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Holzheizung Förderung: das müssen Sie 2024 wissen

Von Mike Kinder
Bild: Pelletheizung in Einbausituation
Eine beispielhafte Pelletheizung | © ÖkoFEN

Mit einer Holzheizung kann so günstig geheizt werden wie mit keiner anderen konventionellen Öl- oder Gasheizung. Dazu mit einem allgegenwärtigen und außerdem auch noch CO2-neutralen Brennstoff. Weil er die Energiewende vorantreiben möchte, stellt der Staat hohe Förderungen für Holzheizungen zur Verfügung. Dadurch können sich die Kosten für die Anschaffung teilweise dramatisch reduzieren. Gefördert wird in Form von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen und Krediten für Komplettsanierungen und Neubauten.

Welche Förderungen für die Holzheizung zur Verfügung stehen, wie hoch sie sind, wo man sie beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um sie zu erhalten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Inhalt


    Förderung für Holzheizungen: Allgemeine Regelungen

    Der Tausch einer Heizung ist selten ein Grund zur Freude. Viel Geld muss investiert und gegebenenfalls aufwendige Änderungsarbeiten durchgeführt werden. Aber: Es lohnt sich. Moderne Heizungen sind mittel- und langfristig eine finanziell lohnende Investition, denn die Effizienz neuerer Heizungen ist mit alten Modellen nicht zu vergleichen.

    Die Förderungen für den Austausch einer alten Heizung gegen eine neue, klimafreundliche Variante sind mit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und einer Überarbeitung im Januar 2024 erweitert und angepasst worden. Seit 2024 werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch intensiver gefördert. Es gibt aber auch mehr Anforderungen - allen voran: Künftig müssen alle Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Spätestens 2028 soll diese Regelung bundesweit gelten. 

    Biomasseheizungen - wozu Holzheizungen zählen - erfüllen nach dem heutigen "Heizungsgesetz" die Erneuerbare-Energien-Pflicht und erhalten somit Förderungen. Diese können aber unterschiedlich hoch ausfallen. Nicht zuletzt spielt das Einhalten einer Feinstaub-Grenze eine Rolle für die Höhe der Förderung für die Holzheizung.

    Neue Holzheizung mit Förderung

    Holzheizung Förderung: Zuschuss-Förderung als Einzelmaßnahme

    Die Installation neuer Heizungen wird durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) geregelt. Ihre neue Biomasseheizung, also auch die Holzheizung, kann auf zwei verschiedene Arten gefördert werden. Entweder in Form eines Zuschusses als Einzelmaßnahme (BEG EM) oder in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss, anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG / Wohngebäude).

    Die Zuschussförderung im Rahmen der BEG EM wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen. Sie erhalten einen Fördersatz von 30 bis 70 Prozent auf die maximalen förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro. Das entspricht einem höchstmöglichen Zuschuss von 21.000 Euro. Diese Förderung ist theoretisch pro Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre möglich. 

    So setzt sich die Förderhöhe für Einzelmaßnahmen zusammen:

    Grundförderung

    Grundsätzlich erhält man für die Installation einer Holzheizung immer mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten von max. 30.000 Euro erstattet. Dabei handelt es sich um die Grundförderung bzw. Basisförderung für Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien. 

    Klimabonus 

    Zudem besteht die Möglichkeit, durch den Austausch einer alten Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Holzheizung durch den Klimabonus eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent zu bekommen. Dieser Bonus wird übrigens auch beim Austausch einer Gasheizung gewährt, welche jedoch mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein muss. Beachten Sie, dass der Klimabonus, auch bekannt als Geschwindigkeitsbonus, in der Höhe nur bis 2029 erhältlich ist. Ab dann nimmt die Höhe des Bonus stetig ab. Außerdem haben Sie bei der Installation einer Holzheizung nur dann Anspruch auf den Klimabonus, wenn Ihre Warmwasseraufbereitung von einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaik-Anlage oder einer Wärmepumpe abgedeckt ist.

