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Pelletheizung Förderung: das gilt in 2024

Von Nina Grimmeiß
Bild: Pelletheizung in Heizungskeller
Pelletheizungen werden hoch gefördert | © Abbildung: Viessmann Werke

Für die Installation einer Pelletheizung in einem Bestandsbau können Sie bis zu 21.000 Euro als Förderung + 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag von der KfW erhalten. Ziel der Pelletheizung Förderung ist es, die CO2-Emissionen des Gebäudesektors nachhaltig zu senken.

Deshalb fördert die Bundesregierung Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Wie hoch die Förderung für die Pelletheizung ist, wer sie wofür vergibt und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, können Sie im folgenden Artikel erfahren.

Inhalt


    Pelletheizung: Allgemeines

    Bild: Pelletheizung mit Silo
    Pelletheizungen werden immer beliebter | © tchara / shutterstock.com

    Die Pelletheizung stellt momentan noch eher ein Nischenprodukt dar. Ihre Anschaffung ist vergleichsweise teuer. Im Schnitt kostet eine Pelletheizung für ein 140 Quadratmeter großes Haus mit einem jährlichen Wärmebedarf von 28.000 Kilowattstunden ca. 28.000 Euro.

    Allerdings ist sie eine gute Lösung, wenn man z. B. seine alte Ölheizung ersetzt und automatisiert mit Holz heizen will. Denn ein Pelletsilo hat im Vergleich zu anderen Holzheizungen einen niedrigen Platzbedarf. Außerdem wird die Pelletheizung gefördert, was den Anschaffungspreis senkt. 

    Bild: Energieheld-Tipps

    Pelletheizungen heizen klimaneutral, da sie einen Rohstoff nutzen, der bei seiner Verbrennung genau so viel CO2 abgibt, wie er im Verlauf seines Wachstums aus der Atmosphäre absorbiert hat. Daher wird die Pelletheizung vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) als Träger der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 23.500 Euro gefördert.


    Pelletheizung mit Förderung

    Förderung Pelletheizung: Ein Überblick

    Bild: Förderung für Pelletheizung
    Förderung für Pelletheizung | © geralt / pixabay.com CC0

    Auf Bundesebene steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. In ihrem Rahmen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 21.000 Euro Förderung für Pelletheizungen plus 2.500 Euro extra Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsbauten.

    Plant man dagegen eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus, kann man von der KfW anteilig an den Gesamtkosten der Sanierung Förderung für die Heizung bekommen. Und auch für die Förderung von Neubauten nach Effizienzhaus-Standard ist die KfW zuständig.

    KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) Wärmeerzeugung

    Das BAFA bietet im Rahmen der BEG Förderung zur Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die KfW wiederum vergibt Zuschüsse für Heizungen als Einzelmaßnahme im Rahmen des Programms KfW 458, also auch einen Zuschuss für Pellets-Heizungen. Für eine Pelletheizung erhält man immer mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro als Grundförderung – also ein Zuschuss von bis zu 9.000 Euro

    Tauscht man seine alte Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Pelletheizung aus, erhält man einen Klimabonus von weiteren 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Feste Biomasseheizungen erhalten den Klimabonus allerdings nur, wenn das Warmwasser über eine zusätzliche Solaranlage, Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe gedeckt wird. Bei Einhalten von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub erhalten Sie sogar 2.500 € extra Förderung (Emissionsminderungs-Zuschlag). Zuletzt stehen Ihnen weitere 30 Prozent Förderung für die Pelletheizung zu, wenn Sie ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro Brutto im Jahr haben (Einkommens-Bonus).

    Sowohl der Klimabonus als auch der Einkommensbonus sind nur für selbst nutzende Immobilieneigentümer erhältlich und können nicht für vermietete Objekte beantragt werden. 

    Außerdem neu seit 2024: Für alle Einzelmaßnahmen bietet die KfW einen Ergänzungskredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro an. Für selbst nutzende Eigentümer mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € gibt es zudem Zinsvergünstigungen. Die Kreditförderung mitsamt Zinsvergünstigung kann mit den Förderungen für den Heizungstausch kumuliert werden.

