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Förderung für Sanierung 2026: KfW, BAFA & weitere Fördergeber im Überblick

Von Mike Kinder
Hochhäuser in Frankfurt
Die KfW residiert in Frankfurt a. M. | © rhythmuswege / pixabay.com CC0

Wer energetisch saniert, kann auf mehrere Fördertöpfe zugreifen. Auf Bundesebene gibt es drei Wege:

  • KfW: Kredite für die Sanierung zum Effizienzhaus und Zuschüsse für den Heizungstausch
  • BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Lüftung sowie für die Energieberatung
  • Finanzamt: Steuerbonus als Alternative zu den Zuschüssen

Beide Förderinstitute setzen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um, deren Regeln zuletzt am 21. Juli 2026 reformiert wurden. Hinzu kommen Programme der Bundesländer, Kommunen und Energieversorger. Hier sehen Sie, wer was fördert, wie hoch die Förderung aktuell ist und wie Sie Programme sinnvoll kombinieren.

FördergeberWas wird gefördert?FörderartFörderhöhe (Stand 09/2026)
KfW 261Sanierung zum EffizienzhausKredit + Tilgungszuschussbis 150.000 € Kredit je Wohneinheit
KfW 458Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)Zuschussbis 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen)
KfW 358/359Ergänzungskredit für EinzelmaßnahmenKreditbis 120.000 € je Wohneinheit
BAFA (BEG EM)Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, HeizungsoptimierungZuschuss15 %, mit iSFP bis 10.500 €
BAFA (EBW)Energieberatung / SanierungsfahrplanZuschuss50 % des Honorars
Finanzamt (§ 35c EStG)Einzelmaßnahmen am selbstgenutzten HausSteuerermäßigung20 %, max. 40.000 €
Länder & Kommunenje nach ProgrammZuschuss / Kreditunterschiedlich

Inhalt


    KfW-Förderung: Kredite für Sanierung und Zuschuss für die Heizung

    KfW Logo
    KfW-Förderkredite für Sanierung | © Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für drei Bereiche zuständig: Sanierung zum Effizienzhaus, Heizungstausch und klimafreundlicher Neubau.

    Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

    Wer sein Haus umfassend saniert, erhält über das Programm KfW 261 einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Seit dem 21.07.2026 hängt der Tilgungszuschuss stärker von der Effizienzhaus-Stufe ab:

    • EH 40: 10 %
    • EH 55: 5 %
    • EH 70 und 85: kein Tilgungszuschuss mehr

    Zusätzlich gibt es Boni für die Nachhaltigkeitsklasse, für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz (Worst Performing Building) und für serielle Sanierung. Voraussetzung ist jetzt immer ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % an der Wärmeversorgung. Ein Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht.

    Heizungstausch (KfW 458)

    Den Einbau einer klimafreundlichen Heizung, etwa einer Wärmepumpe, fördert seit 2024 die KfW mit dem Zuschuss 458:

    • Grundförderung: 30 %
    • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Austausch alter fossiler Heizungen (sinkt ab Februar 2027 halbjährlich)
    • Einkommensbonus: bis zu 40 % für Haushalte mit geringerem Einkommen (Familien werden besonders berücksichtigt)

    Maximal sind 70 % möglich, bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind: 40.000 €) sogar 80 %. Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Daraus ergeben sich bis zu 22.400 € Zuschuss.

    Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (KfW 358/359)

    Wer eine BAFA- oder KfW-Einzelmaßnahme gefördert bekommt, kann die restlichen Kosten über einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit finanzieren. Haushalte mit bis zu 90.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen erhalten einen vergünstigten Zins.

    Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)

    Für Neubauten und den Ersterwerb bietet die KfW zinsgünstige Kredite von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit, mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) bis zu 150.000 €. Gefördert wird regulär das Effizienzhaus 40, befristet bis 31.12.2026 auch das Effizienzhaus 55. Heizungen mit Öl, Gas oder Biomasse sind ausgeschlossen.



    BAFA-Förderung: Zuschüsse für Dämmung, Fenster & Energieberatung

    Bargeld
    Förderung durch das BAFA | © stux / pixabay.com CC0

    Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit Zuschüssen. Dazu gehören die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Haustüren, Lüftungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungen.

    • Grundförderung: 15 % von max. 30.000 € förderfähigen Kosten, also bis zu 4.500 € pro Wohneinheit und Jahr
    • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): Die Grenze steigt auf 60.000 €. Auf den Anteil über 30.000 € gibt es 20 %, insgesamt also bis zu 10.500 €.
    • Baubegleitung: 50 % der Kosten für den Energie-Effizienz-Experten, bis 2.500 € beim Einfamilienhaus
    • Energieberatung (iSFP): 50 % des Beraterhonorars, max. 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus

    Für Gebäudehülle und Anlagentechnik ist ein Energie-Effizienz-Experte Pflicht. Der Antrag wird gestellt, nachdem Sie den Handwerkervertrag mit Förderklausel unterschrieben haben, aber bevor die Arbeiten beginnen.

