Achtung, Förderung KfW 151 / 152 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 sind die KfW-Kreditprogramme 151 und 152 weggefallen. Seit 28.07.2022 kann zudem nur noch der KfW-Kredit 261 (Neubau, Kauf oder Sanierung zum Effizienzhaus) in Anspruch genommen werden.
▶ Zum KfW 261 hier klicken! ◀
KfW 151 & KfW 152: Ihre Sanierungskredite (eingestellt)
Von Mike KinderSie möchten Ihre Immobilie sanieren lassen, damit sie energetisch effizienter wird? Jedoch mangelt es Ihnen an Kapital und jene Kredite, die Sie finden, haben hohe Zinsen?
Die KfW fördert Ihr Modernisierungs-Projekt und ein umweltschützendes Management, indem sie die KfW 151 und 152 Kredite mit Tilgungszuschüssen anbietet. Wie Sie diese Kredite bekommen, wie hoch die Zinsen sind und weitere Information finden Sie auf dieser Seite.
Achtung, Förderung KfW 440 eingestellt!
Seit dem 27. Oktober 2021 gilt ein Antragsstopp für die Wallbox-Förderung der KfW. „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel jetzt komplett ausgeschöpft.“, heißt es. Über eine Fortführung des Förderprogramms ist bis dato nichts bekannt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Informationen vorliegen.
KfW 151 (Effizienzhaus) und KfW 152 (Einzelmaßnahmen)
Der Kredit KfW 151 - oder KfW Kredit energieeffizient sanieren - ist für Eigenheimsanierer, die einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen wollen. Die Darlehensobergrenze liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit und enthält zusätzlich einen Tilgungszuschuss von maximal 48.000 Euro. Dabei wird eine Wohneinheit als abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette definiert. Der Kredit KfW 152 kommt hingegen bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen in Frage, beinhaltet aber nur einen kleinen Tilgungszuschuss von maximal 10.000 Euro und hat eine Kreditobergrenze von 50.000 Euro je Wohneinheit.
KfW 151 / 152: Grundvoraussetzungen
Die erste Grundvoraussetzung für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 ist, dass die Beantragung des Kredites unter Mitwirkung eines dena-zertifizierten Energieberaters (auch Energie-Effizienz-Experte genannt) und vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgt. Die zweite Voraussetzung für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 ist, dass für das Wohngebäude, die Bauanzeige bzw. der Bauantrag vor dem 01.02.2002 erfolgte.
Wurde der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 01.02.2002 und vor dem 01.01.2009 gestellt, kommt ggf. noch der Ergänzungskredit KfW 167 für Sie infrage. Dieser ist jedoch nur für den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien (Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie) gedacht. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz werden nicht gefördert.
Ab wann ist der baubegleitende Energieberater Pflicht?
Für die Fördermittelbeantragung ist ein dena-zertifizierter Energieberater in jedem Fall notwendig. Eine Baubegleitung geht jedoch noch einen Schritt weiter und sichert die Qualität der energetischen Sanierungsmaßnahmen. Wird eine Baubegleitung im Rahmen des KfW-Kredits in Anspruch genommen, so wird diese durch das KfW-Programm 431 mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für den Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) gefördert.
Diese Förderung ist bei 4.000 Euro gedeckelt. Bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) verbindlich durchzuführen und nachzuweisen, denn sonst haben Sie keinen Anspruch auf einen Kredit der KfW.
Zinssätze und Laufzeiten von KfW 151 und KfW 152
Für den Kredit KfW 151 bzw. Kredit KfW 152 sind verschiedene tilgungsfreie Anlaufzeiten und Laufzeiten möglich – dabei wird zwischen Annuitäten- und endfälligem Darlehen unterschieden. Grundlegend stehen folgende Kreditmodelle für Sie zur Verfügung:
Annuitätendarlehen (Stand: Januar 2021)
Sollzins (effektiv) | Laufzeit | tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung |
---|---|---|---|
0,75 % (0,75 %) | 4 - 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre* |
0,75 % (0,75 %) | 4 - 10 Jahre | 1 - 2 Jahre | 10 Jahre* |
0,75 % (0,75 %) | 11 - 20 Jahre | 1 - 3 Jahre | 10 Jahre* |
0,75 % (0,75 %) | 21 - 30 Jahre | 1 - 5 Jahre | 10 Jahre* |
*Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
Endfälliges Darlehen*
Sollzins (Effektivzins) pro Jahr | Laufzeit |
---|---|
0,75 % (0,75 %) | 4 - 10 Jahre |
*über die gesamte Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Die gesamte Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit.
KfW 151 / 152: Tilgungszuschüsse
Einen besonderen Anreiz zur ganzheitlichen Sanierung von Bestandsgebäuden stellt der Tilgungszuschuss beim Kredit KfW 151 / 152 dar. Durch diesen kann der Effektivzins weiter gesenkt und sogar negativ werden. Das heißt, dass man inklusive Zinsen weniger zurückzahlen muss, als man an Kredit aufgenommen hat. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt dabei von dem angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard ab, wie nachfolgend abgebildet:
Energiestandard | Tilgungszuschuss |
---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 48.000 € pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 42.000 € pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 36.000 € pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 33.000 € pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 30.000 € pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % des Kreditbetrages von höchstens 120.000 €, max. 30.000 € pro Wohneinheit |
Einzelmaßnahmen | 20 % des Kreditbetrages von höchstens 50.000 €, max. 10.000 € pro Wohneinheit |
Weitere KfW-Kredite und Förderungen
Wenn Sie vom Kredit KfW 151 / 152 oder dem KfW-Zuschuss 430 aufgrund des Baujahres ausgeschlossen wurden, können Sie mithilfe des Kredits KfW 167 möglicherweise Ihren Traum von der Sanierung wahr machen. Ihren baubegleitenden Energie-Effizienz-Experten (zertifizierter Energieberater) können Sie mit dem Kredit KfW 431 unterstützen lassen, bzw. eine „Fachplanung und Baubegleitung“ kann vom BAFA gefördert werden, wenn Sie eine BAFA Förderung in Anspruch nehmen und dafür einen dena-zertifizierten Energieberater benötigen oder auf seine Mitwirkung nicht verzichten wollen.
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
Zum Autor: Mike Kinder
Mike Kinder hat einen Master of Engineering im Bereich „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ und ist seit 2017 in der Bau- und Sanierungsbranche tätig. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude setzt er sich leidenschaftlich für innovative und nachhaltige Sanierungslösungen ein.
Wenn er nicht gerade für Energieheld schreibt, trägt er dazu bei, Ansätze zu entwickeln, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Hier gelangen Sie zu Mikes LinkedIn Profil.