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§ 14a EnWG einfach erklärt

Von Nina Grimmeiß
Frau lädt Elektroauto auf
Der § 14a EnWG wurde eingeführt, um das Stromnetz wie Elektroauto-Ladestationen stabil zu halten © freepik / freepik.com

Immer mehr Elektroautos, Wärmepumpen und andere stromintensive Geräte werden ans Netz angeschlossen. Wie lässt sich sicherstellen, dass das Stromnetz stabil bleibt, ohne es massiv ausbauen zu müssen?

Eine wichtige Regelung dafür ist § 14a EnWG. Dieser Paragraph schafft die Grundlage, um sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu regeln. Was genau das ist und warum es für Sie relevant ist, erfahren Sie von den erfahrenen Experten von Energieheld.

Inhalt


    Was ist der § 14a EnWG?

    Der Paragraph 14a EnWG wurde eingeführt, um das Stromnetz angesichts neuer, großer Stromverbraucher wie Wärmepumpen oder Elektroauto-Ladestationen stabil zu halten und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.

    Die Regelung sieht vor, dass Anlagen steuerbar gemacht werden, das heißt eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen. Im Gegenzug dazu werden Netzentgelte reduziert, also die Gebühren, die wir als Strom- oder Gasverbraucher für die Nutzung des Energienetzes zahlen.


    Bild: Energieheld-Tipps

    Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den zentralen Rechtsrahmen für die Elektrizitäts- und Gasversorgung in Deutschland. Das Gesetz enthält Maßnahmen, die die Energieeffizienz fördern und Treibhausgasemissionen reduzieren sollen. Ein wichtiger Aspekt ist die Regelung der Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Es regelt unter anderem die Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien, den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen und die Pflichten und Rechte von Netzbetreibern.


    Warum ist das wichtig?

    Mit dem Ausbau der Elektromobilität und der Umstellung auf elektrische Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen) steigt der Bedarf an Strom zu bestimmten Tageszeiten stark an. Wenn abends mehrere E-Autos gleichzeitig geladen werden und parallel dazu elektrische Wärmepumpen laufen, kann das lokale Stromnetz an seine Kapazitätsgrenze kommen. Um umfangreiche Netzausbauten zu vermeiden und die Energiewende kosteneffizient zu gestalten, setzt man deshalb auf Laststeuerung.

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    Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

    Wärmepumpe im Garten
    | © freepik / freepik.com

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen haben höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte – genauer gesagt über 4,2 kW. Sie benötigen also mehr Strom.

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können im Rahmen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) so gesteuert werden, dass sie zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind etwa:

    Diese Geräte haben ein großes Potenzial, den Stromverbrauch zeitlich zu verschieben – zum Beispiel in Zeiten, in denen das Netz nicht stark ausgelastet ist oder genügend erneuerbarer Strom produziert wird. Dank moderner Steuerungstechnik können Netzbetreiber diese Lasten gezielt „managen“, um Lastspitzen zu vermeiden und das Netz zu stabilisieren.

    Sonderfall Kaskadenschaltung

    Eine Kaskadenschaltung ist eine Verbindung von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe oder anderen steuerbaren Verbrauchern wie zum Beispiel einer Wallbox. Mit einer Kaskadenschaltung erhöht sich der Eigenverbrauch des Solarstroms erhöht und gleichzeitig kann ein vergünstigter Spezialtarif für den Wärmepumpenstrom bezogen werden. Dabei muss die steuerbare Verbrauchseinrichtung immer über einen eigenen Zähler gemessen werden.


    Neuregelung des § 14a EnWG

    Die Neuregelung der BNetzA wurde am 27. November 2023 veröffentlicht und sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

    Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen auf eine Leistung von 4,2 kW zu drosseln. Im Gegenzug berechnet er unabhängig von der tatsächlichen Steuerung (Drosselung) nur ein reduziertes Netzentgelt.

    Wichtig: Ihr Komfort wird dabei nicht spürbar eingeschränkt, sodass für den Verbraucher keine Nachteile entstehen.

    Regelung bis 2023

    Bis 2023 ermöglichte der Paragraph14a EnWG bereits die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen mit einem Leistungsbezug über 3,7 kW durch den Netzbetreiber.

    Dafür bedurfte es aber einer gesonderten und freiwilligen Vereinbarung mit dem Endverbraucher. Als Gegenleistung erhielt dieser eine Reduzierung auf den Verbrauchspreis, die von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt wurde. Eine Teilnahme an §14a EnWG war nur für Geräte mit einem separaten Zähler möglich.

    Regelung seit 2024 – was gilt?

    Seit dem 1. Januar 2024 ist die Teilnahme von Geräten über 4,2 kW an §14a EnWG verpflichtend. Die Reduzierung der Netzentgelte wurde angepasst und erweitert. Die Abschaltung darf maximal zwei Stunden pro Tag erfolgen.

