Achtung, Förderung KfW 431 eingestellt!
Zum 1. Juli 2021 ist der KfW 431 in die neuen KfW-BEG-Förderungen übergegangen. Zum 28.07.2022 wurden zudem der KfW-Zuschuss 461 sowie der KfW-Kredit 262 eingestellt. Die Baubegleitung wird weiterhin gefördert und ist Bestandteil der aktuellen Förderprogramme:
▶ Zu dem KfW-Kredit 261 hier klicken. ◀
KfW 431: Ihr Zuschuss für den zertifizierten Energieberater (eingestellt)
Von Mike KinderSie nutzen bereits ein KfW-Förderprogamm? Dann können Sie auch das KfW 431 Zuschussprogramm zusätzlich in Anspruch nehmen. Dadurch werden Ihnen die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung eines kompetenten, unabhängigen und von der dena zertifizierten Energieberaters (Energie-Effizienz-Experte) mit bis zu 4.000 Euro (teilweise) erstattet.
Wann Sie Anspruch darauf haben, wie hoch die Zuschüsse sind und mit welchen KfW-Programmen der Zuschuss kombinierbar ist, erfahren Sie hier auf dieser Seite. Mit dem Programm 431 der KfW den Energie-Effizienz-Experten finanzieren - lesen Sie hier weiter.
KfW 431: Was leistet das Zuschussprogramm?
Der KfW 431 ist eine KfW Förderung für Baubegleitung. Die Förderung unterstützt die Baubegleitung des Antragstellers finanziell, wenn er die Dienstleistungen qualifizierter Experten bei seinem Sanierungsprojekt in Anspruch nimmt. Für den baubegleitenden, von der dena zertifizierten Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) gewährt die KfW-Förderung Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent Ihrer Kosten für seine Dienste (dabei bis max. 4.000 € Euro pro Antragsteller und Vorhaben). Der Antrag muss vor Beginn der energetischen Sanierung gestellt werden.
Eine direkte Energieberatung, wie das BAFA es anbietet, kann über die KfW-Förderung nicht beantragt werden. Der Zuschuss KfW 431 ist nur im Zusammenhang mit der Förderung energetischer Sanierung eines Hauses als Einzelmaßnahme oder als Sanierung oder Neubau nach Effizienzhaus-Standard durch die KfW erhältlich. Er lässt sich aber mit der Energieberatung (die vom BAFA gefördert wird) kombinieren. Der baubegleitende Energie-Effizienz-Experte (dena-Energieberater) der KfW-Förderung kann zum Beispiel folgende Leistungen anbieten, die Sie mithilfe des KfW 431 fördern lassen können:
Leistungen des baubegleitenden Energie-Effizienz-Experten
Planung und Durchführung
- Sanierungskonzept
- Planung der Wärmebrückenminimierung oder eines hydraulischen Abgleichs
- Begleitet die Bauausführung
- Führt eine Luftdichtheitsmessung durch Überprüfung des Lüftungkonzeptes
Abnahme & Bewertung
- Überprüfung der Lüftungsanlage
- Durchführung von Endtests
- Thermographieaufnahmen des Gebäudes (wenn dies nicht durch das BAFA gefördert wird)
Ausstellen eines Energieausweises
- Erstellen einer Baudokumentation
- Hinweise zur Gewährleistung der Energieeinsparung
KfW 431: Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Anspruchsberechtigt sind Sie für den KfW 431, wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind (mit der Zustimmung Ihres Vermieters). Hinweis: Wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Sie noch ein anderes KfW-Förderprogramm in Anspruch nehmen und mit dem Zuschuss KfW 431 kombinieren. Folgende Programme stehen dafür zur Auswahl:
- KfW-Kredit 151/152 "Energieeffizientes Sanieren“
- KfW-Kredit 153 "Energieefizient Bauen"
- KfW-Zuschuss 430 "Energieeffizientes Sanieren - Zuschuss“
Lassen Sie sich diesen KfW-Zuschuss nicht entgehen. Ein baubegleitender Energie-Effizienz-Experte (zertifizierter Energieberater) kann für Sie wichtig und hilfreich werden. Er überwacht den Bau und kann auf Baumängel einwirken.
Zum Autor: Mike Kinder
Mike Kinder hat einen Master of Engineering im Bereich „Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen“ und ist seit 2017 in der Bau- und Sanierungsbranche tätig. Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude setzt er sich leidenschaftlich für innovative und nachhaltige Sanierungslösungen ein.
Wenn er nicht gerade für Energieheld schreibt, trägt er dazu bei, Ansätze zu entwickeln, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Hier gelangen Sie zu Mikes LinkedIn Profil.