KfW Förderung Sanierung & Förderung der BAFA
Von Mike KinderDie passendste und beste Förderung für eine Sanierung - sei es von KfW oder BAFA - im Fördermitteldschungel zu finden, ist nach den vielen Änderungen im Laufe der letzten Jahre gar nicht so einfach. So wurde die Förderung mit der Einführung und Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst, neu strukturiert und vereinfacht. Träger dieser Förderung sind die bereits etablierten Förderinstitute, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Außerdem steht mit der steuerlichen Förderung eine weitere Säule der Energiewende auf Bundesebene zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es für die energetische Sanierung des Eigenheims weitere verschiedene Fördermöglichkeiten von Ländern oder auch Kommunen. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Anbietern von Sanierungs-Förderung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.
KfW-Förderung Sanierung: Kredite & Zuschüsse
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit ihrer Förderung für Sanierung viele Maßnahmen rund um die energetische Sanierung, aber auch den Kauf eines energieeffizienten Eigenheims. Seitdem die KfW am 01.07.2021 die BEG eingeführt hat, bietet auch sie eine Förderung für energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten an.
Einzelmaßnahmen wurden bisher durch die Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst. Das änderte sich Anfang 2024. Seitdem erhalten Sie für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung Förderungen von der KfW. Genauso wird der Ergänzungskredit, den Sie für Einzelmaßnahmen erhalten, von der KfW angeboten. Mit dem Programm KfW 261 bietet die KfW eine Förderung für Wohngebäude (WG) an, genauer für die Sanierung zum Effizienzhaus, und mit dem Programm KfW 297 Förderung für klimafreundliche Neubauten.
Sanierung zum Effizienzhaus
Für Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard bietet die KfW in der BEG WG für Wohngebäude mit dem Programm KfW 261 einen zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 Euro inklusive Förderung bis zu 67.500 Euro. Der Fördersatz von 45 Prozent enthält einen Tilgungszuschuss sowie mögliche Boni. Durch die Einführung der BEG WG ist die Förderung im Vergleich zum Vorgängerprogramm KfW 151 um knapp 30.000 Euro gestiegen. Gestrichen wurde das Programm KfW 461, wodurch die Förderung für Effizienzhäuser nur noch als Kredit mit Tilgungszuschuss erhältlich ist. Eine Zuschuss-Förderung ist in diesem Zusammenhang nicht mehr möglich.
Neubau nach Effizienzhaus-Standard
Für Neubauten nach Effizienzhaus-Standard stand ebenfalls das KfW 261 zur Verfügung. Mit dem Programm KfW 461 stand erstmals auch ein Zuschuss für Neubauten zur Verfügung. Beide Förderungen wurden jedoch eingestellt. Seit März 2023 bietet die KfW für die Förderung für den Bau klimafreundlicher Neubauten nach Effizienzhaus-Standard das Programm KfW 297. Hiermit steht Ihnen ein Kredit von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.
Um einen KfW Kredit für Ihre Sanierung zu erhalten, müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Welche das sind, können Sie von Ihrem Energie-Effizienz-Experten (dena zertifizierter Energieberater) erfahren.
Sanierung von Einzelmaßnahmen
2024 ging die Förderung für den Heizungstausch als BEG Einzelmaßnahme vom BAFA an die KfW über. Im Rahmen des Programms KfW 458 können Sie bis zu 70 Prozent der Ausgaben von maximal 30.000 Euro als Zuschussförderung erhalten, sprich bis zu 21.000 Euro. Ebenfalls für Einzelmaßnahmen stellt die KfW seit Januar 2024 einen Ergänzungskredit in Höhe von maximal 120.000 Euro bereit – mit einer Zinsvergünstigung, sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen Ihres Haushalts 90.000 Euro nicht übersteigt.
Antrag auf Förderung stellen
Je nachdem, ob Sie einen Kredit für Ihre Komplettsanierung (BEG WG) oder klimafreundlichen Neubau (BEG WG) erhalten wollen oder ob Sie eine Einzelmaßnahme (BEG EM) bezuschussen lassen wollen, sieht die Antragstellung anders aus.