    Alle Anpassungen im Überblick:

    Erweiterte Steuerungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber

      • Der Netzbetreiber kann bei drohender Netzüberlastung einzelne Verbrauchseinrichtungen auf 4,2 kW drosseln. Diese Drosselung darf zwar erfolgen, führt aber nicht zu einer vollständigen Abschaltung (maximal bis zu zwei Stunden tägliche Abschaltung bei Wärmepumpen).
      • Mehrere kleinere Anlagen hinter einem gemeinsamen Zähler gelten als eine Anlage, wenn sie zusammengerechnet 4,2 kW oder mehr erreichen.
      • Großen Wärmepumpen und Klimaanlagen (Netzanschlussleistung > 11 kW) wird eine höhere Mindestleistung von
        40 Prozent ihrer Netzanschlussleistung zugesichert. Mehr Infos dazu hier

      Neues Entgeltmodell

      • Wird eine Anlage ab 2024 mit der Möglichkeit zur Steuerung installiert (oder freiwillig in das neue System übernommen), berechnet der Netzbetreiber ein reduziertes Netzentgelt, unabhängig davon, ob und wie oft tatsächlich gedrosselt oder abgeschaltet wird.
      • So werden Verbraucher finanziell belohnt – selbst, wenn es in der Praxis selten zu einer Netzüberlastung kommt.

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      Für wen gilt die Regelung?

      Die Steuerung betrifft alle Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen, die nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen werden. Durchlauferhitzer und Nachtspeicherheizungen sind davon nicht betroffen. Auch Geräte mit einer Höchstlast von weniger als 4,2 kW sind nicht betroffen.

      Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, können Sie jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln.

      Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, haben einen Bestandsschutz. Wenn bereits zuvor ein reduziertes Netzentgelt für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung gewährt wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028.


      Wie funktioniert die Netzentgelt Reduzierung?

      Paragaph14a EnWG bietet bei der Reduzierung der Netzentgelte unterschiedliche Module an, Welches Modul Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen. Jedes Modul richtet sich an spezifische Bedürfnisse. Zur Verfügung stehen diese drei Module:

      Modul 1: Pauschale Reduzierung

      Bei Modul 1 erhalten Sie einen festen Euro-Betrag. Diese Pauschale wird durch eine Formel festgelegt, die die Bundesnetzagentur vorgibt, und kann je nach Netzbetreiber variieren. Im Schnitt liegt sie zwischen 110 Euro und 190 Euro brutto im Jahr.

      Der Vorteil besteht darin, dass Sie keine separaten Zählpunkte für Ihre Anlage installieren müssen. Sie können dieses Modul aber auch mit separaten Zählern nutzen.

      Modul 2: Prozentuale Reduzierung

      Wer einen höheren Verbrauch über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung hat, kann mit Modul 2 oft mehr sparen. Hier werden Ihre Netzentgelte um 60 Prozent reduziert – ein sehr attraktiver Vorteil, der allerdings an die Bedingung geknüpft ist, dass ein separater Zähler für diese Anlage vorhanden ist.

      Das ist vor allem für diejenigen interessant, die zum Beispiel eine Wärmepumpe betreiben. Je mehr Kilowattstunden über den separaten Zählpunkt laufen, desto größer fällt die absolute Ersparnis aus.

      Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt

      2025 kam Modul 3 hinzu, ein zeitvariables Netzentgelt. Dabei legt der Netzbetreiber unterschiedliche Preisstufen über den Tag verteilt fest, die sich am jeweiligen Auslastungsgrad des Netzes orientieren.

      Wenn Sie Ihren Stromverbrauch in günstigere (also weniger ausgelastete) Zeiten verlagern können, profitieren Sie von besonders niedrigen Netzentgelten. Technisch gesehen erfordert das jedoch einen höheren Digitalisierungsgrad, vor allem in Form eines Smart Meters und einer entsprechenden Steuerungstechnik.

      Für viele Haushalte oder Betriebe wird das aber in Zukunft attraktiv sein, denn je stärker das Stromnetz digitalisiert wird, desto leichter lassen sich Anlagen wie E-Autos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher automatisch steuern und ihr Verbrauch nach vorteilhaften Zeitfenstern ausrichten.

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      Fazit zum § 14a EnWG

      Paragraph 14a EnWG macht es möglich, große Stromverbraucher wie E-Auto-Ladestationen oder Wärmepumpen intelligent und flexibel zu steuern. Damit wird nicht nur das Stromnetz entlastet, sondern auch die Energiewende vorangetrieben, da Lasten besser an die Erzeugung erneuerbarer Energien angepasst werden können. Der Verbraucher profitiert dabei von günstigeren Tarifen oder reduzierten Netzentgelten.

      Allerdings ist die Umsetzung nicht ganz einfach: Technik, Datenschutz, finanzielle Rahmenbedingungen und ausführende Verordnungen sind Faktoren, die den Erfolg in der Praxis beeinflussen. Unterm Strich ist § 14a EnWG aber ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiegesetzgebung, der in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen dürfte.


      Zur Autorin: Nina Grimmeiß

      Nina Grimmeiß ist ausgebildete Redakteurin und studierte Kommunikationswissenschaftlerin. Seit 2023 bei Energieheld, begeistert sie sich dafür, Themen rund um erneuerbare Energien verständlich zu vermitteln. Ihr Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie der enge Austausch mit Energieberatern und Sanierungsmanagern sind ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. Hier gelangen Sie zu Ninas LinkedIn Profil.