Solarpflicht seit 1. Januar 2026
Wird bei einem Wohngebäude die Dachhaut vollständig erneuert, müssen Sie in NRW eine PV-Anlage installieren. Maßgeblich ist der Baubeginn. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt mindestens 3 kWp oder 30 % der geeigneten Dachfläche.