Solarpflicht: Für Neubau und Sanierung
Von Nina GrimmeißVon der Solarpflicht ist in jüngster Vergangenheit immer wieder zu lesen und zu hören. Doch worum geht es genau? Gilt die Solardachpflicht schon und wenn ja wo? Wer ist davon konkret betroffen? Muss ich jetzt eine Solaranlage auf meinem Dach installieren?
Und wenn ja, was für eine - Solarthermie oder Photovoltaik? Im folgenden Artikel wollen wir diese und andere Fragen beantworten und Ihnen einen Überblick zum Thema Photovoltaik-Pflicht verschaffen.
Solarpflicht: Gesetzeslage und Status quo in 2023
Aktuell gibt es verschiedene Gesetze zum Thema erneuerbare Energien und Solaranlagen, die teils bundesweit, teils für einzelne Bundesländer gelten. Ziel ist die Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor.
Auf Bundesebene gehören Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und Bundes-Klimaschutzgesetz dazu. Zudem gibt es in einigen Bundesländern Klimaschutzgesetze und Solargesetze sowie die Landesbauordnung in NRW.
Grundsätzlich gilt bundesweit immer mindestens das GEG. Darin sind verbindliche technische Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik für Neubauten und Sanierungen festgelegt. Eine Solardachpflicht ist darin jedoch nicht explizit vorgeschrieben. Außerdem sind im Bundes-Klimaschutzgesetz verbindliche Ziele zur Emissionssenkung festgelegt. Es schreibt bislang allerdings ebenfalls keine konkreten Maßnahmen zum Erreichen der Ziele vor.
In einigen Bundesländern gibt es dagegen bereits Klimaschutzgesetze (KSG) oder ähnliche Gesetze, in denen eine solche Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bzw. öffentliche Gebäude festgelegt ist. Dazu gehören u. a. das KSG in Baden-Württemberg und in Hamburg oder das Solargesetz in Berlin, um nur einige zu nennen.
Auch in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind mittlerweile verschiedene KSG und Solargesetze in Kraft getreten (Stand Oktober 2023). Weitere KSG bzw. Solargesetze sind geplant oder sollen novelliert werden (z. B. in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Außerdem wird voraussichtlich eine Solarpflicht auf Bundesebene kommen, die für alle Bundesländer gilt.
Welche Technologie wird angestrebt?
Bevorzugte Technologie der Solardachpflicht ist die Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung. In einigen Bundesländern kann man alternativ zur PV-Anlage auch eine Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung installieren lassen. Diese gilt dann als Erfüllung der Solarpflicht. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht.
Sollten Sie Fragen hierzu haben oder sich Ihrer Sache nicht sicher sein, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren zertifizierten Beratern auf. Sie kennen sich mit der jeweiligen Gesetzeslage und ggf. auch mit möglichen Förderungen für die Anschaffung einer PV-Anlage oder einer Solarthermie-Anlage aus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann bis zu 50.000 Euro Strafe kosten.
In einigen Bundesländern sind bereits Gesetze beschlossen, die eine Solarpflicht vorsehen. Diese gelten teilweise bereits seit 2022. In anderen Ländern sind solche Gesetze ebenfalls geplant. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz in naher Zukunft ebenfalls um eine Pflicht zur Photovoltaikanlage erweitert wird.
Solarpflicht: Im Neubau
Aktuell gibt es im Neubau keine Solardachpflicht. Für einige Bundesländer ist sie aber beschlossen oder geplant. Eine Solarpflicht im Neubau kommt in Baden-Württemberg für Nichtwohngebäude bereits am 01.01.2022.
Für Wohngebäude gilt sie dort ab dem 01.05.2022. In Hamburg gilt seit 01.01.2023 eine PV-Pflicht für Neubauten sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude (Solarthermie als Alternative ist erlaubt).
