellt!
Mit der Novellierung der BEG zum 28 Juli 2022 wurde das KfW Programm 461 eingestellt.
▶ Eine Zusammenfassung aller Änderungen finden Sie HIER ◀
KfW 461: der Zuschuss fürs Effizienzhaus
Von Carlo FörsterDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt seit dem 1. Juli 2021 eine neue Förderung für Effizienzhäuser bereit: den KfW 461. Sie gilt für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses. Abhängig vom erreichten Standard sind bis zu 75.000 Euro Zuschuss möglich.
Wie viel Förderung es für den jeweiligen KfW-Effizienzhaus-Standard gibt, erfahren Sie im folgenden Artikel. Außerdem beantworten wir die Frage, in welchen Fällen ein KfW-Kredit als Alternative besser geeignet ist und wie Sie die Förderung beantragen können.
KfW 461: ersetzt KfW 430 seit Mitte 2021
Im Rahmen der im Januar 2021 eingeführten und im Juli erweiterten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fällt der KfW-430-Zuschuss in seiner bisherigen Art weg. An seine Stelle tritt für die Sanierung zum Effizienzhaus der KfW Zuschuss 461. Einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden bereits seit Januar 2021 über die BEG-Förderung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst.
KfW 461: Vorhaben und Zuschüsse im Vergleich
Die Höhe der KfW-Förderung fürs Effizienzhaus variiert je nachdem, welchem Effizienzhaus-Standard das sanierte Haus entspricht und wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Leider ist die Zuschuss-Förderung KfW 461 für den Neubau am 24.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt worden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der möglichen Zuschüsse.
Vorhaben | Effizienzhaus | KfW-Zuschuss |
---|---|---|
Sanierung | KfW-Effizienzhaus 40 | 45 % von max. 120.000 € (bis zu 54.000 €) |
KfW-Effizienzhaus 40 (EE-Klasse*) | 50 % von max. 150.000 € (bis zu 75.000 €) | |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % von max. 120.000 € (bis zu 48.000 €) | |
KfW-Effizienzhaus 55 (EE-Klasse*) | 45 % von max. 150.000 € (bis zu 67.500 €) | |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % von max. 120.000 € (bis zu 42.000 €) | |
KfW-Effizienzhaus 70 (EE-Klasse*) | 40 % von max. 150.000 € (bis zu 60.000 €) | |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % von max. 120.000 € (bis zu 36.000 €) | |
KfW-Effizienzhaus 85 (EE-Klasse*) | 35 % von max. 150.000 € (bis zu 52.500 €) | |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % von max. 120.000 € (bis zu 33.000 €) | |
KfW-Effizienzhaus 100 (EE-Klasse*) | 32,5 % von max. 150.000 € (bis zu 48.750 €) | |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % von max. 120.000 € (bis zu 30.000 €) | |
KfW-Effizienzhaus Denkmal (EE-Klasse*) | 30 % von max. 150.000 € (bis zu 45.000 €) | |
Neubau oder Kauf | KfW-Effizienzhaus 40 Plus | Der Zuschuss KfW 461 für energieeffiziente Neubauten nach Effizienzhaus-Standard ist am 24.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt worden und wird nicht neu aufgelegt. Anträge, die bis zum 23.01.2022 gestellt wurden, werden noch bearbeitet und ggf. bewilligt. Alternativ kann man seit 20.04.2022 wieder auf den Kredit KfW 261 inklusive Tilgungszuschuss zurückgreifen. |
KfW-Effizienzhaus 40 | ||
KfW-Effizienzhaus 40 (EE-Klasse* oder Nachhaltigkeits-Klasse) | ||
KfW-Effizienzhaus 55 | ||
KfW-Effizienzhaus 55 (EE-Klasse* oder Nachhaltigkeits-Klasse) |
*) Erneuerbare-Energien-Klasse
Komplettsanierung zum Effizienzhaus - bis 75.000 Euro
Wer sein bereits vorhandenes Haus zu einem Effizienzhaus saniert, kann bis zu 75.000 Euro Förderung bekommen. Der genannte Betrag gilt für ein KfW-Effizienzhaus 40 der Erneuerbaren-Energien-Klasse mit einer besonders guten Energiebilanz bei förderfähigen Kosten von 150.000 Euro. Grundsätzlich gilt: Je besser die Energieeffizienz des Gebäudes im Anschluss an die Komplettsanierung ist, desto mehr Förderung gewährt die KfW.
Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus sind klar geregelt. Das oben genannte Effizienzhaus 40 (EE) beispielsweise darf nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes (KfW-Effizienzhaus 100) aufweisen. Für die EE-Klasse muss zudem mindestens 55 Prozent des im Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannten Referenz-Wärmebedarfs durch erneuerbaren Energien und / oder unvermeidbare Abwärme gedeckt werden. Die einzelnen Anforderungen an Effizienzhäuser im Detail erhalten Sie von der KfW.
Kauf von Effizienzhäusern (Neubau)
Bis zum 23.01.2022 konnte man auch für den Kauf eines neu gebauten Effizienzhauses staatliche Förderung von der KfW erhalten. Die KfW Zuschuss-Förderung für Neubauten ist jedoch am 24.01.2022 wegen Budgetmangels eingestellt worden und wird nicht neu aufgelegt. Alternativ kann man den Kredit KfW 261 inkl. Tilgungszuschuss beantragen.