Der Antrag auf Kreditförderung für eine Gesamtsanierung oder einen Neubau muss in der BEG WG der KfW immer vor Baubeginn (als solche zählt bereits die schriftliche Auftragsvergabe) unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (in dena-Expertenliste geführter Energieberater) gestellt werden. Der Energieberater erkennt den tatsächlichen Sanierungsbedarf und optimiert die Planung. Für die Förderung der Sanierung der Gebäudehülle, die Sanierung von Anlagentechnik und Fachplanung und Baubegleitung ist seine Mitwirkung ohnehin Pflicht.
Der Antrag für einen Zuschuss von Einzelmaßnahmen muss ebenfalls vor Baubeginn gestellt werden. Hier muss allerdings bereits ein Vertrag mit einem Handwerker unterschrieben worden sein, bevor der Antrag gestellt wird. Der Handwerksbetrieb muss darauf achten, dass das Angebot eine Bedingung enthält, die seine Gültigkeit von der Zusage der Förderung abhängig macht. Sprich, wird die Förderung nicht bewilligt, wird auch der Vertrag ungültig. Nach Bewilligung der Förderung muss die Sanierungsmaßnahme binnen 36 Monaten umgesetzt werden.
Übrigens können Sie seit 2024 wieder Förderungen für BEG EM und BEG WG kumulieren. Einige Sanierungsmaßnahmen werden in diesem Fall für die Erreichung eines Effizienzhaus-Standards angerechnet, andere werden als Einzelmaßnahme gefördert. Wenden Sie sich am besten an einen Energieberater, um die höchst mögliche Förderung zu erhalten.
Die offizielle KfW-Produktinfo
Diese kompakte Übersicht der KfW unterstützt Sie bei der optimalen Durchführung Ihrer Fördermittelbeantragung.
Förderung der BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Mit der Novellierung der BEG 2022 hat sich die Zuständigkeit des BAFA geändert. Durch die Zusammenlegung der Zuschuss-Förderung für Sanierungen von Bestandsbauten mit Einzelmaßnahmen in der BEG EM im Januar 2021 ist das BAFA auch für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle verantwortlich. Die Heizungsförderung übernahm 2024 die KfW.
Für die Sanierung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme erhält man durch die Förderung der BAFA einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent der Kosten von höchstens 30.000 Euro, also 4.500 Euro. Mit einem iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) kann die Förderung auf 20 Prozent der Kosten von höchstens 60.0000 Euro ansteigen. Damit liegt die maximale Förderung bei 12.000 Euro. Das gilt auch für die Installation von Anlagentechnik (außer Heizung!) und die Heizungsoptimierung.
Für die Sanierungen der Gebäudehülle oder die Installation von Anlagentechnik muss ein Energie-Effizienz-Experte in die Maßnahmen mit eingebunden werden, um eine Förderung der BAFA zu erhalten. Dabei ist der Antrag seit 2024 nach der vertraglichen Auftragsvergabe an den Handwerker, aber vor Baubeginn, zu stellen. Genau wie bei Förderungen für Einzelmaßnahmen der KfW muss ein Vertrag mit einem Handwerker eine aufschiebende Bedingung beinhalten, sodass der Vertrag ungültig wird, wenn die Förderung abgelehnt wird. Für eine Heizungsoptimierung reicht dagegen eine Fachunternehmererklärung, dann kann für die Heizungsoptimierung jedoch kein iSFP-Bonus beantragt werden. Den Bonus erhält man für die Umsetzung von Maßnahmen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurden, er kann jedoch für die Installation einer neuen Heizung nicht mehr angewendet werden. Für den iSFP-Bonus muss der Energieberater (EE-Experte) die korrekte Umsetzung gemäß iSFP bestätigen. Außerdem muss er den iSFP vor Maßnahmenbeginn erstellen.
