BAFA-Förderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Von Nina Grimmeiß
Wer 2026 Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung plant, kann von der Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren. Die Rahmenbedingungen und die Höhe der BAFA Förderung werden von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgelegt.
Dabei fördert das BAFA ausschließlich mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für welche Maßnahmen es BAFA Förderung gibt, wie hoch diese ausfällt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, ob sie mit Förderungen der KfW kombinierbar ist und wie Sie einen BAFA Antrag stellen, können Sie im folgenden Artikel erfahren.
Wichtige Fakten im Überblick:
- Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
- Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung beträgt die Grundförderung in der Regel 15 Prozent.
- Der Heizungstausch wird seit 2024 nicht mehr vom BAFA, sondern über die KfW gefördert.
- Ohne iSFP werden bei Effizienzmaßnahmen maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit berücksichtigt.
- Ab der zweiten im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehenen Maßnahme sind bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten und ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten möglich.
- Förderungen für Einzelmaßnahmen und eine Effizienzhaus-Sanierung können kombiniert werden, sofern dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.
BAFA Förderung: Was versteht man darunter?
Eine energetische Sanierung kann mitunter kostenintensiv sein, da ist jede finanzielle Unterstützung eine große Hilfe. Der Bund verspricht im Rahmen der 2021 eingeführten Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) eben diese Unterstützung unter anderem mit der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Man möchte damit Investitionsanreize schaffen, um den Energiebedarf deutscher Gebäude zu reduzieren und somit auch die gesteckten Klimaschutzziele erreichen zu können. Die Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet und geändert. Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau ist dagegen entfallen.
BAFA: Nur Zuschüsse, keine Kredite
Bis Ende 2023 wurde auch der Heizungstausch als Einzelmaßnahme vom BAFA gefördert. Seit 2024 ist dafür die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für diese Förderung zuständig. Neue klimafreundliche Heizungen werden im Rahmen der BEG EM über den KfW Zuschuss 458 gefördert.
2026 werden bei der ersten Wohneinheit maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sowie abhängig vom Haushaltseinkommen einen Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent erhalten. In bestimmten Fällen sind dadurch bis zu 80 Prozent beziehungsweise maximal 22.400 Euro Zuschuss möglich.
Das BAFA bleibt innerhalb der BEG EM insbesondere für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zuständig.
Fragen Sie Ihren Energieberater auf jeden Fall nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)! So erhalten Sie Überblick darüber, welche Sanierungsmaßnahmen bei Ihrer Immobilie sinnvoll sind und welche Vorteile zu erwarten sind.
Durch die Einführung und Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die staatliche Förderung für energetische Sanierungen zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht worden. Dadurch kann man jetzt beim BAFA neben Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien auch Förderung für Anlagentechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten.
BAFA: Förderungen im Überblick
Die BAFA Förderung besteht aktuell aus dem Programm BEG EM (Einzelmaßnahme) und fördert damit bis auf den Heizungstausch eine Vielzahl an Gewerken und Sanierungs-Maßnahmen in Bestandsbauten. Dabei werden konkrete bauliche Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Einbau neuer Fenster gefördert, aber auch verschiedene Beratungsleistungen, zum Beispiel durch einen Energie-Effizienz-Experten (dena-zertifizierter Energieberater).
Im Rahmen der BEG EM werden keine festen Förderbeträge mehr vergeben. Stattdessen werden die förderfähigen Investitionskosten prozentual gefördert. Daran hat sich auch 2026 nichts geändert. Die maximale Höhe der förderfähigen Investitionskosten liegt bei 30.000 Euro.
Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten, die direkt an bauliche Sanierungsmaßnahmen gebunden sind, finden Sie in dem verlinkten Artikel.
BAFA Förderung Einzelmaßnahmen: BEG EM
Mit der Einführung der BEG übernahm das BAFA das ehemalige KfW Programm 430, wodurch Zuschuss-Förderungen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik nun bei der BAFA beantragt werden können.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Ohne iSFP werden maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit berücksichtigt. Damit beträgt der maximale Zuschuss zunächst 4.500 Euro.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung bei einer schrittweisen Sanierung deutlich erhöhen. Ab der zweiten im iSFP vorgesehenen Einzelmaßnahme steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich die Grenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Damit sind ab der zweiten entsprechenden Maßnahme bis zu 12.000 Euro Zuschuss möglich.
Weiterhin möglich ist auch die BAFA Förderung von Fachplanung und Baubegleitung. Hier können Sie mit der BEG EM im Gebäudebestand pro Ein- bzw. Zweifamilienhaus bis maximal 5.000 Euro erhalten. Für Mehrfamilienhäuser kann man eine Förderung von maximal 20.000 Euro erhalten, jedoch nicht mehr als 2.000 Euro pro Wohneinheit. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle.
| Maßnahme | Programm | BAFA Förderung |
|---|---|---|
| Dämmung | BAFA: BEG EM | 15 % Grundförderung auf maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (max. 4.500 € Zuschuss). Ab der zweiten im iSFP vorgesehenen Maßnahme: 20 % Förderung auf maximal 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (max. 12.000 € Zuschuss).* |
| Dach** | ||
| Fassade** | ||
| Fenster | ||
| Türen | ||
| Rollläden | ||
| Baunebenkosten + Umfeldmaßnahmen | ||
| Optimierung der Lüftungsanlage | ||
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % Grundförderung auf maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit; mit iSFP-Bonus bis zu 20 %* | |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 €; maximal 15.000 € Zuschuss | |
| Baubegleitung | 50 % der förderfähigen Kosten; maximal 5.000 € förderfähige Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern; maximal 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 20.000 € förderfähige Kosten |
* Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten und die Erhöhung der förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit gelten nach den neuen Förderbedingungen ab der zweiten im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehenen Einzelmaßnahme.