Effizienzhaus im Neubau
Dasselbe gilt für Bauherren, die ein Effizienzhaus neu bauen möchten. Als Förderung der KfW steht nur noch der Kredit KfW 261 inklusive Tilgungszuschuss zur Verfügung. Mehr zur Neuauflage der KfW-Neubauförderung von Effizienzhäusern können Sie hier erfahren.
Zuschuss oder Kredit wählen?
Grundsätzlich stellt sich die Frage: Zuschuss oder Kredit für das Effizienzhaus wählen? Die Antwort darauf ist vor allem davon abhängig, ob Sie über genügend Kapital verfügen, um Ihr derzeitiges Haus zum Effizienzhaus zu sanieren. Sollten Sie einen Neubau planen oder einen Neubau kaufen wollen, steht Ihnen seit 20.04.2022 ohnehin nur noch der Kredit KfW 261 zur Verfügung.
Die Zuschuss-Förderung für Neubauten ist - wie bereits erwähnt - am 24.01.2022 eingestellt worden. Falls Sie eine Sanierung planen, aber nicht über ausreichend Kapital verfügen, gibt es als Alternative zur Zuschuss-Variante die Möglichkeit, KfW-Kredite in Anspruch zu nehmen oder eine Kombination aus Zuschuss und z. B. Hausbankkredit zu nutzen.
- Ausreichend Kapital: KfW Zuschuss 461
- Mittleres Kapital: Kombination aus Bank-Kredit und KfW 461
- Kein Kapital / Neubau: KfW-Kredit 261
Zuschuss mit Bank-Kredit & Eigenkapital kombinieren
Die Kombination aus einem KfW-Zuschuss, einem Eigenkapital-Anteil und einem Bank-Kredit kann sinnvoll sein, wenn ein gewisses Budget zur Verfügung steht, das allerdings nicht komplett ausreicht. Der ergänzende Bank-Kredit kann unter Umständen - in Zeiten von Niedrigzinsen oder gar Minuszinsen - günstiger sein als die Inanspruchnahme eines kompletten KfW-Kredits. Prüfen kann dies für Ihren individuellen Fall ein professioneller Energieberater, der aufzeigt, welche Variante wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Alternative: KfW-Kredit 261 / 262
Die KfW selbst bietet als Alternative zum KfW 461 einen Kredit an. Er ist dann am sinnvollsten, wenn gar kein eigenes Kapital für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses zur Verfügung steht. Der KfW-Kredit 261 sieht ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro vor. Details zu Kredithöhe, Zinssatz, Tilgungszuschuss und Laufzeit des Kredits KfW 261 erfahren Sie hier.
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
KfW 461: Welche Maßnahmen werden gefördert?
Um den KfW 461 zu erhalten, muss das Gebäude nach der Sanierung bestimmte Anforderungen erfüllen. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich ein bestimmter Effizienzhaus-Standard erreichen lässt.
Die jeweilige Berechnung muss von einem zertifizierten Energieberater durchgeführt werden, weil hier viele Faktoren eine Rolle spielen, die in Summe den gewünschten Effizienzhaus-Standard ergeben. Im Folgenden haben wir trotzdem einmal die wichtigsten Maßnahmen zusammengetragen.
Maßnahme | Einfluss auf Effizienzhaus-Standard | Empfehlung |
---|---|---|
Heizung erneuern | Hoch | Wärmepumpe, Pelletheizung |
Fassadendämmung erneuern | Hoch | Außendämmung, Kerndämmung (wenn möglich) |
Dachdämmung erneuern | Hoch | Zwischensparrendämmung |
Kellerdämmung erneuern | Niedrig | Innendämmung, Perimeterdämmung |
Fenster/Außentüren erneuern | Mittel | 3-fach-Verglasung |
Wohnraumlüftung installieren | Mittel | Lüftungsanlage mit hoher Wärmerückgewinnung |
Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in Summe zu einem Effizienzhausstandard führen, wird nötigenfalls auch eine Baubegleitung mit 50 Prozent gefördert (max. 5.000 Euro im Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus und Doppelhaushälfte, max. 2.000 Euro pro Eigentumswohnung).
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Hausbesitzer bei der Sanierung zum Effizienzhaus nochmal 5 Prozent Förderung extra bekommen. Voraussetzung für den ISFP-Bonus ist allerdings, dass die Sanierung in mehrere Schritte aufgeteilt wird. Wie das am besten geht, erklärt Ihnen der Energieberater.
KfW Zuschuss 461: Förderung beantragen
Prinzipiell können Hausbesitzer selbst den KfW Zuschuss 461 bei der KfW beantragen. Dazu steht online das KfW-Zuschussportal zur Verfügung. Der Antrag muss allerdings bereits vor dem Baubeginn der Sanierung gestellt werden.
Damit der Antrag bewilligt wird und die Förderung ausgezahlt werden kann, ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (dena-gelisteter Energieberater) Pflicht. Der Fachmann stellt der KfW bestimmte Dokumente und Nachweise zur Verfügung. Er kann sich stellvertretend für den Hausbesitzer auch komplett um die Förderung kümmern und den Antrag stellen.
Zum Autor: Carlo Förster
Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern. Hier gelangen Sie zu Carlos LinkedIn Profil.