    Insgesamt steht für eine Pelletheizung eine Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro – also ein Betrag von maximal 21.000 Euro zur Verfügung. Diese Förderung steht Ihnen pro Wohneinheit an einem Standort einmal alle 10 Jahre zu. 

    Seit Januar 2023 müssen vier Bedingungen für die Förderfähigkeit von Pelletheizungen erfüllt werden. Diese Bedingungen wurden 2024 noch einmal angepasst: 

    • Pelletheizungen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad von (ETAs) von 81 Prozent erreichen
    • Pelletheizungen müssen mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden, um den Klimabonus zu erhalten
    • Pelletheizungen dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten, um 2.500 Euro extra Förderung zu erhalten
    • Nach der Installation der Pelletheizung müssen mindestens 65 Prozent der Wohnfläche durch erneuerbare Energien beheizt werden
      Heizung KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) Förderung gesamt
      Pelletheizung Grundförderung (30 %) Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 €, maximal 9.000 €
      Klimabonus (+ 20 %) Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 €, maximal 15.000 €
      Einkommensbonus (+30 %)Zuschuss von 70 % der förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 €, maximal 21.000

      Emissionsminderungs-Zuschlag

      Zuschuss von 2.500 €, maximal 23.500 €

      KfW-Förderung für Sanierungen und Neubauten

      Der Zuschuss KfW 461 wurde gestrichen. Noch erhältlich ist der Kredit KfW 261. Durch diesen erhalten Sie für Ihre Sanierung zum Effizienzhaus einen Kredit von bis zu 150.000 Euro inklusive Fördersatz von bis zu 45 Prozent. Der Fördersatz setzt sich aus einem Tilgungszuschuss sowie möglichen Boni zusammen. So kann man bis zu 67.500 Euro Förderung erhalten. 

      Für Neubauten gibt es seit 2023 das KfW Programm 297. Gefördert werden klimafreundlichen Neubauten, die die Effizienz­haus-Stufe 40 erreichen. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro. Bei der Finanzierung handelt es sich um stark zinsvergünstigte Kredite für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit. 

      KfW Förderprogramm Gebäudeart Gegenstand der Förderung Förderung
      Kredit KfW 261
      (BEG WG)
      Altbau Sanierung zum Effizienzhaus Kredit bis zu 150.000 € inkl. Fördersatz bis zu 45 % der Kreditsumme, max. 67.500 €
      Neubau Neubau nach Effizienzhaus-Standard Seit 2023 nicht mehr erhältlich
      Zuschuss KfW 461
      (BEG WG)
      Altbau Sanierung zum Effizienzhaus Seit 2022 nicht mehr erhältlich
      Neubau Neubau nach Effizienzhaus-Standard Seit 2022 nicht mehr erhältlich
      Zuschuss KfW 297
      (BEG WG)
      Neubau Neubau nach Effizienzhaus-Standard Kredit bis zu 150.000 € 

      Steuervorteile und regionale Programme

      Alternativ zur Förderung der KfW gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten der Pelletheizung im Rahmen einer Sanierung über drei Jahre steuerlich geltend zu machen. Hier stehen 20 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 200.000 Euro – also maximal 40.000 Euro als Förderung zur Verfügung. Die Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Außerdem gibt es zahlreiche regionale Förderungen, die zur Verfügung stehen.

      Hier stellen die Bundesländer, die Regionen und Städte Förderung zur Verfügung. Dabei handelt es sich häufig um Programme in Ergänzung zu den Programmen der KfW und des BAFA. Einen vollständigen Überblick über die zur Verfügung stehenden Programme können wir hier jedoch nicht geben, da dies den Rahmen sprengen würde. Sollten Sie Fragen hierzu haben, nutzen Sie einfach unser Anfrageformular. Unsere Berater haben jahrelange Erfahrung mit der Modernisierung von Heizungen und helfen Ihnen gerne weiter.


