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Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG)?

Von Carlo Förster
Deutschlandflagge vor Reichstag
Das GEG wurde von der Bundesregierung beschlossen | © canadastock / shutterstock.com

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) hat die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Heizen und Sanieren von Wohngebäuden grundlegend neu geregelt. Das Gesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und verfolgt das Ziel, Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit besser miteinander zu verbinden.

Während das Gebäudeenergiegesetz vor allem durch die sogenannte 65-Prozent-Regel bekannt wurde, räumt das GMoDG Eigentümerinnen und Eigentümern künftig wieder deutlich mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Heizsystems ein. Gleichzeitig wurde die staatliche Heizungsförderung umfassend reformiert und stärker an Einkommen sowie sozialer Bedürftigkeit ausgerichtet.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen das Gebäudemodernisierungsgesetz mit sich bringt, welche Heizungen künftig zulässig sind, wie sich die neue Heizungsförderung zusammensetzt und welche Auswirkungen die Reform auf Eigentümer, Kaufinteressenten und Sanierungsvorhaben hat.

Inhalt


    Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG)?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden in Deutschland. Es regelt unter anderem, welche Anforderungen bei Neubauten und Bestandsgebäuden gelten, welche Heizsysteme zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen staatliche Förderungen für energetische Sanierungen in Anspruch genommen werden können.

    Neben Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden enthält das GMoDG weiterhin technische Mindestanforderungen an die Gebäudehülle. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an Dämmungen, Fenster, Türen oder Dachkonstruktionen. Diese werden über sogenannte U-Werte definiert und legen fest, welche energetischen Standards bei Sanierungen oder Neubauten eingehalten werden müssen.

    Eine der größten Änderungen gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz betrifft den Heizungstausch. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten künftig wieder deutlich mehr Freiheit bei der Wahl ihres Heizsystems. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber verstärkt auf wirtschaftliche Anreize: Die Heizungsförderung wurde grundlegend neu strukturiert und orientiert sich künftig stärker am Haushaltseinkommen sowie an der tatsächlichen Klimawirkung der jeweiligen Heiztechnik.

    Das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes bleibt unverändert: den Gebäudebestand Schritt für Schritt klimafreundlicher zu gestalten und gleichzeitig Eigentümerinnen und Eigentümern wirtschaftlich sinnvolle und technologieoffene Lösungen für die energetische Modernisierung zu ermöglichen.


    Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

    Stempel auf dem steht "Recht § Gesetz"
    Das GEG löst EnEV und weitere Richtlinien ab | © Wolfilser / shutterstock.com

    Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) verfolgt die Bundesregierung einen neuen Ansatz bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden. Während das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) insbesondere durch die sogenannte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch geprägt war, setzt das GMoDG künftig wieder stärker auf Technologieoffenheit und wirtschaftliche Anreize.

    Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten künftig deutlich mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Heizsystems. Grundsätzlich können wieder verschiedene Heiztechnologien – darunter Gas-, Öl-, Hybrid-, Biomasseheizungen, Fernwärme und Wärmepumpen – eingesetzt werden. Gleichzeitig bleibt das langfristige Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bestehen. Dieses soll künftig jedoch vor allem durch steigende CO₂-Kosten, den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energieträger und gezielte Förderprogramme erreicht werden.

    Parallel zum neuen Gesetz wurde auch die staatliche Heizungsförderung grundlegend reformiert. Die Zuschüsse richten sich künftig stärker nach dem Haushaltseinkommen. Familien mit geringerem Einkommen können höhere Förderungen erhalten, während die Zuschüsse für Haushalte mit höherem Einkommen sinken. Gleichzeitig werden die förderfähigen Investitionskosten und einzelne Förderboni in den kommenden Jahren schrittweise reduziert.

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz schafft damit einen neuen rechtlichen Rahmen, der Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Flexibilität bietet, gleichzeitig aber weiterhin klare Anreize für klimafreundliche Heizsysteme und energetische Sanierungen setzt.

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    Für wen gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) gilt grundsätzlich für alle beheizten oder gekühlten Wohngebäude in Deutschland und betrifft damit vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer, Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Hausverwaltungen sowie Unternehmen, die Gebäude errichten, modernisieren oder energetisch sanieren.

    Für Handwerksbetriebe, Energieeffizienz-Experten und Planer bildet das GMoDG die rechtliche Grundlage für die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Gebäudehülle, den Einbau neuer Heizungsanlagen, die Ausstellung von Energieausweisen sowie die Einhaltung technischer Mindestanforderungen im Rahmen staatlicher Förderprogramme.

    Wie bereits das bisherige Gebäudeenergiegesetz gilt auch das GMoDG nicht für alle Gebäudearten. Ausgenommen sind beispielsweise bestimmte Betriebsgebäude, unterirdische Bauwerke, Traglufthallen sowie Gebäude, die nur für einen sehr begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden, etwa einzelne Ferien- oder Saisongebäude.

    Was bedeutet das GMoDG für Eigentümer?