    KfW und BAFA kombinieren: Was ist erlaubt?

    Grundsätzlich lassen sich Förderungen von KfW und BAFA kombinieren, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 gibt es aber eine wichtige Einschränkung.

    Das geht:

    • Dämmung oder Fenster über das BAFA und Heizungstausch über KfW 458
    • BAFA-Zuschuss plus KfW-Ergänzungskredit für den Eigenanteil
    • Energieberatung (iSFP) über das BAFA plus spätere Einzelmaßnahmen mit iSFP-Bonus
    • Bundesförderung plus Programme von Land, Kommune oder Energieversorger (je nach deren Bedingungen)

    Das geht nicht (mehr):

    • Einzelmaßnahme und Effizienzhaus kurz nacheinander: Zwischen einer BAFA-Einzelmaßnahme und einer KfW-Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) müssen jetzt 3 Jahre liegen, in beide Richtungen. Das gilt für alle Zusagen nach den neuen Richtlinien. Frühere Anträge sind nicht betroffen.
    • Steuerbonus und BEG für dieselbe Maßnahme: Sie müssen sich für einen Weg entscheiden.

    Tipp: Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte vorab mit einem Energieberater klären, ob sich eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder schrittweise Einzelmaßnahmen mit iSFP mehr lohnen. Wegen der 3-Jahres-Sperre lässt sich diese Entscheidung später kaum korrigieren.

    Beratung zur Förderung erhalten

    Steuerbonus für Sanierung (§ 35c EStG)

    Statt eines Zuschusses können Sie die Kosten energetischer Sanierungen auch von der Steuer absetzen. Das gilt für selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als 10 Jahre ist. Über drei Jahre verteilt lassen sich 20 % der Kosten, maximal 40.000 € pro Objekt direkt von der Einkommensteuer abziehen. Gefördert werden im Wesentlichen dieselben Maßnahmen wie beim BAFA und der KfW 458, also Dämmung, Fenster, Heizung und Lüftung. Die Kosten für den Energieberater sind zu 50 % absetzbar.

    Wann lohnt sich der Steuerbonus? Vor allem bei teuren Einzelmaßnahmen, wenn der Zuschuss verpasst wurde, der Antrag zu spät kam oder die BAFA-Grenzen nicht ausreichen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Ein Energieberater ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, damit die technischen Mindestanforderungen sicher eingehalten werden. Eine Kombination mit BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.


    Regionale Förderung: Förderung von Bundesländern, Kommunen und Energieversorgern

    Viele Bundesländer, Städte und Stadtwerke fördern Sanierungen zusätzlich zum Bund, oft mit Zuschüssen für Dämmung, Photovoltaik, Solarthermie oder Energieberatung. Diese Programme lassen sich häufig mit KfW und BAFA kombinieren, haben aber eigene Bedingungen: Fördertöpfe sind teils schnell ausgeschöpft, Anträge müssen oft vor der Auftragsvergabe gestellt werden, und nicht jedes Programm ist mit Bundesförderung kombinierbar. Prüfen Sie regionale Förderung deshalb gleich zu Beginn, denn jeder zusätzliche Zuschuss verkürzt die Amortisationszeit.

    BundeslandFörderinstitut
    Baden-WürttembergL-Bank
    BayernLfA Förderbank / BayernLabo
    BerlinIBB Investitionsbank Berlin
    BrandenburgILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
    BremenBAB Bremer Aufbau-Bank
    HamburgIFB Hamburg
    HessenWIBank
    Mecklenburg-VorpommernLFI Landesförderinstitut M-V
    NiedersachsenNBank
    Nordrhein-WestfalenNRW.BANK
    Rheinland-PfalzISB
    SaarlandSIKB
    SachsenSAB Sächsische Aufbaubank
    Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
    Schleswig-HolsteinIB.SH
    ThüringenThüringer Aufbaubank (TAB)

    FAQ

    Wer vergibt Förderung für eine Sanierung?


    Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?


    Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig nutzen?


    Was hat sich mit der BEG-Reform 2026 geändert?


    Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?



    Zum Autor: Mike Kinder

    Mike Kinder - Autor Energieheld

    Mike Kinder hat einen Master of Engineering im Bereich „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ und ist seit 2017 in der Bau- und Sanierungsbranche tätig. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude setzt er sich leidenschaftlich für innovative und nachhaltige Sanierungslösungen ein. 

    Wenn er nicht gerade für Energieheld schreibt, trägt er dazu bei, Ansätze zu entwickeln, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. 



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