      Pelletheizung Förderung: Beispiele in der Praxis

      Bild: Förderung für die Pelletheizung
      Hohe Förderung nach BEG | © Minerva Studio / shutterstock.com

      Die Förderung für eine Pelletheizung kann leicht unterschiedlich ausfallen. Wie hoch sie letztlich ist, hängt auch davon ab, ob man den Klimabonus, auch Geschwindigkeitsbonus genannt, in Anspruch nehmen kann.

      Deshalb haben wir für Sie ein Szenario der Förderung einer Pelletheizung erstellt. So können Sie sich eine ungefähre Vorstellung davon machen, wie hoch die Förderung der KfW ausfallen kann und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

      Szenario: Pelletheizung mit Klimabonus

      Der junge Besitzer eines alten Bauernhauses entschließt sich dazu, die fast 30 Jahre alte Gasheizung zu ersetzen. Er entscheidet sich für eine Pelletheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Pelletheizung kostet etwa 25.000 Euro inklusive Montage und allem notwendigen Zubehör. Als Basisförderung würden ihm nach BEG EM 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss-Förderung für die Pelletheizung von der KfW zustehen. Weitere 20 Prozent im Rahmen des Klimabonus, insgesamt also 50 Prozent der förderfähigen Kosten. 2.500 € extra Förderung erhält der Besitzer obendrauf, da er den Wert von max. 2,5 mg/m³ Feinstaub einhält. Das entspricht einer Förderung von 15.000 Euro. Die Pelletheizung kostet also nur noch 10.000 Euro. Bei den laufenden Kosten schneidet die Pelletheizung jedoch langfristig deutlich besser ab. Deshalb hat sich der Hausbesitzer für sie entschieden. Die gleiche Förderung steht dem Besitzer übrigens auch für die Wärmepumpe zu.

      Heizung Kosten Förderung inkl. Heizungstausch-Bonus Gesamtkosten
      Pelletheizung 25.000 € 50 % der förderfähigen Kosten, 12.500 € + extra Förderung 2.500 €

      10.000 €

      Pelletheizung mit Förderung

      Pelletheizung Förderung: Ausblick für die Zukunft

      Bild: Flagge der EU
      Heizungsförderung durch die EU | © Capri23auto / pixabay.com CC0

      Wie bereits erwähnt, wurde Anfang 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt. Durch sie wurden die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht. Dadurch wurde die Förderung in drei Teilbereiche gegliedert.

      Bei den drei Teilbereichen handelt es sich um die Förderung der Sanierung von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie die Förderung von Sanierungen und Neubauten von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) nach Effizienzhaus-Standard. 

      Die Zuschuss-Förderung der BEG EM für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen ist bereits seit 01.01.2021 gültig und wird seit 2024 von der KfW und dem BAFA geteilt. Dabei ist die KfW für alle Einzelmaßnahmen rund um den Heizungstausch verantwortlich, das BAFA für alle weiteren - darunter Dämmungen oder Fenstertausch. Die Programme BEG WG und BEG NWG sind ebenfalls seit 01.07.2021 verfügbar und werden von der KfW als Kredit mit Zuschuss angeboten.

      Anfang 2024 wurde die BEG erneut in einigen Punkten überarbeitet. Dabei gab es einige grundlegende Änderungen: 

      • Die KfW übernimmt die Förderung des Heizungstauschs als Einzelmaßnahme vom BAFA
      • Die KfW stellt für Einzelmaßnahmen einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für BEG EM von bis zu 120.000 Euro zur Verfügung
      • Förderanträge für Einzelmaßnahmen können erst gestellt werden, wenn ein Handwerkerangebot unterschrieben wurde
      • Förderfähige Investitionskosten für Einzelmaßnahmen sinken auf 30.000 Euro
      • Der höchstmögliche Fördersatz für den Heizungstausch steigt auf bis zu 70 Prozent
      • Förderungen für BEG EM und BEG WG/NWG können von nun an kumuliert werden

      Zur Autorin: Nina Grimmeiß

      Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.