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer bringt das Gebäudemodernisierungsgesetz vor allem mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heizung. Gleichzeitig wurden die staatlichen Förderprogramme umfassend überarbeitet. Während die gesetzlichen Vorgaben flexibler werden, setzt der Gesetzgeber künftig stärker auf wirtschaftliche Anreize. Wer auf klimafreundliche Heizsysteme und energetische Sanierungen setzt, kann weiterhin von attraktiven Fördermitteln profitieren – die Förderhöhe hängt jedoch künftig stärker vom Einkommen und vom Zeitpunkt der Umsetzung ab.

    Damit gewinnen eine frühzeitige Sanierungsplanung, eine professionelle Energieberatung und die rechtzeitige Beantragung von Fördermitteln nochmals deutlich an Bedeutung. Gerade bei größeren Modernisierungsvorhaben lassen sich so erhebliche Zuschüsse sichern und langfristig Energiekosten reduzieren.

    Bild: Energieheld-Tipps
      • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) gilt grundsätzlich für beheizte und gekühlte Wohngebäude und betrifft damit insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer, Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sowie Hausverwaltungen.
      • Es regelt unter anderem die Anforderungen an den Heizungstausch, die energetische Modernisierung von Gebäuden, den Einsatz klimafreundlicher Energieträger sowie die Voraussetzungen für staatliche Förderprogramme.
      • Handwerksbetriebe, Energieeffizienz-Experten und Planer setzen die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis um und stellen sicher, dass technische Mindestanforderungen sowie Fördervoraussetzungen eingehalten werden.
      • Mit dem GMoDG entfällt die bisherige 65-Prozent-Regel für neue Heizungen. Stattdessen gilt wieder eine technologieoffene Heizungswahl. Gleichzeitig bleiben klimafreundliche Heizsysteme durch die staatliche Förderung wirtschaftlich besonders attraktiv.
      • Ausgenommen sind – wie bereits bisher – bestimmte Sondergebäude, beispielsweise einzelne Saisongebäude oder spezielle Betriebsgebäude, für die besondere Regelungen gelten.

    Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?

    Justitia und Richterhammer vor Deutschlandflagge
    Keine Verschärfungen im GEG | © Deflet / shutterstock.com

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt vor allem beim Heizungstausch und bei der staatlichen Förderung weitreichende Änderungen. Ziel der Reform ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern wieder mehr Entscheidungsfreiheit zu geben und gleichzeitig den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme über wirtschaftliche Anreize zu fördern.

    Mehr Freiheit bei der Heizungswahl

    Mit dem GMoDG entfällt die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. Künftig können Eigentümer grundsätzlich wieder frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen – darunter Wärmepumpen, Gas-, Öl-, Hybrid- oder Biomasseheizungen sowie Fernwärme.

    Allerdings bleiben fossile Heizsysteme langfristig mit steigenden Anforderungen verbunden. Dazu gehören unter anderem höhere CO₂-Kosten sowie ein zunehmender Anteil klimaneutraler Energieträger. Dadurch sind erneuerbare Heizsysteme in vielen Fällen weiterhin die wirtschaftlichere Lösung.

    Neue Heizungsförderung

    Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde auch die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) grundlegend überarbeitet.

    Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

    • 30 % Grundförderung für den Heizungstausch
    • Förderfähige Investitionskosten von zunächst 28.000 Euro je Wohneinheit
    • Einkommensabhängige Förderung mit Zuschüssen von bis zu 80 %
    • Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %
    • Wegfall des Effizienzbonus für Wärmepumpen und des Emissionsminderungszuschlags für Biomasse
    • Ab 2027 Einführung eines Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung

    Anforderungen an die Gebäudehülle bleiben bestehen

    Die technischen Anforderungen an die energetische Qualität eines Gebäudes bleiben grundsätzlich erhalten. Für Dämmungen, Fenster, Dächer oder Kellerdecken gelten weiterhin definierte energetische Mindeststandards, die insbesondere bei geförderten Sanierungsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Maßgeblich sind dabei die jeweils geltenden technischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

    Austauschpflicht für alte Heizkessel

    Auch die bestehende Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel bleibt grundsätzlich erhalten. Standard-Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe müssen in der Regel nach 30 Betriebsjahren ersetzt werden. Ausgenommen sind unter anderem Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie bestimmte Eigentümerkonstellationen, die bereits bisher von der Austauschpflicht befreit waren.

    Technologieoffener Ansatz

    Photovoltaikanlage auf Haus
    Erneuerbare Energien spielen eine große Rolle | © Diyana Dimitrova / shutterstock.com

    Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) verfolgt die Bundesregierung einen neuen Ansatz: Statt starrer Vorgaben soll die energetische Modernisierung künftig stärker über Technologieoffenheit, wirtschaftliche Anreize und zielgerichtete Förderprogramme erfolgen.

    Mehr Freiheit bei der Wahl des Heizsystems

    Eine der größten Änderungen ist die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig wieder grundsätzlich frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Dazu gehören Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasseheizungen, Fernwärme sowie Gas- und Ölheizungen.

    Gleichzeitig bleibt das langfristige Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bestehen. Fossile Heizsysteme werden deshalb durch steigende CO₂-Kosten und höhere Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energieträger zunehmend wirtschaftlich unattraktiver.