Auch in Berlin und in Rheinland-Pfalz gilt für Neubauten seit 2023 eine Solarpflicht. Weitere Bundesländer wie z. B. Bremen oder Niedersachsen werden folgen. Eine einheitliche Vorschrift auf Bundesebene gibt es jedoch bislang nicht. Einen aktuellen Überblick finden Sie in folgender Tabelle (Stand Oktober 2021).
Bundesland | Solarpflicht Neubau Wohngebäude | Solarpflicht Neubau Nichtwohngebäude / Sonstige |
---|---|---|
Baden-Württemberg | seit 01.05.2022 | seit 01.01.2022 Neubau Nicht-Wohngebäude + Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen |
Bayern | nicht geplant | seit 01.03.2023 Neubau Industrie- und Gewerbegebäude / ab 01.06.2023 Neubau alle Nicht-Wohngebäude |
Berlin | seit 01.01.2023 Neubau mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachfläche | seit 01.01.2023 Neubau mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachfläche |
Bremen | ab 01.06.2025; mind. 50 % der Dachfläche | ab 01.06.2025; mind. 50% der Dachfläche |
Hamburg | seit 01.01.2023 | seit 01.01.2023 |
Hessen | nicht geplant | landeseigene Gebäude und Parkplätze |
Niedersachsen | seit 01.01.2023 Vorsorge-Pflicht: Neubauten müssen für die Nachrüstung von PV-Anlagen geeignet sein; ab 01.01.2025 Solarpflicht | seit 01.01.2023 für überwiegend gewerblich genutzten Gebäude mit mehr als 75 m² Dachfläche |
Nordrhein-Westfalen | in Planung: Gesetzesentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet | seit 01.01.2022 Solarpflicht für öffentliche Parkplätze ab 35 Stellplätzen |
Rheinland-Pfalz | nicht geplant | seit 01.01.2023 Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten mit über 100 m² + Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen |
Schleswig-Holstein | nicht geplant | seit 01.01.2023 Neubau Nicht-Wohngebäude + neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen |
Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solardachpflicht in Neubauten.
Solarpflicht: Für Ölheizungen und Gasheizungen?
Eine konkrete gesetzliche Vorschrift, die bei der Installation einer Gasheizung oder einer Ölheizung zur Anschaffung einer Solaranlage verpflichtet, gibt es aktuell nicht. Allerdings sind die Vorschriften des GEG für Neubauten so streng, dass man sie mit einer Gas-Brennwertheizung oder einer Öl-Brennwertheizung praktisch nicht einhalten kann. Die Installation einer Solaranlage zur Senkung des Primärenergiebedarfs ist hier also eine Erfüllungsoption.
Photovoltaik statt Solarthermie nutzen
Um die gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen, wurden bislang meist Solarthermie-Anlagen genutzt. Dass auch Strom aus gebäudenahen Photovoltaik-Anlagen in die Berechnung des Primärenergiebedarfs mit einfließen kann um die Vorschriften zu erfüllen, ist eine Neuerung des 2020 eingeführten GEG. Dieses hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 ersetzt. In den KSG der Länder wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen ohnehin bevorzugt - die Solarthermie ist nur eine alternative Erfüllungsoption.
Zukunftsvision Photovoltaik-Pflicht
Dass es in absehbarer Zeit eine bundesweite, gesetzlich verankerte PV-Pflicht geben wird, ist sehr wahrscheinlich. Die Vision dürfte sein, auf jedem verfügbaren und geeigneten Dach in Deutschland eine PV-Anlage zu installieren. So soll die Menge an grünem Solarstrom erhöht werden, um die CO2-Emissionen zu senken. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Gebäudeausrichtung sowie eine entsprechende Gebäudestatik. Außerdem muss eine Amortisation der Kosten vorhersehbar sein. Darüber hinaus sind denkmalgeschütze Gebäude ausgenommen.