Steuern sparen
Steuerersparnisse sind eigentlich kein neues Instrument der Förderung energetischer Sanierungen. Bisher fristete diese Form der Förderung jedoch ein Schattendasein, da die möglichen Förderbeträge und die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen verglichen mit den Förderungen von KfW und BAFA eher begrenzt waren. So wurde die steuerliche Förderung überwiegend dann genutzt, wenn Sanierer oder Hausbauer es versäumt hatten, die entsprechenden Anträge rechtzeitig bei KfW oder BAFA zu stellen und dadurch keinen Anspruch mehr auf deren Förderungen hatten.
Das hat sich mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2020 geändert. In diesem Programm sind die Möglichkeiten Steuern zu sparen deutlich verbessert worden. Sie sind auch für sehr teure Einzelmaßnahmen oder Kombinationen daraus geeignet. Gefördert werden können alle Gewerke, die auch beim BAFA oder der KfW förderfähig sind. Es gelten ähnliche Fördervoraussetzungen bzw. Mindeststandards wie bei der KfW. Insgesamt kann man so 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten förderfähigen Kosten, also maximal 40.000 Euro, Steuern sparen. Die steuerliche Förderung ist nicht mit der BEG oder den aktuellen Programmen der KfW kombinierbar.
Und noch einen Haken hat die steuerliche Förderung. Um sie vom Finanzamt zu erhalten, ist es sinnvoll, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser ist jedoch kein Experte für energetische Sanierungen. Deshalb sollte man zusätzlich einen Energieberater mit einbinden. Denn andernfalls muss man sich darauf verlassen, dass die ausführenden Fachunternehmer die Fördervoraussetzungen erfüllen. Da es in diesem Fall keine Planung eines Energieberaters gibt, kann es durchaus passieren, dass die Förderfähigkeit nicht gegeben ist. Außerdem fehlt die abschließende, unabhängige Qualitätskontrolle der durchgeführten Maßnahmen.
Regionale Förderung
Die Förderung der Bundesländer ist sehr viel spezifischer als die des Bundes. Häufig bietet sich die Möglichkeit der Kombination mit verschiedensten Programmen der KfW oder anderen bundesweit wirkenden Subventionen. Diese Förderungen machen aber oft nicht alles leichter, denn sie sind keineswegs nur an die geografischen Fakten gebunden, sondern beinhalten häufig eine Vielzahl von Sonderregelungen, Mindestanforderungen und sind zum Teil nur für speziell ausformulierte Maßnahmen verfügbar.
Wichtig ist, dass die regionalen Förderungen bei der ersten Sondierung nicht unterschlagen werden, auch wenn sie auf den ersten Blick sehr kompliziert wirken. Je mehr Zuschüsse man für eine Sanierung kombinieren kann, desto eher amortisieren sich die gewählten Maßnahmen. Sie können regionale Förderungen mit Förderungen von KfW und BAFA kombinieren. Die Antragstellung läuft jedoch anders ab. Der Vertrag mit einem Handwerker etwa wird erst unterschrieben, wenn die Förderung bewilligt ist. Als Laie ist man mit der Antragstellung leicht überfordert. Sollten Sie Frage dazu haben, nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere Berater helfen Ihnen gerne.
Bundesland | Förderinstitut |
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Hamburg | IFB Förderung Hamburg |
Mecklenburg-Vorpommern | LFI Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
Bayern | LfA Förderbank; Energie-Atlas |
Sachsen-Anhalt | IB |
Nordrhein-Westfalen | NRW-Bank |
Berlin/Brandenburg | ILB |
Berlin | IBB |
Bremen | BAB |
Hessen | WI Bank |
Thüringen | Aufbaubank Thüringen |
Baden-Württemberg | L-Bank |
Sachsen | AufbauBank |
Saarland | SiKB |
Rheinland-Pfalz | ISB |
Niedersachsen | NBank |
Schleswig Holstein | IB.SH |
Zum Autor: Mike Kinder
Mike Kinder hat einen Master of Engineering im Bereich „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ und ist seit 2017 in der Bau- und Sanierungsbranche tätig. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude setzt er sich leidenschaftlich für innovative und nachhaltige Sanierungslösungen ein.
Wenn er nicht gerade für Energieheld schreibt, trägt er dazu bei, Ansätze zu entwickeln, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Hier gelangen Sie zu Mikes LinkedIn Profil.