    Einkommensbonus

    Seit Januar 2024 gibt es für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Damit ein Antrag für diesen Bonus gestellt werden kann, müssen die Einkommenssteuerbescheide der Jahre zwei und drei vor der Antragstellung vorgelegt werden. Sowohl der Einkommensbonus als auch der Klimabonus gelten nur für selbst nutzende Eigentümer und finden bei vermieteten Objekten keine Anwendung. 

    Deckelung auf 70 Prozent der Kosten

    Insgesamt ist die Förderung für den Tausch alter Heizungsanlagen auf 70 Prozent gedeckelt. Bei maximal förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro bedeutet dies als einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.

    Extra-Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag)

    Zusätzlich dazu gibt es einen Zuschlag für Biomasseheizungen in der Höhe von weiteren 2.500 Euro, wenn die neue Biomasseheizung einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhält. In diesem Fall sind sogar 23.500 Euro Förderung möglich. 

    Ergänzungskredit

    Seit 2024 ist es außerdem möglich, einen Ergänzungskredit (KfW 358, 359) in Höhe von 120.000 Euro für Einzelmaßnahmen von der KfW zu erhalten. Selbstnutzenden Eigentümer mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro Brutto im Jahr erhalten zudem ein zusätzlicher Zinsvorteil. Genau wie für den Einkommensbonus müssen die Einkommenssteuerbescheide der Jahre zwei und drei vor der Antragstellung vorgelegt werden.

    Übersicht der Boni

    Heizung Grundförderung Klimabonus Einkommensbonus Gesamtförderung
    Pelletheizung 30 % der förderfähigen Investitionskosten 20 % der förderfähigen Investitionskosten 30 % der förderfähigen Investitionskosten bis zu 70 %* der förderfähigen Investitionskosten von höchstens 30.000 €, max. 21.000 € + Zuschlag von 2.500 €, wenn Emissionsgrenzwert eingehalten wird
    Hackschnitzelheizung
    Holzvergaser

    *die neue Förderung für den Heizungswechsel ist auf 70 Prozent gedeckelt


    Neue Holzheizung mit Förderung

    Förderung Holzheizung: Für Komplettsanierung & Neubau (BEG WG)

    Auch die Förderung für eine Komplettsanierung erhalten Sie von der KfW. Das Programm KfW 261 gewährt Ihnen für Ihr Vorhaben einen Kredit von bis zu 150.000 Euro. Davon können Sie, unter Berücksichtigung aller möglichen Boni, bis zu 45 Prozent als Förderung erhalten. Diese 67.500 Euro müssen Sie nicht zurückzahlen.

    Im Neubau können Sie mit dem KfW-Kredit 297/298 die gleiche Kreditsumme erhalten. Dazu muss der Effizienzhaus-Standard EH 40 NH-Klasse mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erreicht werden. Es gibt hier keinen Tilgungszuschuss, dafür sehr günstige Zinsen.

    Programm Maßnahme Förderung
    Kredit KfW 262
    (BEG EM)
    Sanierung mit Einzelmaßnahme Der Kredit 262 für Einzelmaßnahmen wurde wegen Änderungen an der BEG in  2022 eingestellt und ist nicht mehr erhältlich.
    Kredit KfW 261 (BEG WEG)Sanierung zum EffizienzhausKredit bis zu 150.000 Euro + Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme, max. 67.500 €*
    Kredit KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau)Neubau eines EffizienzhausesZinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 Euro
    Zuschuss KfW 461
    (BEG WG)
    Sanierung zum Effizienzhaus Der Zuschuss KfW 461 für Sanierungen wurde wegen Änderungen an der BEG in 2022 eingestellt und ist nicht mehr erhältlich.
    Neubau eines Effizienzhauses Der Zuschuss KfW 461 für Neubauten wurde wegen Budgetmangels Anfang 2022 eingestellt und ist nicht mehr erhältlich.