Dachsanierung PV-Pflicht
Eine allgemein gültige PV-Pflicht bei Dachsanierung eines Altbaus von Wohngebäuden gibt es momentan noch nicht. In Baden-Württemberg gilt aber seit 2023 bei einer grundlegenden Dachsanierung PV-Pflicht.
Auch in Berlin gilt seit Januar 2023 und in Hamburg ab 2025 bei einer Dachsanierung PV-Pflicht. Für Bayern, Bremen und Schleswig-Holstein tritt eine PV-Pflicht für Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden in den kommenden Jahren in Kraft. In Bremen gilt diese seit 2024 auch für Wohngebäude. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick (Stand: Oktober 2023).
Bundesland | Solarpflicht Sanierung Wohngebäude | Solarpflicht Sanierung Nichtwohngebäude + Sonstiges |
---|---|---|
Baden-Württemberg | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen |
Bayern | nicht geplant | ab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungen |
Berlin | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachfläche | seit 01.01.2023 bei größeren Dachsanierungen mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30% der Dachfläche |
Bremen | seit 01.06.2024 | seit 01.06.2024 |
Hamburg | ab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungen | ab 01.01.2025 bei größeren Dachsanierungen |
Nordrhein-Westfalen | in Planung: Gesetzesentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet | seit 01.01.2022 Parkplätze von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen |
Schleswig-Holstein | seit 01.01.2023 Renovierungen / Sanierungen von 10% oder mehr der Dachfläche |
Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solarpflicht für Sanierungen.
Solardachpflicht: Für öffentliche Gebäude
Die Solardachpflicht besteht vielerorts auch für Nichtwohngebäude. Gemeint sind damit gewerbliche Gebäude wie etwa Fabriken oder Bürogebäude und öffentliche Gebäude wie Universitäten oder Rathäuser.
Je nach geltendem Gesetz sind damit manchmal aber auch nur öffentliche oder nur gewerbliche Nichtwohngebäude gemeint. In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht sowohl für gewerbliche als auch für öffentliche Gebäude.
In Hamburg dagegen gibt es nur eine Absichtserklärung, öffentliche Gebäude klimaneutral zu machen. Sie gelten also nicht als Nichtwohngebäude im Sinne des Hamburgischen KSG. Tatsächlich betroffen sind nur gewerbliche Nichtwohngebäude. Insgesamt plant die Stadt Hamburg aber trotzdem eine Anlagen-Leistung von 13 Megawatt auf ca. 100.000 Quadratmetern öffentlicher Dachfläche. Eine Übersicht zur Solarpflicht für öffentliche Gebäude finden Sie in der folgenden Tabelle (Stand Oktober 2023).
Bundesland | Solarpflicht für Neubau öffentliches Gebäude | Solarpflicht für Sanierung öffentliches Gebäude + Sonstiges |
---|---|---|
Baden-Württemberg | seit 01.01.2022 | seit 01.01.2023 |
Berlin | seit 01.01.2023 Neubau mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30 % der Dachfläche | seit 01.01.2023 mit über 50 m² Dachfläche; mind. 30 % der Dachfläche |
Bremen | seit 01.06.2025; mind. 50 % der Dachfläche | seit 01.06.2024 |
Hamburg | seit 01.01.2023 | ab 01.01.2025 |
Hessen | landeseigene Gebäude und Parkplätze | |
Niedersachsen | seit 01.01.2023 für überwiegend gewerblich genutzten Gebäude mit mehr als 75 m² Dachfläche | nicht geplant |
Nordrhein-Westfalen | in Planung: Gesetzesentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet | seit 01.01.2022 müssen neue Behörden-Parkplätze mit PV-Anlagen überdacht werden |
Schleswig-Holstein | seit 01.01.2023 Renovierungen / Sanierungen von 10 % oder mehr der Dachfläche |
Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben kein verbindliches Gesetz zur Solarpflicht für öffentliche Gebäude.