    Heizungsförderung wird grundlegend neu aufgestellt

    Parallel zum GMoDG wurde auch die staatliche Heizungsförderung umfassend reformiert. Die Zuschüsse orientieren sich künftig stärker am Einkommen der Eigentümer.

    Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

    • 30 % Grundförderung für den Heizungstausch
    • bis zu 80 % Gesamtförderung für Haushalte mit geringem Einkommen
    • Reduzierung der förderfähigen Investitionskosten auf zunächst 28.000 Euro
    • Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %
    • Wegfall des Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie des Emissionsminderungszuschlags für Biomasse
    • Einführung eines Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung ab 2027

    Energieberatung gewinnt weiter an Bedeutung

    Mit den neuen Förderbedingungen wird eine professionelle Energieberatung wichtiger denn je. Nur durch eine frühzeitige Planung lassen sich Fördermittel optimal ausschöpfen und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen aufeinander abstimmen.

    Besonders der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt trotz geänderter Bonusregelungen ein zentrales Instrument für die langfristige Sanierungsplanung. Er schafft Planungssicherheit, erleichtert die Beantragung von Fördermitteln und hilft dabei, Sanierungsschritte sinnvoll zu priorisieren.


    Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Die wichtigsten Änderungen

    Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) hat die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Heizen und Sanieren von Wohngebäuden erneut grundlegend überarbeitet. Während das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor allem durch die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bekannt wurde, setzt das GMoDG wieder stärker auf Technologieoffenheit und wirtschaftliche Anreize.

    Künftig können Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich wieder frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Gas-, Öl-, Hybrid-, Biomasseheizungen, Fernwärme und Wärmepumpen bleiben grundsätzlich zulässig. Gleichzeitig soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme weiterhin durch steigende CO₂-Kosten, einen höheren Anteil erneuerbarer Energieträger und attraktive Förderprogramme beschleunigt werden.

    Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde auch die Heizungsförderung (KfW 458) umfassend reformiert. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent, die maximal förderfähigen Investitionskosten wurden jedoch auf 28.000 Euro je Wohneinheit reduziert. Gleichzeitig richtet sich die Förderhöhe künftig deutlich stärker nach dem Haushaltseinkommen. Je nach Einkommenssituation und Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent beziehungsweise maximal 22.400 Euro je Wohneinheit möglich.

    Neu ist außerdem, dass sich die Förderbedingungen in den kommenden Jahren schrittweise verändern. Sowohl die förderfähigen Investitionskosten als auch einzelne Förderboni werden sukzessive reduziert. Dadurch lohnt sich eine frühzeitige Planung von Heizungstausch und energetischer Sanierung mehr denn je.

    In unserem Ratgeber Förderung Heizung erfahren Sie, welche Zuschüsse aktuell möglich sind, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die maximale Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben sichern können.


    Das Gebäudemodernisierungsgesetz schafft neue Chancen für Eigentümer

    Hausbesitzer in ihrem neuen Zuhause
    Vorteile für Hausbesitzer im GEG | © SpeedKingz / shutterstock.com

    Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer wieder deutlich mehr Freiheit bei der Wahl ihres Heizsystems. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber künftig stärker auf wirtschaftliche Anreize als auf starre gesetzliche Vorgaben. Die neue Heizungsförderung unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme weiterhin mit attraktiven Zuschüssen – allerdings unterscheiden sich die Förderbeträge heute deutlich stärker nach Einkommen und Gebäudeart.

    Ob Wärmepumpe, Hybridheizung, Biomasse oder Fernwärme: Welche Lösung für Ihre Immobilie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Neben dem energetischen Zustand des Gebäudes spielen auch Sanierungsbedarf, Investitionskosten, Fördermöglichkeiten und die langfristigen Energiekosten eine entscheidende Rolle.

    Genau deshalb empfehlen wir, größere Sanierungsentscheidungen nicht allein auf Basis gesetzlicher Vorgaben zu treffen. Eine professionelle Energieberatung schafft Klarheit über den tatsächlichen Sanierungsbedarf, entwickelt eine langfristige Modernisierungsstrategie und zeigt auf, welche Fördermittel für Ihr Gebäude in Frage kommen.

    Die Expertinnen und Experten von RENEWA unterstützen Sie dabei – von der Energieberatung über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis hin zur Fördermittelprüfung und Antragstellung. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir die wirtschaftlich beste Lösung für Ihre Immobilie.



    Zum Autor: Carlo Förster

    Energieheld Autor Carlo Foerster
    © Energieheld / energieheld.de

    Carlo Förster ist seit 2019 in der digitalen Welt zu Hause und seit 2021 für Energieheld tätig. Verantwortlich ist er nicht nur für die Optimierung der Webseite, er klärt Leser auch mit Begeisterung über den Klimaschutz sowie Energieeffizienz auf. Dafür steht er immerzu im Austausch mit unseren Energieberatern und Sanierungsmanagern. Hier gelangen Sie zu Carlos LinkedIn Profil.