    * pro Wohneinheit

    Seit 2024 sind die Förderungen von BEG EM und BEG WG wieder kumulierbar. Das heißt, dass man einige Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards anrechnen lassen kann und zusätzlich Einzelmaßnahmen als Zuschuss fördern lassen kann. Dabei ist zu beachten, dass Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden dürfen.

    Neue Holzheizung mit Förderung

    Förderung für Holzheizungen: Antragstellung & Vorgaben

    Ein Förderantrag kann nur von selbstnutzenden Eigentümern gestellt werden. Das können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sein. Mieter sind dazu nicht berechtigt. Des Weiteren ist es seit 2024 erst dann möglich einen Antrag auf Förderung für Einzelmaßnahmen zu stellen, wenn bereits das Angebot eines Handwerkers angenommen wurde. Das Angebot muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet, dass die Gültigkeit des Angebots an die Zusage der Förderung gebunden sein muss. Die Maßnahme, in diesem Fall die Installation Ihrer neuen Holzheizung, muss dann innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. Auch das muss aus dem Handwerkerangebot hervorgehen.

    Sollten Sie sich für eine Förderung für eine Komplettsanierung (BEG WG) entscheiden, muss diese vor Maßnahmenbeginn (Abschluss eines Liefervertrages / Auftragsvergabe für neue Holzheizung) unter Mitwirkung des Fachunternehmers oder eines zertifizierten Energieberaters (Energie-Effizienz-Experte) frist- und formgerecht gestellt werden. Dazu muss man zunächst einen Finanzierungspartner finden (z. B. die Hausbank). Dieser beantragt die Förderung bei der KfW, nachdem er die nötigen Unterlagen vom Fachunternehmer bzw. dem Energie-Effizienz-Experten erhalten hat. Für Effizienzhaus-Förderungen ist die Mitwirkung des Energie-Effizienz-Experten vorgeschrieben.

    Vorgaben für die Holzheizung

    Um eine Förderung nach BEG EM für ihre Holzheizung zu erhalten, muss die Heizung einige Voraussetzungen erfüllen. Sie muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW haben. Zudem muss der „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad” (ETA) mindestens 81 Prozent betragen. Alternativ kann auch ein Kesselwirkungsgrad von 90 Prozent, bzw. bei Pelletöfen von 91 Prozent nachgewiesen werden. 

    Zudem müssen Holzheizungen über einen Pufferspeicher verfügen. Für die Hackschnitzelheizung und die Pelletheizung muss dieser mindestens 30 Liter pro kW Nennwärmeleistung groß sein, für den Holzvergaser sogar 55 Liter pro kW Nennwärmeleistung. Zudem muss die Heizung von einem unabhängigen Institut gemäß entsprechender Normen geprüft sein. Außerdem muss die Anlage in den Listen der förderfähigen Anlagen aufgeführt sein (automatische oder handbeschickten Holzheizungsanlagen).​ Die Emissionsobergrenze von 200 Milligramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid ist einzuhalten. Nach Durchführung der Installation müssen zudem mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden.

    Holzheizung max. CO-Emission max. Feinstaub-Emission Mindestvolumen des Pufferspeichers minimaler Kesselwirkungsgrad
    Pelletheizung 200 mg / m³ 15 mg / m³ (2,5 mg / m³ für Extra Förderung) 30 l / kWth 90 %
    Hackschnitzelheizung
    Holzvergaser-Pellet- bzw. Holzvergaser-Hackschnitzel-Kombikessel 55 l / kWth
    Scheitholzvergaser

    Zum Autor: Mike Kinder

    Mike Kinder - Autor Energieheld

    Mike Kinder hat einen Master of Engineering im Bereich „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ und ist seit 2017 in der Bau- und Sanierungsbranche tätig. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude setzt er sich leidenschaftlich für innovative und nachhaltige Sanierungslösungen ein. 

    Wenn er nicht gerade für Energieheld schreibt, trägt er dazu bei, Ansätze zu entwickeln, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Hier gelangen Sie zu Mikes LinkedIn Profil.