Solarpflicht: Befreiung von der Solardachpflicht
Für eine eventuell bestehende Solardachpflicht gibt es in bestimmten Bundesländern auch verschiedene Ausnahmen. So kann die Verpflichtung, eine PV-Anlage auf dem Dach zu installieren, häufig auch durch den Einsatz einer bestehenden oder neu angeschafften Solarthermie-Anlage erfüllt werden.
Sie wird quasi als einer Photovoltaikanlage gleichwertig betrachtet. Das gilt natürlich auch, wenn bereits eine Photovoltaikanlage vorhanden ist. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Installation aus technischen Gründen oder wegen einer Dachausrichtung Richtung Norden nicht möglich ist.
Eine Ausnahme besteht auch dann, wenn das Gebäude verschattet und / oder eine Amortisation der Photovoltaikanlage nicht zu erwarten ist. Außerdem kann man sein Dach auch an Dritte verpachten, die dann dort eine Solaranlage installieren. Schließlich kann man auch eine PV-Anlage mieten. Eine Pflicht diese Option anzunehmen gibt es allerdings nicht. Diese Ausnahmen gelten nicht alle immer und überall. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht möglicher Ausnahmen (Stand: Oktober 2023).
Bundesland mit Solarpflicht | Erfüllungsoptionen / Ausnahmen von der Solarpflicht |
---|---|
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Installation von / bereits vorhandene Solarthermie gelten als Erfüllungsoption |
Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz | Installation von PV an der Außenfläche des Gebäudes oder in Gebäudenähe gilt auch als Erfüllungsoption |
Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Verpachtung der Dachfläche an Dritte (die dann eine PV-Anlage installieren) gilt als Erfüllungsoption |
Baden-Württemberg, Berlin | Ausnahme bei Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie z. B. den Denkmalschutz / Dachbegrünung |
Berlin, Hamburg | Ausnahme, wenn Installation technisch unmöglich ist |
Berlin, Bremen | Ausnahme bei Nordausrichtung der Dachfläche |
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Ausnahme, wenn eine finanzielle Amortisation nicht zu erwarten ist |
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz | Ausnahme, wenn durch unangemessenen Aufwand eine unbillige Härte entsteht |
Die Befreiung bzw. Ausnahmen von der Solarpflicht gelten natürlich nicht einfach so. Man muss die Befreiung beantragen. Welche Behörde oder Institution für die Befreiung in welchem Bundesland zuständig ist und wie die Befreiung im Detail geregelt ist, entnehmen Sie dem gültigen Klimaschutz- oder Solargesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nutzen Sie das Kontaktformular und wenden Sie sich an unsere zertifizierten Berater. Sie kennen sich in der Materie bestens aus und helfen Ihnen gerne.
Solarpflicht: Fazit & Empfehlung
Eine bundesweite Solarpflicht ist noch nicht in Sicht. Die einzelnen Länder implementieren jedoch nach und nach Regelungen für Neubauten und Sanierungen sowie öffentliche Gebäude und Flächen, die dem Ziel einer weitläufigen Photovoltaikabdeckung entgegenkommen. In den kommenden Jahren werden immer mehr dieser Regelungen greifen.
Doch auch ohne Verpflichtung ist es sowohl aus wirtschaftlicher als auch Nachhaltigkeitsperspektive klug, bei passender Gelegenheit in eine Solaranlage zu investieren. Das gilt ganz besonders, wenn Sie einen Neubau oder eine größere Dachsanierung planen. Hier sind ist der Kostenaufwand im Schnitt etwas niedriger, da große Teile der nötigen Arbeiten ohnehin erledigt werden müssen.
Sie sparen nicht nur Energiekosten und tun der Umwelt einen Gefallen - Sie greifen auch einer eventuell für Sie geltenden Solarpflicht vor. Unabhängig davon, ob Sie zu einer PV-Anlage verpflichtet sind oder freiwillig eine installieren möchten: Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage bei Energieheld. Wir finden die richtige PV-Anlage für Sie!
Zur Autorin: Nina Grimmeiß
Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.