** Dach und Fassade sind förderfähig, wenn im Rahmen der Maßnahme eine energetische Verbesserung, insbesondere durch eine förderfähige Dämmung, erfolgt.
BAFA- und KfW-Förderung: Kann man sie kombinieren?
Die BAFA Förderung kann energetische Sanierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang vergünstigen. Jedoch könnte man durch die Förderung aus verschiedenen Quellen natürlich noch mehr finanzielle Unterstützung erhalten und die geplanten Maßnahmen damit einfacher realisieren.
BAFA Förderung: Zulässige Kombinationen
Seit dem 1. Januar 2024 können Förderungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) wieder miteinander kombiniert werden. Dadurch können Eigentümer beispielsweise einen Teil ihrer Sanierung über das KfW-Programm 261 finanzieren und für weitere, davon getrennte Maßnahmen Zuschüsse im Rahmen der BEG EM erhalten.
Wichtig ist dabei: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Eine Maßnahme beziehungsweise deren Kosten, die bereits im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 berücksichtigt werden, können nicht zusätzlich als Einzelmaßnahme über BAFA oder KfW bezuschusst werden.
Ein Beispiel: Sie sanieren Ihr Gebäude durch Maßnahmen an Fenstern und Fassade auf die Effizienzhaus-Stufe 85 und nutzen dafür das KfW-Programm 261. Die Kosten für einen separat durchgeführten Heizungstausch können Sie dagegen als Einzelmaßnahme über die KfW fördern lassen. Welche Kombination wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt von den geplanten Maßnahmen, der erreichten Effizienzhaus-Stufe und den jeweils verfügbaren Boni ab. Ein Energie-Effizienz-Experte kann vor Beginn der Sanierung prüfen, welche Aufteilung die höchste Förderung ermöglicht.
Auch innerhalb der BEG EM lassen sich verschiedene Förderungen miteinander kombinieren. Der Heizungstausch wird über die KfW gefördert, während das BAFA unter anderem für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zuständig ist. Werden unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, können deshalb auch die jeweiligen Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten nebeneinander genutzt werden.
Ein Beispiel ist die Kombination aus Wärmepumpe und Fassadendämmung. Für den Heizungstausch werden 2026 bei der ersten Wohneinheit bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sowie abhängig vom Haushaltseinkommen einen Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent erhalten. In bestimmten Fällen sind dadurch bis zu 80 Prozent beziehungsweise maximal 22.400 Euro Zuschuss für den Heizungstausch möglich.
Für die Fassadendämmung beträgt die BAFA-Grundförderung 15 Prozent auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit. Ab der zweiten im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehenen Einzelmaßnahme können 20 Prozent auf bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Das entspricht einem Zuschuss von maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit.
Werden in diesem Beispiel die jeweiligen maximalen Fördervoraussetzungen erfüllt, können für Heizung und Fassadendämmung somit insgesamt bis zu 34.400 Euro Zuschuss möglich sein. Entscheidend ist jedoch immer die individuelle Förderberechtigung.
Ergänzungskredit
Neben den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen bietet die KfW einen Ergänzungskredit an. Dieser kann zusätzlich zu einer bereits zugesagten Zuschussförderung von BAFA oder KfW genutzt werden und soll insbesondere die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erleichtern.
Über die KfW-Programme 358 und 359 können bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit aufgenommen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für eine förderfähige Einzelmaßnahme vorliegt.
Selbstnutzende Eigentümer können über den Ergänzungskredit 358 zusätzlich von einer Zinsvergünstigung profitieren. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet.
Der Ergänzungskredit ersetzt die Zuschussförderung nicht, sondern ergänzt sie: Ein Teil der Investition wird über den Zuschuss von BAFA beziehungsweise KfW gefördert, während die verbleibenden Kosten über den Ergänzungskredit finanziert werden können.
BAFA Antrag: Worauf muss ich achten?
In der Regel kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine BAFA Förderung der BEG beantragen. Allerdings muss es sich dabei um den Eigentümer der Immobilie handeln, Mieter sind nicht antragsberechtigt. Anträge können im Übrigen auch von Unternehmen, Kommunen, gemeinnützigen Einrichtungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gestellt werden.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmungen oder neue Fenster sowie für Maßnahmen in der Anlagentechnik – wie etwa die Installation von Lüftungen oder Klimaanlagen – muss der BAFA Antrag immer zusammen mit einem Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) gestellt werden. Seine Tätigkeit kann mit der BEG EM Baubegleitung gefördert werden.
Wann muss der Antrag beim BAFA gestellt werden?
Vor der Antragstellung muss für die geplante Maßnahme ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen geschlossen werden. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Dadurch wird verhindert, dass bei einer Ablehnung der Förderung eine ungewollte Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme entsteht.
Aus dem Vertrag muss außerdem der voraussichtliche Umsetzungszeitraum hervorgehen. Erst anschließend wird der Förderantrag beim BAFA gestellt. Mit der eigentlichen Umsetzung sollte grundsätzlich erst nach der Förderzusage begonnen werden.
FAQ
Kann ich einen Kredit aufnehmen?
Gibt es zusätzliche Boni?
Können BAFA- und KfW-Förderungen kombiniert werden?
Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?
Können BAFA- und steuerliche Förderungen kombiniert werden?
Gibt es Fristen für die Antragsstellung?
Zur Autorin: Nina Grimmeiß
Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.